Absturzsicherung einer Grenzwand
BAU-Forum: Rund um den Garten
Absturzsicherung einer Grenzwand
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Meinung
Das ist eine rechtliche Frage, die nur vom RA beantwortet werden darf, aber eine Meinung dazu.Das wird sehr Meinungsabhängig sein. Ein Nachbar hat alles zu verhindern, was Sie schädigt und nicht zu irgendwas Unvermeidbaren gehört. Mit der Grenzwand hat er das erst mal getan. Die Absturzsicherung ist ja nur notwendig, wenn Sie oder Ihre Gäste das fremde Grundstück betreten - und das ist ohne Zustimmung des Nachbarn nicht zulässig. Wenn Sie glauben, dass das ohne Zaun nicht zu verhindern ist - dann müssen Sie eben einen Zaun setzen. Damit hat sich dann auch die Frage der Absturzsicherung erledigt.
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Meinung 2 ...
wer die Musik bestellt, zahlt. -
Wer bestellt?
@Herr Sollacher, Ihren Beitrag verstehe ich nicht. Es geht doch gerade darum, ob eine Musik gebraucht wird und wer die ggf. bestellen muss.Die 2 m Höhe ist auf dem Nachbargrundstück - aber auf dem Nachbargrundstück klettert keiner auf die Wand. Auf dem Grundstück des Fragestellers ist alles in Ordnung, aber wer dieses Grundstück verlässt, kann abstürzen (so habe ich es jedenfalls verstanden).
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Nachbarrecht
Wenn eine der beiden Parteien einen Zaun errichten will oder muss, muss er gebaut werden. Je nach Bundesland ist die Kostenübernahme unterschiedlich geregelt.
z.B. Hessen: generell Kostenteilung
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein: Kostenteilung; ist aber einer der Nachbarn verpflichtet (hier der Fall), zahlt er allein.Weiterführende Links:
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Wer abgräbt..
... hat alle Kosten zu übernehmen, die durch die notwendige Sicherung des Nachbargrundstückes entstehen. -
Hat er ja ...
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gute Idee
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Ob das klappt?
Durch die Stützwand wird ja die Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks (Wegspülen von Boden) beseitigt. Gefährlich wird's nur für den, der die Grundstücksgrenze überschreitet. Das darf niemand. Aber vielleicht kann man mit Kleinkindern argumentieren, die sich noch nicht an das Verbot, dass Grundstück zu verlassen, halten können. -
Anruf beim Bau
Erst mal Danke für die Beiträge. Habe nun einmal ganz unverbindlich beim Bauamt angerufen. Dort wurde mir gesagt der Bauträger müsste eine ausreichende Sicherung komplett auf eigene Kosten übernehmen ... Diese Absicherung muss ausreichend stark sein das man nicht runterfallen kann. Anscheinend hat der Bauträger wohl keine Genehmigung für diese Grenzwand gehabt. Es wird sogar gemunkelt der zuständige Bearbeiter im Bauamt und der Bauträger würden sich gut kennen ... Die betreffende Doppelhaushälfte steht nämlich auch zu nah an meinem Haus. Das war auch schon vor der Errichtung bekannt, da seinerzeit ein Vermesser nach dem grundsätzlichen Einverständnis gefragt hat (was ich verneinte). Nun will der Bauträger eine Unterschrift (Grunddienstbarkeit) von mir um das Grundstück teilen zu können. Komischerweise wusste der Sachbearbeiter des Bauamtes direkt um was es sich handelt und das in einem riesigen Neubaugebiet ... -
konstruiert und vertuscht
Nach der Schilderung liegt wohl einiges im argen.
Die Mauer ist zu hoch, das Haus ist zu nah, auf dem Amt ist ein Schlitzohr und der neue Nachbar konsruiert eine Kostenbeteiligung.
Wenn man das alles aneinanderreiht so sieht das nach der Spitze eines Eisberges aus.
Sie sollten mal alles Überprüfen lassen, vom Grenzverlauf angefangen über den Bebauungsplan und die Parkplätze.
Die späteren Nachbarn und Käufer werden den Bestand als genehmigt ansehen.