Absturzsicherung einer Grenzwand
BAU-Forum: Rund um den Garten

Absturzsicherung einer Grenzwand

Auf der Rückseite meines Grundstücks hat ein Bauträger eine Doppelhaushälfte gebaut. Da das Gelände von meiner Seite her leicht abschüssig war und der Bauträger im Kellergeschoss normale Fenster eingebaut hat musste ab meiner Grenze das Gelände (angeblich) steil abgegraben werden. Nachdem längere Zeit nicht geschah und bei jedem Regenfall von meinem Grundstück Erde abrutschte, forderte ich den Bauträger auf mein Grundstück zu sichern. Dem ist er nachgekommen indem er eine Grenzwand von zwei Metern Höhe errichtete (auf seinem Grundstück stehend). Meine Frage ist nun folgende: Muss der Bauträger auf der Grenzwand auf seine alleinigen Kosten eine Sicherung gegen Absturz installieren oder muss ich mich zur Hälfte an den Kosten beteiligen? Dieser Zustand ist ja erst durch die steile Abgrabung und der danach erfolgten Errichtung der Grenzwand eingetreten. Da ich bei meinen Recherchen nicht weiter komme, hoffe ich auf diesem Weg eine Antwort zu finden. Vielen Dank.
  • Name:
  • Mario Kurz
  1. Meinung

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Das ist eine rechtliche Frage, die nur vom RA beantwortet werden darf, aber eine Meinung dazu.

    Das wird sehr Meinungsabhängig sein. Ein Nachbar hat alles zu verhindern, was Sie schädigt und nicht zu irgendwas Unvermeidbaren gehört. Mit der Grenzwand hat er das erst mal getan. Die Absturzsicherung ist ja nur notwendig, wenn Sie oder Ihre Gäste das fremde Grundstück betreten  -  und das ist ohne Zustimmung des Nachbarn nicht zulässig. Wenn Sie glauben, dass das ohne Zaun nicht zu verhindern ist  -  dann müssen Sie eben einen Zaun setzen. Damit hat sich dann auch die Frage der Absturzsicherung erledigt.

  2. Meinung 2 ...

    wer die Musik bestellt, zahlt.
  3. Wer bestellt?

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    @Herr Sollacher, Ihren Beitrag verstehe ich nicht. Es geht doch gerade darum, ob eine Musik gebraucht wird und wer die ggf. bestellen muss.

    Die 2 m Höhe ist auf dem Nachbargrundstück  -  aber auf dem Nachbargrundstück klettert keiner auf die Wand. Auf dem Grundstück des Fragestellers ist alles in Ordnung, aber wer dieses Grundstück verlässt, kann abstürzen (so habe ich es jedenfalls verstanden).

  4. Nachbarrecht

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Wenn eine der beiden Parteien einen Zaun errichten will oder muss, muss er gebaut werden. Je nach Bundesland ist die Kostenübernahme unterschiedlich geregelt.
    z.B. Hessen: generell Kostenteilung
    Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein: Kostenteilung; ist aber einer der Nachbarn verpflichtet (hier der Fall), zahlt er allein.
  5. Wer abgräbt..

    ... hat alle Kosten zu übernehmen, die durch die notwendige Sicherung des Nachbargrundstückes entstehen.
  6. Hat er ja ...

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Hat er ja durch Bau der Stützmauer gemacht.
  7. gute Idee

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Absturzsicherung als Bestandteil der Maßnahme. Der Bauträger ist einfach noch nicht fertig mit der Absicherung. Dann erübrigt sich die Diskussion um einen Zaun.
  8. Ob das klappt?

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Durch die Stützwand wird ja die Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks (Wegspülen von Boden) beseitigt. Gefährlich wird's nur für den, der die Grundstücksgrenze überschreitet. Das darf niemand. Aber vielleicht kann man mit Kleinkindern argumentieren, die sich noch nicht an das Verbot, dass Grundstück zu verlassen, halten können.
  9. Anruf beim Bau

    Erst mal Danke für die Beiträge. Habe nun einmal ganz unverbindlich beim Bauamt angerufen. Dort wurde mir gesagt der Bauträger müsste eine ausreichende Sicherung komplett auf eigene Kosten übernehmen ... Diese Absicherung muss ausreichend stark sein das man nicht runterfallen kann. Anscheinend hat der Bauträger wohl keine Genehmigung für diese Grenzwand gehabt. Es wird sogar gemunkelt der zuständige Bearbeiter im Bauamt und der Bauträger würden sich gut kennen ... Die betreffende Doppelhaushälfte steht nämlich auch zu nah an meinem Haus. Das war auch schon vor der Errichtung bekannt, da seinerzeit ein Vermesser nach dem grundsätzlichen Einverständnis gefragt hat (was ich verneinte). Nun will der Bauträger eine Unterschrift (Grunddienstbarkeit) von mir um das Grundstück teilen zu können. Komischerweise wusste der Sachbearbeiter des Bauamtes direkt um was es sich handelt und das in einem riesigen Neubaugebiet ...
    • Name:
    • Mario Kurz
  10. konstruiert und vertuscht

    Nach der Schilderung liegt wohl einiges im argen.
    Die Mauer ist zu hoch, das Haus ist zu nah, auf dem Amt ist ein Schlitzohr und der neue Nachbar konsruiert eine Kostenbeteiligung.
    Wenn man das alles aneinanderreiht so sieht das nach der Spitze eines Eisberges aus.
    Sie sollten mal alles Überprüfen lassen, vom Grenzverlauf angefangen über den Bebauungsplan und die Parkplätze.
    Die späteren Nachbarn und Käufer werden den Bestand als genehmigt ansehen.
    • Name:
    • Herr Klaus

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN