Abstützmauer grundsätzlich erlaubt?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Abstützmauer grundsätzlich erlaubt?

Hallo,
ich habe zur Straße eine längere Böschung bis zu einer Höhe von 180 cm abzufangen. Die Meinungen bzgl. Durchführbarkeit gehen auseinander. Meine Frage ist aber  -  soweit mir bekannt, muss ich die Straße vor abfließenden Regenwasser u. /o. Erdabrutsch schützen. Darf ich hierzu grundsätzlich eine Mauer (z.B. L-Steine) errichten, oder bedarf dies besonderen Bestimmungen (Baugenehmigung, Nachbarschaftsrecht etc.)? Ort ist Hessen.
  • Name:
  • Schneider, Thorsten
  1. ein besuch ...

    Hallo erstmal,
    ... beim zuständigen Bauamt wird da sicher nicht schaden.

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