Regenwasser vom Nachbarn
BAU-Forum: Rund um den Garten
Regenwasser vom Nachbarn
Hallo Leute!
Vom Nachbargrundstück läuft bei größeren Regengüssen sehr viel Wasser auf unser Grundstück. (Nebengebäude wurden einfach ohne Regenrinne gebaut.)
Wie bringe ich den Nachbarn dazu, dass er etwas dagegen unternimmt? Angesprochen habe ich ihn bereits vor einiger Zeit, passiert ist allerdings noch nichts.
Nur für den Fall der Fälle eine zweite Frage: Wie baut man eine "Staumauer"? Auf ca. vier Metern Länge müsste ich an der Grenze das Wasser abwehren, dann würde es von hinten zum Verursacher zurücklaufen ...
Danke für Tipps
Bernd Schäfer
Vom Nachbargrundstück läuft bei größeren Regengüssen sehr viel Wasser auf unser Grundstück. (Nebengebäude wurden einfach ohne Regenrinne gebaut.)
Wie bringe ich den Nachbarn dazu, dass er etwas dagegen unternimmt? Angesprochen habe ich ihn bereits vor einiger Zeit, passiert ist allerdings noch nichts.
Nur für den Fall der Fälle eine zweite Frage: Wie baut man eine "Staumauer"? Auf ca. vier Metern Länge müsste ich an der Grenze das Wasser abwehren, dann würde es von hinten zum Verursacher zurücklaufen ...
Danke für Tipps
Bernd Schäfer
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nutzen Sie das Wasser
Versuchen Sie eine Einigung:
der Nachbar bezahlt die Regenrinne, Sie zahlen eine Regentonne und nutzen das Regenwasser.
Das kommt billiger als Ihr Vorhaben.
Sicherlich müsste der Nachbar das Wasser zu sich ableiten, aber Bauarbeiten zur Rückführung dürften nicht erlaubt sein.
Ich denke es ist wie bei Obst: solange es hängt, gehört es dem Besitzer des Baumes, fällt es runter gehört es dem Grundstückseigentümer, damit wäre das Wasser auf dem Boden ihnen. -
Warum ...
Warum sollte ich mich an den Kosten für die Beseitigung seines (!) Problems beteiligen? Nach meiner Kenntnis muss doch jeder dafür sorgen, dass das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück bleibt und dort versickert. (Einleitung in den Abwasserkanal ist bei uns nicht erlaubt.)
Nochmals zur Klarstellung: Das Regenwasser läuft beim Nachbarn vom Dach und sucht sich dann auf dem leicht abschüssigen Boden seinen Weg zu uns. Das Gebäude grenzt nicht direkt an unser Grundstück.
Ich wüsste gern, ob meine Einschätzung stimmt.
Bernd Schäfer -
Die Grundlagen
kenne ich natürlich auch nicht aber schauen sie einmal in das Nachbarschaftsrecht ihres BundeslandesAuszug NRW:
§ 29 Abwässer
Bauliche Anlagen sind so einzurichten, dass Abwässer und andere Flüssigkeiten nicht auf das
Nachbargrundstück übertreten.
Eventuell auch mal in der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung nachlesen. Welche da für sie gilt bei der Stadt erfragen.