eigenmächtige Grenzregulierung des Nachbarn
BAU-Forum: Rund um den Garten

eigenmächtige Grenzregulierung des Nachbarn

sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Durchforstung einer Ecke meines Gartens, stellte ich fest, dass der Nachbar, trotz deutlich sichtbarer grenzsteine, die Grenze zu seinem Vorteil begradigt hat und mir dadurch ca. 10 m² Garten verlustig gingen.
darauf angesprochen, leugnete er dies und behauptet, das so bereits eingezäunt gewesene Grundstück vor 15 Jahren gekauft zu haben und ich von ihm nicht erwarten könnte, dieses nun wieder herauszugeben.
selbst die Vorlage des Grundbuchauszuges (aus der der eigentliche verlauf der Grenze und die Lage der grenzsteine eindeutig hervorgeht) tat er ab, da er "ja für unsere Blödheit nichts gemerkt zu haben" nichts könne und ob "ich schon von einem sogenannten Duldungsrecht gehört hätte? "! .
frage: muss ich einen Anwalt mit der Klärung beauftragen, oder gibt es eine Möglichkeit durch z.B. offizielle Grenzfeststellung diese Einzäunung rückbauen zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen und vorab herzlichen Dank
e. rademacher
erftstadt
NRW
  • Name:
  • e. radmacher
  1. Das ganze hat wohl 2 Seiten

    Recht haben und Recht durchsetzen.
    Wenn Sie Ihr (so meine ich) Recht durchsetzen, haben Sie für die nächsten 100 Jahre Dauerstreit mit Ihrem Nachbarn.
    Andererseits nichts machen, begünstigt dieses Verhalten ja noch mehr. Sieht ja so aus, als ob Ihr Nachbar diese wusste und darauf hoffte, dass Sie es nicht sehen.
    Und nun können Sie entscheiden. Erstmals natürlich Reden mit dem Nachbarn, wenn das zu keiner Einigung führt, dann wohl den Rechtsweg. Nur der kostet Sie erstmals auch Geld.
    Da der Nachbar ja keine Grenzsteine "versetzt" hat, geht es ja "nur" um die falsche Lage des Zaunes. Was dieser dann evtl. mit "oh ... habe ich falsch gesehen" sich rausreden kann.
    Es gibt es natürlich auch subtile Methoden.
    Also erstmal intern für sich klären wie die Rechtslage ist (z.B. Anwalt etc.). Wenn klar wäre, dass der Nachbar den Platz hergeben muss (Sie also ein Rechtsanspruch haben und nicht wie Ihr Nachbar meint ein "Duldungsrecht", dann können Sie ja div. Methoden angehen.
    z.B. Misthaufen genau auf die Grenze. Bei Klagen seinerseits > Dann lassen wir mal öffentlich feststellen wo die Grenze verläuft. Ich habe sogar den Abstand eingehalten ...
    Es gebe da viele Methoden.
    Aber bitte erstmals mit Reden. Nur wenn das gar nichts bringt dann was anderes ...
    Nur Laienmeinung, keine Rechtsberatung ...
  2. Wenn mein Nachbar mit Blödheit käme,

    würde ich einfach den Zaun so setzen wie die Grenz verläuft. Der Nachbar muss ja dazu nicht eingeladen werden. Und Gewohnheitsrecht tritt immer nur bei öffentlichen Flächen ein, also offizielle Wege etc. Im übrigen würde ich schnellstens mal ein Foto vom grenzstein machen, und zwar so, das markante punte mit drauf sind, mit denen sich die Lage später beweisen lässt.
  3. "Im übrigen würde ich schnellstens mal ein Foto ...

    "Im übrigen würde ich schnellstens mal ein Foto vom grenzstein machen, und zwar so, das markante punte mit drauf sind, mit denen sich die Lage später beweisen lässt"
    Besteht denn der Verdacht, dass die Grenzsteine zurzeit falsch sind und später durch irgendjemand heimlich nachts zurecht gerückt werden könnten? Nur dann macht dieses Foto Sinn! Die Grenzsteine sollen die richtige Lage markieren, diese ist (in Koordinaten und vom Stein gänzlich unabhängig) auf den Kataster- und Vermessungsämtern hinterlegt. Natürlich kann man also jederzeit beweisen, ob ein Stein an der richtigen Stelle steht oder nicht  -  ohne jedes Foto. Ein Foto ist da sowieso nicht beweiskräftig. Das feststellen dürfen nur die Vermessungsämter oder ÖbVI's.
    Erkennt der Nachbar die Lage der Grenzsteine an und besteht nur auf der Nutzung des zugegebenermaßen fremden Grundstücks (wg. "Duldung", "Gewohnheitsrecht" etc. ...), hilft eine Grenzfeststellung doch gar nicht weiter  -  kostet nur!
  4. Ich schließe mich Frau Nohlen an, ...

    Foto von Jörg Schröder

    Ich schließe mich Frau Nohlen an, eine Grenzfeststellung (hier wohl eher eine Grenzwiederherstellung) hilft Ihnen nicht, über die rechtmäßige Lage des Grenzsteins sind Sie sich ja offensichtlich mit Ihrem Nachbarn einig.
    Sie können Ihren Anspruch auf Räumung des betroffenen Grundstücksteils nur privatrechtlich durchsetzen, da hilft Ihnen keine Behörde. Also erst im Guten versuchen (mit dem BGBAbk. unterm Arm) und wenn es nicht hilft, der Gang zum Gericht.
    übrigens: ein Duldungs- bzw. Gewohnheitsrecht, auf das Ihr Nachbar pocht, gibt es so nicht. Aber schauen Sie dazu ins BGB.

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