Grundstück Unterschied von 1 Meter
BAU-Forum: Rund um den Garten

Grundstück Unterschied von 1 Meter

Hallo,
wir haben ein Einfamilienhaus gebaut und sind dabei den Garten anzulegen.
Folgendes Problem: Unser Nachbar liegt mit seinem Haus ca. 1 Meter über unserem Grundstück. (Eckgrundstück) Er hat eine Betonmauer, Garage und gemauerte Mauer auf die Grenze gesetzt. Nun haben wir folgendes Problem, wenn wir unseren Garten anlegen, legen wir die Fundamente aller Mauern frei!
Er ist der Meinung, dass wenn die Mauer nicht hält und diese umkippt, ich diese wieder aufbauen muss. Die Siedlung liegt an einer Anhöhe, d.h. oben ist einer angefangen zu bauen und alle haben ihr Grundstück angepasst. Unser Grundstück liegt somit 1 Meter unter seinem Grundstück. muss ich wirklich die Mauer des Nachbarn abfangen?
Gruß Dörthe
  1. Antworten

    auf Ihre Frage ergeben sich zuerst aus dem BGBAbk. i.V. mit dem in Ihrem Bundesland geltenden Nachbarrechtsgesetz, das Regelungen zu Grenzwänden enthält. Diese finden Sie bei:

    Sie werden bei der Lektüre erkennen, dass die Antwortsuche für Ihre Frage nicht einfach ist, weil es auf viele Detailfragen ankommt  -  bis hin zu Baugenehmigungsfragen. Deshalb leider keine Ferndiagnose. Sie müssten sich vor Ort fachkundig beraten lassen.

  2. Ferndiagnose

    Aus dem Stegreif würde ich sagen:
    Das Problem besteht nur, wenn Sie das Grundstück abgraben.
    Der Nachbar hat ein Recht auf seitliche Unterstützung und auf frostfreie Gründung.
    Machen Sie doch eine Böschung, die an der Mauer auf jetzigem Niveau endet.
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Wo liegen denn die Fundamente?

    Interessant wäre noch zu wissen wo die Fundamente des Nachbarn liegen, auf seinem oder auf Ihrem Grundstück. Meines Wissens muss er mit der kompletten Konstruktion auf seinem Grund bleiben. Weiterhin wäre noch interessant wie alt die Mauer ist.
  4. Danke

    Hallo und Danke für die Antworten!
    Die Mauer'n stehen auf der Grenze bzw. 1,5 cm weiter auf unseren Grundstück. (Hat der Vorbesitzer des Grundstücks erlaubt) Ich habe dem Nachbarn Angeboten die Mauern
    abzufangen, wobei dieser sich an die Kosten beteiligen sollte.
    Was er nicht einsah, den das sei mein Problem!?
    Das ganze liegt in einem Neubagebiet und die Mauer wurde letzten Sommer errichtet.
    Eine Böschung bekommen wir nicht hin, da wir vom Esszimmer eine Terrasse geplant haben, die fast bis an die Mauer reicht, da wir nur die die drei Meter von Esszimmertür bis zu seiner Garage haben.
    Mit einer Böschung würde das Wasser zum Haus fliesen, dass wäre dann auch ein Problem.
    Gruß Dörthe

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