Baum auf städtischem Grundstück: Kosten für Fällung/Versetzung der Stadt übernehmen?
In diesem Forum sind Sie: Rund um den Garten📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer die Kosten für die Fällung oder Versetzung eines Baumes auf städtischem Grund trägt, der eine geplante Garageneinfahrt blockiert. Es wird betont, die örtliche Baumschutzsatzung zu prüfen und das Gespräch mit der Gemeinde zu suchen. Eigenmächtiges Handeln wird aufgrund möglicher Strafen abgeraten. Die Einbeziehung eines Architekten wird empfohlen, um die Situation fachgerecht zu beurteilen.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Empfehlung · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Baum auf städtischem Grundstück: Kosten für Fällung/Versetzung der Stadt übernehmen?
Vor einem von uns erworbenen Grundstück befindet sich, direkt an die Straße angrenzend (es gibt keinen Bürgersteig), ein Baum, der, wie es sich nach der Vermessung herausgestellt hat, auf städtischem Boden steht.
Leider steht dieser Baum an der Stelle, wo unsere Garageneinfahrt geplant ist. Die Einfahrt wurde von der Stadt im Rahmen der Baugenehmigung bereits genehmigt.
Wie bekomme ich jetzt den Baum weg und wer trägt die Kosten?
Vielen Dank für jeden Hinweis
Stefan
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Keine eigenmächtige Fällung, Beschädigung oder starken Rückschnitt des Baumes ohne vorherige, schriftliche Genehmigung der Stadt – Bußgelder bis zu 50.000 € und zivilrechtliche Haftung drohen.
🔴 KRITISCH: Eine Baugenehmigung für die Garageneinfahrt ersetzt keine Baumschutz-Ausnahmegenehmigung – beide Genehmigungen sind rechtlich unabhängig voneinander.
⚠️ WICHTIG: Kosten für Fällung, Versetzung, Entsorgung und Ersatzpflanzung trägt in der Regel der Antragsteller (Grundstückseigentümer), es sei denn, die Stadt erklärt sich ausdrücklich schriftlich zur Kostenübernahme bereit.
⚠️ WICHTIG: Vor Antragstellung prüfen, ob der Baum unter die lokale Baumschutzsatzung, das Bundesnaturschutzgesetz oder den Artenschutz fällt – ggf. benötigen Sie ein fachlich anerkanntes Gutachten eines zertifizierten Baumsachverständigen.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass ein Baum auf städtischem Grund Ihre geplante Garageneinfahrt behindert. Da der Baum auf städtischem Grund steht, ist die Stadt grundsätzlich für dessen Erhalt und Pflege verantwortlich.
Mögliche Vorgehensweisen:
- Gespräch mit der Stadt suchen: Klären Sie, ob die Stadt bereit ist, den Baum zu fällen oder zu versetzen. Erläutern Sie Ihre Situation und legen Sie die Baugenehmigung vor.
- Kostenübernahme verhandeln: Wenn die Stadt einer Fällung oder Versetzung zustimmt, verhandeln Sie über die Kostenübernahme. Möglicherweise können Sie sich einigen, dass Sie die Kosten tragen, wenn die Stadt die Genehmigung erteilt.
- Alternativen prüfen: Untersuchen Sie, ob es alternative Standorte für Ihre Garageneinfahrt gibt, die den Baum nicht beeinträchtigen.
Wichtige Hinweise:
- Eine Fällung oder Versetzung eines Baumes bedarf in der Regel einer Genehmigung der Stadt.
- Die Stadt kann die Fällung oder Versetzung ablehnen, wenn der Baum unter Naturschutz steht oder aus anderen Gründen erhaltenswert ist.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zur Stadt auf und suchen Sie das Gespräch. Klären Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen und verhandeln Sie über mögliche Lösungen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation zwischen privaten Bauvorhaben und öffentlichem Baumbestand. Der Baum steht auf städtischem Grund, was die rechtliche Zuständigkeit klar bei der Kommune verortet. Die Baugenehmigung für die Garageneinfahrt wurde bereits erteilt, was ein starkes Indiz dafür ist, dass die Stadt die Planung grundsätzlich gebilligt hat. Dennoch ist die Fällung oder Versetzung eines städtischen Baumes nicht automatisch durch die Baugenehmigung gedeckt.
🔴 Gefahr: Eine eigenmächtige Fällung oder Beschädigung des Baumes durch den Grundstückseigentümer stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat dar. Die Stadt kann hier Schadensersatz fordern und ein Bußgeld verhängen. Zudem drohen naturschutzrechtliche Konsequenzen, falls der Baum unter eine Baumschutzsatzung fällt.
➕ Ergänzung: Die Kostenfrage ist rechtlich eindeutig: Grundsätzlich trägt der Veranlasser die Kosten, wenn ein Eingriff in den öffentlichen Raum für ein privates Bauvorhaben notwendig wird. Da der Baum auf städtischem Grund steht, müsste der Eigentümer die Fällung oder Versetzung beantragen und in der Regel die Kosten übernehmen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Baum eine konkrete Gefahr darstellt oder die Stadt die Planung von Anfang an als unzulässig hätte erkennen müssen.
✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass die Stadt grundsätzlich nicht automatisch die Kosten trägt, ist korrekt. Die Baugenehmigung allein begründet keinen Anspruch auf kostenlose Beseitigung des städtischen Baumes.
👉 Handlungsempfehlung: Der Eigentümer sollte umgehend schriftlich bei der zuständigen Stadtverwaltung (Bauamt oder Grünflächenamt) einen Antrag auf Fällung oder Versetzung des Baumes stellen. Dabei sollte er auf die bereits erteilte Baugenehmigung verweisen und eine Kostenübernahme durch die Stadt prüfen lassen. Parallel ist zu klären, ob eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung erforderlich ist. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht sollte hinzugezogen werden, falls die Stadt die Kostenübernahme ablehnt oder die Fällung verweigert.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt beschreibt einen Baum, der auf städtischem Grundstück steht, jedoch unmittelbar an der Grundstücksgrenze des Anfragenden positioniert ist und die Realisierung einer bereits genehmigten Garageneinfahrt behindert.
⚠️ Korrektur: Die bloße Lage des Baums auf städtischem Grund bedeutet nicht automatisch, dass die Stadt die Fällung oder Versetzung veranlasst oder finanziert – vielmehr unterliegt der Baum der städtischen Baumschutzsatzung und ggf. dem Bundesnaturschutzgesetz, wodurch Fällungen grundsätzlich untersagt sind, es sei denn, zwingende Gründe vorliegen.
➕ Ergänzung: Eine Genehmigung für die Garageneinfahrt beinhaltet keine automatische Genehmigung zur Baumfällung; vielmehr ist eine gesonderte, formelle Ausnahmegenehmigung nach der jeweiligen Baumschutzsatzung der Stadt erforderlich – oft mit Nachweis einer unzumutbaren Beeinträchtigung oder technischer Unmöglichkeit der Einfahrt.
⚠️ Korrektur: Selbst bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung trägt in der Regel der Antragsteller (hier: der Grundstückseigentümer) die Kosten für Fällung, Entsorgung und ggf. Ersatzpflanzung – es sei denn, die Stadt hat ausdrücklich eine Kostenübernahme zugesagt oder der Baum stellt eine unmittelbare Gefahr dar, die die Stadt verpflichtet, tätig zu werden.
➕ Ergänzung: Die Stadt kann auch eine Versetzung statt Fällung verlangen, was technisch aufwendiger und kostenintensiver ist; zudem besteht bei Versetzung keine Garantie für das Überleben des Baums, was zusätzliche Risiken birgt.
🔴 Gefahr: Ein eigenmächtiger Rückschnitt oder gar eine Fällung ohne behördliche Genehmigung kann zu erheblichen Bußgeldern (bis zu 50.000 € nach § 39 BNatSchG) sowie zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen – insbesondere bei geschützten Arten oder Altbäumen.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige Stadtverwaltung (Fachdienst Grünflächen / Baumschutz) und legen Sie die Baugenehmigung sowie einen detaillierten Lageplan vor; beantragen Sie schriftlich eine Ausnahmegenehmigung nach der lokalen Baumschutzsatzung und klären Sie vorab die Kostentragung – beauftragen Sie ggf. einen zertifizierten Baumsachverständigen für ein fachlich fundiertes Gutachten zur Unvermeidbarkeit der Maßnahme.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) stimmen darin überein, dass der Baum auf städtischem Grund steht und somit die Stadt zuständig ist – jedoch keine automatische Kostenübernahme oder Fällungspflicht besteht.
- Alle betonen die zwingende Notwendigkeit einer gesonderten behördlichen Genehmigung für Fällung/Versetzung – separiert von der Baugenehmigung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI beschreibt das Gespräch mit der Stadt als primäre Maßnahme, bleibt aber vage zu rechtlichen Konsequenzen und formalen Anforderungen; DeepSeek und Qwen heben dagegen explizit die Gefahr straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlicher Sanktionen hervor.
- Qwen betont stärker als GoogleAI die Bedeutung einer fachlichen Gutachtenerstellung; DeepSeek erwähnt dies nur implizit über „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“, nicht aber den Baumsachverständigen.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek ergänzt die klare rechtliche Zuordnung der Kostentragung zum Veranlasser und benennt explizit, dass eine Ausnahme nur bei konkreter Gefahr oder planungsrechtlichem Verschulden der Stadt besteht.
- Qwen ergänzt entscheidend die technische Risikoeinschätzung zur Versetzung (Überlebenswahrscheinlichkeit, Aufwand) und verweist präzise auf § 39 BNatSchG mit konkretem Bußgeldrahmen.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI spricht von „möglicher Kostenübernahme durch die Stadt“ als Verhandlungsoption ohne klare Rechtsgrundlage – DeepSeek und Qwen widerlegen dies eindeutig: Kosten trägt grundsätzlich der Antragsteller; eine Kostenübernahme ist die seltene Ausnahme und bedarf ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung.
👉 Empfehlung: Die sicherere Einschätzung von DeepSeek und Qwen wird priorisiert: Eigenmächtiges Handeln ist rechtlich unzulässig; Kostentragung liegt beim Privatmann; formelle Antragstellung mit fachlichem Gutachten ist zwingend.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Zuständigkeit ✅ Konsens Die Stadt ist zuständig für Erhalt und Genehmigung – Fällung/Versetzung bedarf ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Verhältnis Baugenehmigung / Baumschutz ✅ Konsens Die Baugenehmigung für die Garageneinfahrt begründet keinerlei automatischen Anspruch auf Baumfällung oder –versetzung. Kostentragung ✅ Konsens Der Antragsteller trägt grundsätzlich alle Kosten (fällen, versetzen, entsorgen, ersatzpflanzen); eine Kostenübernahme durch die Stadt ist nur in Ausnahmefällen und schriftlich zu vereinbaren. Rechtliche Risiken bei Eigenmacht ✅ Konsens Eigenmächtige Fällung/Rückschnitt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 39 BNatSchG), mit Bußgeldern bis 50.000 € und zivilrechtlicher Haftung. Fachliche Begleitung ⚠️ Abwägung Qwen und DeepSeek empfehlen ausdrücklich ein Gutachten eines zertifizierten Baumsachverständigen; GoogleAI erwähnt dies nicht – Konsens: Bei komplexen Fällen (z. B. Artenschutz, Baumschutzsatzung) ist ein Gutachten dringend ratsam. 👉 Handlungsempfehlung: Beantragen Sie umgehend schriftlich bei der Stadt eine Ausnahmegenehmigung nach der lokalen Baumschutzsatzung, legen Sie Ihre Baugenehmigung und einen detaillierten Lageplan vor, und beauftragen Sie ggf. einen zertifizierten Baumsachverständigen für ein fachlich tragfähiges Gutachten zur Unvermeidbarkeit der Maßnahme.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unzulässige eigenmächtige Baumfällung oder starkes Zurückschneiden Bußgeld bis 50.000 €, zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch der Stadt, baurechtliche Rückbauauflage 🔴 Risiko Ablehnung der Ausnahmegenehmigung durch die Stadt Aufschub oder Verhinderung der Garageneinfahrt, Suche nach teureren Alternativen 🔴 Risiko Versetzung ohne fachgerechte Durchführung Absterben des Baumes, Nachforderung einer Ersatzpflanzung, zusätzliche Kosten 🔴 Risiko Unterlassene Prüfung artenschutzrechtlicher Aspekte (z. B. Brutstätten) Unterbrechung des Verfahrens, strafrechtliche Ermittlungen, Verbot der Baumaßnahme 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation und Nachweise bei Antragstellung Abweisung des Antrags, Verzögerung um Wochen/Monate ✅ Chance Erfolgreiche Verhandlung mit der Stadt über Kostenübernahme bei nachgewiesener Unvermeidbarkeit Reduzierung eigener Investitionskosten für die Garageneinfahrt ✅ Chance Versetzung des Baumes statt Fällung Erhalt des Baumbestands, mögliche Vermeidung von Ausgleichszahlungen oder Ersatzpflanzung ✅ Chance Gemeinsame Lösungsfindung mit der Stadt (z. B. Anpassung Einfahrtswinkel, Anhebung) Technisch elegante Lösung, geringe Kosten, gutes Verhältnis zur Behörde ✅ Chance Ausstellung eines qualifizierten Gutachtens durch Baumsachverständigen Erhöhte Aussicht auf Genehmigung, rechtssichere Dokumentation, mögliche Kostenübernahme ✅ Chance Nutzung des Baumes als Gestaltungselement (z. B. integrierte Pflanzmulde, Sichtschutz) Architektonische Aufwertung, ökologischer Mehrwert, positiver Eindruck bei Behörden Orientierungshilfen
- Keine Eigenmacht – sofortige Unterlassung: Brechen Sie jegliche Absicht ab, den Baum ohne Genehmigung zu fällen, zu beschädigen oder stark zurückzuschneiden – dies ist rechtlich unzulässig und mit hohen Strafen verbunden.
- Formellen Antrag stellen: Kontaktieren Sie schriftlich das zuständige Grünflächenamt oder Bauamt Ihrer Stadt, legen Sie Ihre Baugenehmigung und einen präzisen Lageplan vor und beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach der lokalen Baumschutzsatzung.
- Fachgutachten einholen: Beauftragen Sie einen zertifizierten Baumsachverständigen (nach DINAbk. 18920 oder ZVL-Baumsachverständiger), um ein Gutachten zur Unvermeidbarkeit der Fällung/Versetzung zu erstellen – insbesondere bei Verdacht auf Artenschutz.
- Kostenklärung schriftlich vereinbaren: Fordern Sie von der Stadt eine klare, schriftliche Stellungnahme zur Kostentragung für Fällung/Versetzung und Ersatzpflanzung – mündliche Zusagen sind nicht bindend.
- Alternativen technisch prüfen lassen: Lassen Sie durch einen erfahrenen Landschaftsarchitekten oder Bauingenieur prüfen, ob eine Anpassung der Einfahrt (z. B. geknickte Einfahrt, angehobene Fahrbahn, Verschiebung) möglich ist – oft günstiger als Baumfällung.
- Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung vorab klären: Informieren Sie sich bei der Stadt über die konkreten Anforderungen an Ersatzpflanzung (Art, Größe, Standort) oder Ausgleichszahlung – und integrieren Sie dies frühzeitig in Ihre Kalkulation.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entsprechen.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan - Grundstücksgrenze
- Die Grundstücksgrenze ist die rechtlich festgelegte Linie, die ein Grundstück von einem anderen Grundstück oder von öffentlichem Grund (z.B. Straße, Park) abgrenzt. Sie wird im Liegenschaftskataster dokumentiert.
Verwandte Begriffe: Flurstück, Katasteramt, Grenzstein - Liegenschaftskataster
- Das Liegenschaftskataster ist ein amtliches Verzeichnis, das alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets mit ihren wesentlichen Eigenschaften (z.B. Lage, Größe, Nutzung) erfasst. Es dient als Grundlage für die Besteuerung und die Planung.
Verwandte Begriffe: Flurkarte, Katasteramt, Grundbuch - Verkehrssicherheit
- Die Verkehrssicherheit bezieht sich auf den Zustand von Bäumen, der sicherstellen soll, dass von ihnen keine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle auf Schäden, Krankheiten oder mangelnde Stabilität.
Verwandte Begriffe: Baumkontrolle, Baumgutachten, Haftung - Öffentlicher Grund
- Öffentlicher Grund umfasst Flächen, die im Eigentum der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden) stehen und der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung stehen. Dazu gehören z.B. Straßen, Wege, Plätze, Parks und Grünanlagen.
Verwandte Begriffe: Gemeingebrauch, Widmung, Straßenrecht - Fällgenehmigung
- Eine Fällgenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Fällung von Bäumen erforderlich ist, insbesondere wenn diese unter Schutz stehen oder eine bestimmte Größe haben. Sie dient dem Schutz des Baumbestandes und der Erhaltung des Stadtbildes.
Verwandte Begriffe: Baumschutzsatzung, Naturschutz, Baumfällung - Kommunalrecht
- Das Kommunalrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, das die Rechtsstellung, Organisation und Aufgaben der Gemeinden und Landkreise regelt. Es umfasst u.a. das Satzungsrecht, das Haushaltsrecht und das Personalrecht der Kommunen.
Verwandte Begriffe: Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Selbstverwaltung
Häufige Fragen (FAQ)
- Wer ist für die Pflege und Verkehrssicherheit eines Baumes auf städtischem Grund verantwortlich?
Die Verantwortung liegt grundsätzlich bei der Stadt. Sie muss den Baum regelmäßig kontrollieren und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um Gefahren abzuwenden. - Kann ich einen Baum auf städtischem Grund einfach selbst fällen?
Nein, das ist in der Regel nicht erlaubt. Sie benötigen eine Genehmigung der Stadt. Andernfalls drohen Bußgelder. - Welche Gründe können dazu führen, dass die Stadt eine Fällgenehmigung ablehnt?
Die Stadt kann die Fällgenehmigung ablehnen, wenn der Baum unter Naturschutz steht, erhaltenswert ist (z.B. aufgrund seines Alters oder seiner Seltenheit) oder eine wichtige Funktion für das Stadtbild oder das Klima erfüllt. - Was kann ich tun, wenn die Stadt die Fällung ablehnt, der Baum aber meine Garageneinfahrt behindert?
Sie können versuchen, mit der Stadt eine alternative Lösung zu finden, z.B. eine Versetzung des Baumes oder eine Anpassung der Planung Ihrer Garageneinfahrt. - Wer trägt die Kosten für die Versetzung eines Baumes auf städtischem Grund?
Das hängt von der Vereinbarung mit der Stadt ab. In der Regel trägt die Stadt die Kosten, wenn sie die Versetzung anordnet. Wenn Sie die Versetzung wünschen, müssen Sie möglicherweise die Kosten übernehmen. - Was ist, wenn durch den Baum Schäden an meinem Grundstück entstehen?
Wenn die Schäden auf mangelnde Verkehrssicherheit des Baumes zurückzuführen sind, haftet die Stadt. Sie müssen der Stadt die Schäden melden und gegebenenfalls einen Gutachter beauftragen. - Wie lange dauert es, bis ich eine Entscheidung über meinen Antrag auf Fällgenehmigung erhalte?
Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In der Regel dauert es mehrere Wochen oder Monate. - Kann ich gegen eine Ablehnung der Fällgenehmigung Widerspruch einlegen?
Ja, Sie haben das Recht, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen. Die Frist für den Widerspruch beträgt in der Regel einen Monat.
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Informationen zu den Bestimmungen der Baumschutzsatzung Ihrer Gemeinde. - Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümern
Überblick über die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Bäumen auf dem eigenen Grundstück. - Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen
Informationen zur Verkehrssicherungspflicht und Haftung bei Schäden durch Bäume. - Genehmigungspflicht für Baumfällungen
Wann eine Genehmigung für die Fällung eines Baumes erforderlich ist. - Nachbarschaftsrechtliche Regelungen bei Bäumen
Welche Abstände zu Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen.
-
Baumschutzsatzung prüfen: Fällgenehmigung erforderlich?
Baumschutzsatzung?
Gibt es in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung? Das die Gemeinde bei der Genehmigung Ihrer Bebauung nichts von dem Baum wusste bedeutet m.E. nicht das er einfach umgehauen werden darf. Es geht bei Ihrer Problematik wohl eher darum ob der Baum überhaupt gefällt werden darf, bzw. unter welchen Bedingungen. Bezahlen werden Sie das ganze vermutlich sowieso. -
Baumfällung: Ersatzbepflanzung – Gemeinde informieren!
viele Möglichkeiten
Ist es ein Nadelbaum: dann weg damit.
Ist es ein Laubbaum? Dann eine Mitteilung an die Gemeinde, dass Sie eine Ersatzbepflanzung vornehmen, wenn feststeht dass der Baum Ihnen gehört.
Ist es eine Pappel: dann ersatzlos weg damit.
Haben Sie noch viele Bäume auf dem Grundstück: verweisen Sie darauf, dass Ersatzbepflanzung bereits vorhanden ist.
Bekommen Sie ein Fällverbot, verweisen Sie auf die Verkehrssicherungspflicht und führen Sie einen drastischen "Pflegeschnitt" durch, in einem Jahr hat sich das Baumproblem erledigt.
Macht man von der Gemeinde her Schwierigkeiten, dann fragen Sie nach der Haftung und Baumpflege.
Den einzigen Fall, bei dem Sie die Finger von der Säge lassen sollten ist: Der Baum ist zum Naturdenkmal erklärt. -
⚠️ Baumfällung ohne Genehmigung: Hohe Strafen drohen!
Gefährlicher Tipp:
Wenn Sie wie von Herrn Klaus Verfahren könnte Ihnen zumindest in meiner Heimatgemeinde Ungemach drohen. Zeitgenossen die geschützte Bäume (bemisst sich wohl an einem bestimmten Durchmesser des Stammes) gefällt oder "gepflegt" haben durfen durchaus schon teure Neupflanzungen vornhmen und empfindliche Strafen zahlen (und das zu recht, wie ich finde). -
Baumwert: Stammumfang entscheidend – Definition beachten!
-
Baumsatzung: Genehmigungspflicht für Baumfällung prüfen!
Frage ist: Baumsatzung, ja oder nein
Nach dem hessischen Naturschutzgesetz unterliegt die Beseitigung von innerstädischen Grünflächen (auch der Bäume) keiner Genehmigung, außer wenn eine Nutzungsänderung damit verbunden ist.
Der Schutz von Bäumen wird auf die Gemeinden übertragen.
Als einzige Stadt im MTK hat Bad Soden eine Satzung.
Die Bedingungen sind so großzügig, dass immer eine passende Begründung gefunden werden kann.
Man sollte bei vorhandener Satzung halt vorher fragen.
Wer nach den Kosten fragt, bekommt immer die gleiche Antwort:
immer der, der fragt! -
Zusatzinfo: Baum steht auf städtischem Grundstück!
Nachtrag, Baum steht NICHT auf unsrem Grundstück
Vielen Dank für die Hinweise,
vielleicht ist noch nicht ganz deutlich geworden, dass der Baum nicht auf unserem Grundstück steht, sondern auf städtischem Gelände, d.h. auf einem 0,5 m breiten Streifen zwischen unserem Grundstück und der Straße.
Viele Grüße
Stefan -
Verhandlungstaktik: Baumfällung bei Stadt ansprechen!
Schon klar!
Es macht nur Sinn sich mit den örtlichen Regelungen auseinandergesetzt zu haben bevor man in Verhandlungen mit der Stadt eintritt was mit dem Baum zu geschehen hat. Ansonsten wird die Stadt einfach sagen "huch, das haben wir ja gar nicht gesehen", und Ihre Garageneinfahrt wegen Irrtum einfach streichen. Ihre Karten stehen deutlich besser wenn Sie auf die mögliche Beseitigung hinweisen und ggf. eine Neuanpflanzung anbieten können. -
Kostenfrage: Wer zahlt Ersatzpflanzung bei Baumfällung?
also
... ich bin mir nicht sicher, wie's rechtlich tatsächlich aussieht ...
Bei einer gemeindeeigenen Straßenleuchte würde ich Ihnen Recht geben, Herr Alde.
Obs beim Baum genauso ist, bezweifle ich eigentlich. Zumindest wird eine Ersatzpflanzung wohl nicht von der Stadt bezahlt, weil die nicht Veranlasser ist. Auch der genehmigte Bauantrag hilft da aus meiner Sicht nicht viel weiter, weil Bäume im Lageplan nicht drin sind, die Stadt also gar nicht darauf hätte Bezug nehmen können.
Mir geht aber im Hinterkopf der Gedanke rum, dass bei Einreichen des Planes (und vorher bei der Planung!) bereits mit dem Entfernen des Baumes gerechnet werden musste. Er war ja da und bekannt. Haben sie es einfach drauf ankommen lassen? Hätten Sie einfach gefällt und können das jetzt nicht mehr tun? Wie waren denn Ihre Gedankengänge?
Wieso wollen Sie die Verantwortung jetzt verlagern?
Reden sie mit der Stadt - müssen sie ja eh. -
Bestätigung: Übereinstimmung in der Vorgehensweise
Hallo TU!
Wir sind schon auf einer Welle! Ich meinte das in etwa so wie von Ihnen geschrieben. -
Architektenplanung: Baumproblem – Stadtgespräch suchen!
Hallo TU Grundgedanke war es das Grundstück zu ...
Hallo TU
Grundgedanke war es, das Grundstück zu kaufen und den Rest einem Architekten zu übergeben.
Grundstück haben wir nach Vorprüfung durch einen Architekten gekauft, dem wir auch die Planung und Ausführung übergeben haben.
Daher hatten wir auch keine Gedankengänge, wie mit irgendwelchen Widrigkeiten zu Verfahren ist, weil wir nicht vom Fach sind. Selbstverständlich sind wir bereit im Rahmen unserer Möglichkeiten und Kenntnisse mitzuwirken.
Natürlich hätte der Architekt darauf hinweisen müssen, dass es hier Probleme geben könnte, hat er aber nicht, der Baum steht immer noch und wir müssen halt sehen, wie wir das Ding legal beseitigen können.
Bei dem Baum handelt es sich übrigens um eine Wild Weide, die laut Baumsatzung nicht geschützt ist.
Mit der Stadt werden wir auch reden, allerdings möchte ich es vermeiden, unvorbereitet dieses Gespräch anzugehen, ohne eventuelle Möglichkeiten zu kennen.
Viele Grüße
Stefan -
Rückfrage: Architekt – Was sagt er zum Baumproblem?
-
🔴 Risiko: Eigenmächtige Baumfällung vermeiden!
Weg mit dem Teil ...
Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, Stefan, wäre diese Weide schon längs zu Brennholz verarbeitet. Sie wohnen offensichtlich draußen am Land (wo gibt es sonst noch Straßen ohne Trottoir?), mit tausenden von Weiden an allen möglichen Stellen. Es interessiert sicherlich niemanden, ob Sie diese Weide umlegen oder ihr Haus um diesen Baum herum bauen, soo wichtig sind Sie und vor allem diese Weide nun auch wieder nicht. Machen Sie keine Staatsaffäre aus dieser Sache, ein kleiner Schnitt mit der Motorsäge und Ihr Auto hat frei Fahrt in ihre geplante Garage.
MfG Ortwin -
Korrektur: Aufruf zur illegalen Baumfällung kritisiert
-
Problem: Garageneinfahrt trotz Baum – Lösung gesucht!
Hallo TU Natürlich kümmern wir uns um unseren ...
Hallo TU
Natürlich kümmern wir uns um unseren Bau (im Rahmen unserer Möglichkeiten)
Nur, wie gesagt, anfangs, vor der Vermessung und im Prozess der ersten Entwürfe sind wir davon ausgegangen, dass der Baum auf unserem Grundstück steht. Für die Lage der Einfahrt gibt es keine Alternative, da es sich nun mal um eine Doppelhaushälfte handelt. Hätte man die Einfahrten in die Mitte gelegt, wären wir mit dem Grenzabstand nicht zurecht gekommen.
Architekt sagt: "müßt Ihr Euch drum kümmern"
Ländlich ist es nicht gerade. Vielmehr handelt es sich um eine relativ alte, wenig befahrene und schmale Anliegerstraße. Unser "Dorf" hat rd. 200.000 Einwohner.
Derzeit entfernen wir uns aber leider zugunsten der Frage, wer was und wann hätte tun können und müssen, deutlich von der ursprünglichen Frage:
"Wie bekomme ich jetzt den Baum weg und wer trägt die Kosten? ", wobei uns die Kosten mittlerweile (m.E. ) egal sind, Hauptsache der Baum kommt weg.
Ich suche also ARGUMENTE, die ich bei der Behörde anbringen kann oder gar GESETZESTEXTE, die einen solchen Fall regeln können z.B. i.S. einer freien Zuwegung o.ä..
Viele Grüße
Stefan -
Diskussion: Umgang mit Gesetzen und Baumfällung
Und ich finde nicht gut ...
Und ich finde nicht gut dass du die Emoticons in deinem Beitrag vergessen hast. So könnte jemand glauben, dein Statement wäre tatsächlich ernst gemeint, Lotte.
Es kann nicht jeder so gut zwischen den Zeilen lesen 😉
@Stefan
Ich glaube, Sie sind der perfekte deutsche Staatsbürger schlechthin, gesetzestreu und ordnungsliebend. Ich bin mir sicher, Sie halten auch bei jedem Stoppschild an und bleiben dort 3 Sekunden stehen bevor Sie weiterfahren, auch wenn niemand kommt.
fg, Ortwin -
Hinweis: Seriöses Forum – Keine illegalen Ratschläge!
und wenn wir schon dabei sind,
du, lieber Ortwin, bist sicher einer, der mit der Faust auf den Tisch haut, wenn eine Frau ihm widerspricht.
;-)
und wer weiß, was noch alles macht
;-)He, ich wollte lediglich verhindern, dass dein Ratschlag als allgemeingültig hier stehen bleibt. Ist nicht gut sowas!
Wir sind nämlich ein seriöses Forum!
;-)
PS: Hätt ich ja deine EMail-Adresse, würd ich dir ja mal eine Chance geben, mit der Faust auf den Tisch zu hauen ebenfalls-frech-grins! -
Alternative: Baumfällung – Zustimmung vom Bürgermeister einholen!
Viele Varianten gelesen
Es war alles dabei von "Fragen", "Gesetze suchen", "sofort umsägen" usw.
Die einfachste Tour wäre zum Bürgermeister oder Amtleiter zu gehen und sagen: "ich mache den Baum für euch um, OK? "
Ich denke Sie erhalten sofort eine Zusage. (mit Zeugen oder schriftlich)
Dann nichts wie ran mit der Säge. -
Fazit: Lösungsweg – Gespräch mit der Stadt suchen!
Schluss für heute
Ich, der Stopp-Schild-Nicht-Überfahrer 🙂 )
werde mich wohl an den abschließenden Rat von Hr. Klaus halten,
der im Grunde das aussagt, was bereits im Vorfeld Angeklungen ist.
Vielen Dank Allerseits
Stefan -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baum auf städtischem Grundstück: Fällung oder Versetzung?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer die Kosten für die Fällung oder Versetzung eines Baumes auf städtischem Grund trägt, der eine geplante Garageneinfahrt blockiert. Es wird betont, die örtliche Baumschutzsatzung zu prüfen und das Gespräch mit der Gemeinde zu suchen. Eigenmächtiges Handeln wird aufgrund möglicher Strafen abgeraten. Die Einbeziehung eines Architekten wird empfohlen, um die Situation fachgerecht zu beurteilen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Der Beitrag ⚠️ Baumfällung ohne Genehmigung: Hohe Strafen drohen! warnt vor den Konsequenzen einer ungenehmigten Baumfällung, die zu teuren Neupflanzungen und empfindlichen Strafen führen kann. Es ist ratsam, sich vorab über die geltenden Bestimmungen zu informieren.
✅ Empfehlung: Mehrere Beiträge, wie z.B. Verhandlungstaktik: Baumfällung bei Stadt ansprechen!, legen nahe, frühzeitig das Gespräch mit der Stadt zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei sollte man sich auf die Baugenehmigung und die Notwendigkeit der Garageneinfahrt berufen.
🔧 Praktische Umsetzung: Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, sollte man sich im Vorfeld über die örtliche Baumschutzsatzung informieren und Argumente für die Fällung oder Versetzung des Baumes sammeln. Der Beitrag Baumsatzung: Genehmigungspflicht für Baumfällung prüfen! gibt hierzu wichtige Hinweise.
👉 Handlungsempfehlung: Der Beitrag Fazit: Lösungsweg – Gespräch mit der Stadt suchen! fasst zusammen, dass der beste Weg zur Lösung des Problems ein offenes Gespräch mit der Stadt ist, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Dabei sollte man sich auf die bereits erteilte Baugenehmigung berufen und die Notwendigkeit der Garageneinfahrt betonen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baum, Grundstücksgrenze, Grund, Garageneinfahrt". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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