Niveauplanung im Neubaugebiet
BAU-Forum: Rund um den Garten
Niveauplanung im Neubaugebiet
Liebe Experten,
Ich habe ein neues Haus gebaut und benötige eine Auskunft über Zuständigkeiten bezüglich der Randbefestigung der Grundstücke.
Folgende Situation:
Ich habe ein Grundstück mit angrenzenden Gärten (5 Nachbarn). Nachbar links war zuerst fertig und hatte ein Geländeniveau mit einem relativ starken, künstlich geschaffenen Gefälle vorgegebenvorgegeben. Die anderen Nachbarn blieben im Anschluss alle im Niveau höher.
Ich hatte mich beim Auffüllen an meine hinteren, höherliegenderen Nachbarn orientiert und dementsprechend das Niveau angeglichen.
Mein Nachbar zu linken stellte daraufhin fest, dass ich nun bis zu 15 cm höher liege als er (anders Gefälle). Kann er von mir eine zu errichtende Randbefestigung verlangen?
Ich bin der Meinung, das ich nur die rechte Seite ausführen muss, da ich mein Niveau den anderen Nachbarn angeglichen habe und er bedingt durch seine Wahl des Gefälles allein sehr tief liegt. Das Niedersachsische Nachbarrecht regelt diesen Fall nicht.
Ich habe ein neues Haus gebaut und benötige eine Auskunft über Zuständigkeiten bezüglich der Randbefestigung der Grundstücke.
Folgende Situation:
Ich habe ein Grundstück mit angrenzenden Gärten (5 Nachbarn). Nachbar links war zuerst fertig und hatte ein Geländeniveau mit einem relativ starken, künstlich geschaffenen Gefälle vorgegebenvorgegeben. Die anderen Nachbarn blieben im Anschluss alle im Niveau höher.
Ich hatte mich beim Auffüllen an meine hinteren, höherliegenderen Nachbarn orientiert und dementsprechend das Niveau angeglichen.
Mein Nachbar zu linken stellte daraufhin fest, dass ich nun bis zu 15 cm höher liege als er (anders Gefälle). Kann er von mir eine zu errichtende Randbefestigung verlangen?
Ich bin der Meinung, das ich nur die rechte Seite ausführen muss, da ich mein Niveau den anderen Nachbarn angeglichen habe und er bedingt durch seine Wahl des Gefälles allein sehr tief liegt. Das Niedersachsische Nachbarrecht regelt diesen Fall nicht.
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Bodenerhöhung/Bodenvertiefung
da sich keiner zu meinem Beitrag geäußert hat möchte ich über meine Recherchen informieren. Nach dem Nachbarschaftsrecht ist die Niveauangleichung an das Nachbargrundstück keine Bodenerhöhung. Da alle Nachbarn mit außnahme zu meiner linken höher liegen, handelt es sich bei dem Nachbarn zur linken um eine Bodenvertiefung. Somit ist dieser für die Randbefestigung selbst zuständig, er hat ja auch die Möglichkeit das Niveau auch den umliegenden Grundstücken anzugleichen.