Stützmauer an der Grenze
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Stützmauer an der Grenze

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
Unser Nachbar hat eine Stützmauer aus Beton mit ca. 1 m Höhe auf seinem Grundstück, mit einam Abstand von über 5 cm (Angstzuschlag des Bauunternehmens) zur Grenze, errichtet. Vorher hatte ich unser Grundstück an dieser Stelle schon etwas angehoben, das Gelände aber erst nach Fertigstellung der Mauer bis zur Mauer hin eingeebnet. Nun schreibt uns der Anwalt des Nachbarn, dass wir den vorherigen Zustand auf dem Grundstück des Nachbarn (der 5 cm Streifen) wiederherstellen oder uns an den Kosten der Mauer beteiligen sollen.
Wiederherstellen des Ausgangszustandes bedeutet dabei für mich dass ich die Erde wieder Abgrabe ein par L-Steine mit Abstand zur Mauer Aufstelle und wieder Auffülle. Nach ein paar Jahren hat sich dann der Spalt mit Laub und Dreck zugesetzt und abgesehen von den eingegrabenen L-Steinen ist der Zustand der gleiche wie jetzt.
Nun würde mich interessieren welche Aussichten die Nachbarn bei der Durchsetzung ihrer Forderungen haben da sie die Mauer nicht an die Grenze, sondern neben die Grenze gebaut haben.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten
Simon Maier
  • Name:
  • Simon Maier
  1. keine Aussichten

    nach meiner Auffassung; siehe auch dbz. Thread hier im Gartenforum.
    Grund: Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer.
    Hier bist du der Besitzer, der Nachbar ist Eigentümer.
    Jedenfalls würde ich eine Trennlage zur Mauer anbringen (1 cm Polystyrol genügt).
  2. lassen Sie sich auf den Quatsch nicht ein

    Wer sein Gelände anhebt braucht eine Mauer, die bis 1 Meter nach meiner Ansicht Genehmigungsfrei ist.
    Die Kosten trägt der alleine, der die Mauer braucht.
    Passen Sie auf, dass dort keine Terrasse entsteht die nochmal 1 Meter höher ist.
    Wenn der die Mauer 5 cm zurücksetzt ist das seine Sache, Sie können anschütten bis zu einer beliebigen Höhe.
    Verschenken Sie kein Geld, die Mauer gehört Ihnen nicht.
    Dagegen können Sie die Bezahlung der L-Steine verlangen wenn der Nachbar diese Ausführung fordert oder wünscht, machen Sie alles nur schriftlich.
    Der Anwalt schreibt jeden Quatsch den ein Kunde verlangt denn er bekommt das Honorar auf jeden Fall.
    • Name:
    • Herr Klaus
  3. Vielen Dank

    für die schnellen und erfreulichen Antworten!
    • Name:
    • Simon Maier
  4. liegt Ihr Grundstück tiefer oder höher als das des Nachbarn

    falls das Nachbargrundstück nämlich tiefer liegt, hat der Nachbar selbstverständlich ein berechtigtes Interesse dass Sie nicht noch höher auffüllen da dies die Stützmauer belastet. Jede einfache Stützmauer neigt sich unter dem Druck des Erdreichs, zumal, wenn dieses nur aufgeschüttet ist, im Laufe der Jahre und tut dies umso schneller je größer die Last ist.
  5. Unser Grundstück liegt tiefer

    Hallo,
    Unser Grundstück liegt tiefer, ich habe zwischen 30 und 50 cm angefüllt. Der Nachbar hat auf seiner Seite auf der gesamten Länge 50 cm angefüllt wird aber vermutlich den Rest mit Humus auffüllen. Insofern verhindere ich eher ein Neigen der Stützmauer.
    • Name:
    • Simon Maier

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