Ungenehmigte Drainage vom Nachbargrundstück überflutet unser Grundstück, was tun? i
BAU-Forum: Rund um den Garten

Ungenehmigte Drainage vom Nachbargrundstück überflutet unser Grundstück, was tun? i

Liebe Bau-Experten,
ich bin ratlos. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen: Wir haben vor einem Jahr ein Grundstück gekauft und bei dem Aushub eine Drainage entdeckt, die das Regenwasser einer Scheune vom Nachbargrundstück auf unser Grundstück führt. Wir haben die Drainage auf unserem Grundstück soweit entfernt und uns mit der Gemeinde (örtliches Bauamt) in Verbindung gesetzt, damit die Drainage vom Nachbarn auch auf seinem Grundstück entfernt wird. Die Gemeinde hat ihn schritlich aufgefordert, die Drainage zu entfernen (diese ist nämlich nicht genehmigt) und eine Rigole anzulegen. Der Nachbar hat allerdings lediglich das Regenrohr abgeklemmt, an seiner Grundstücksgrenze die Drainage angeblich gekappt, aber die (mind. 40 m lange) Drainage im Boden gelassen. Diese führt nun bei jedem Regenschauer sein Oberflächenwasser auf unser Grundstück! Und wir "ertrinken" dann regelmäßig. Ich habe nun schon mehrmals telefonisch bei der Gemeinde darum gebeten, der Sache nachzugehen, aber sie rühren sich nicht. Jetzt werde ich wohl schriftlich aktiv werden müssen.1.) Schreibe ich an das örtliche Bauamt (Gemeinde) oder wende ich mich an das überwachende Bauamt (Stadt)? 2.) Ich habe beim Stöbern das "NachbarGesetz" entdeckt? Ist dies die rechtliche Grundlage für diesen Sachverhalt? Sie merken, ich bin gerade total verunsichert über die richtige Vorgehensweise, da die Gemeinde mein Anliegen nicht ernst nimmt. Mittlerweile bekomme ich schon die Krise, wenn wieder Regen gemeldet ist :-( Über Ihre Hilfestellung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen und schon mal einem Danke im Voraus!
Anne S.
  • Name:
  • Anne S.
  1. Leider kann

    ich Ihnen nicht helfen, wer wo wie Zuständig ist, bzw. auf welche Weise Sie ggf. Zwangsmaßnahmen erwirken können, macht aber auch nichts, denn davon halte ich erstmal gar nix, nur als ultima ratio.
    Mein Vorschlag, den Nachbar freundlich bitten, ob er nicht mal die Sutuation bei Regen mit Ihnen gemeinsam begutachten möchte. Sagen Sie ihm ruhig, dass Sie die Situation als nicht tragbar emfinden und bewusst sein Einsehen suchen. Es sollte doch möglich sein, eine "friedliche" Lösung zu finden.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  2. wieso die Gemeinde?

    Das ist eine Sache zwischen Dir und Deinem Nachbarn.
    Ob das baurechtliche Auswirkungen hat ist für die privatrechtliche Auseinandersetzung zweitrangig
    • Name:
    • Herr UwSto
  3. Leider uneinsichtiger Nachbar

    Zunächst mal ein Dankeschön für Ihre Antworten.
    Selbstverständlich haben wir zunächst mir dem Landwirt, um dessen Grundstück es sich handelt, in aller Ruhe gesprochen. Allerdings zeigte er sich in keinster Weise handlungsbereit, daher die Nachfrage bei der Gemeinde. Liegt es denn nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde nicht genehmigte Drainagen entfernen zu lassen? Diesen Eindruck hatte ich schon Aufgrund des Schreibens der Gemeinde an den Landwirt mit der Aufforderung, die Drainage zu entfernen. Diesem ist er aber nicht nachgekommen. Müsste die Gemeinde da nicht nachhacken? *seufz*
    MfG
    Anne S.
  4. 2-teilige Angelegenheit

    Servus,
    geht leider nicht so einfach, da 2-teilige Sache.
    Die nicht genehmigte Drainage zu entfernen fällt unter's Bauordnungsrecht und, oder die Entwässerungssatzung der Gemeinde, Fall niemand hier etwas besseres weis.
    Das Wasser, das von seinem auf Ihr Grundstück geleitet wird ist, denke ich, eine privatrechtliche Sache.
    Wenn von der Gemeinde oder der unteren Baubehörde das Bauordnungsrecht nicht durchgesetzt wird, dann ...
    Die Nachbarschaftssache ist natürlich noch komplizierter.
    Wahrscheinlich hilft nur viel Geduld und noch mehr diplomatisches Geschick.
  5. Nachbarrechtsgesetze

    • Name:
    • Tu

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