Alte Ziegel unter Garagenzufahrt und Hauszuweg
BAU-Forum: Rund um den Garten

Alte Ziegel unter Garagenzufahrt und Hauszuweg

Hallo!
Ich lasse derzeit ein Haus vom Bauträger errichten. Nun hat der ein Lkw-Ladung Ziegel (sind scheinbar aus einem Abriss, da das ganze auch noch Reste von Elektrokabel und Plastikteilchen von Rohren enthält) angekarrt. Ich frage dann was das denn sein soll und als Antwort erhielt ich follgendes:
Der Mutterboden der Garagenzufahrt und des Weges zur Eingangstür wird ca. 30 abgeschoben, dahin kommen dann die "Mauerreste" darüber dann Splitt/Kies und darauf wird dann gepflastert. Das ganze muss so sein, denn sonst sackt das später mal ab.
Ich habe allerdings noch keine Idee, wie ich später Pflastern will, evtl. kein Betonverbundpflaster, sondern Sickerpflaster oder gar sowas mit gründer Fuge. (Will schließlich nicht die Niederschlagsgebühren zahlen).
Was meint Ihr? Ich bin etwas ratlos, denn ich habe keine Ahnung von solchen Dingen.
Gruß
Thomas
  • Name:
  • Thomas Bleiel
  1. Schick Deinen Bauträger wieder weg!

    Foto von Robert Worsch

    Bauschutt gehört auf die Deponie und niemals nicht unter eine Garagenzufahrt.
  2. zum Thema Niederschlagsgebühren

    erkundigen Sie sich dazu mal genau bei der diesbezüglichen Satzung Ihrer Gemeinde! Wir waren nämlich überrascht, dass wir für eine Fläche Niederschlagsgebühren zahlen mussten, obwohl wir sie mit versickerungsfähigem Pflaster (Rasengittersteine) gepflastert hatten. Hier wird einfach davon ausgegangen, dass die Lücken im versickerungsfähiges Pflaster nach ein paar Jahren sich zusetzen und die Versickerungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Also wird es genauso (für uns nachteilig) bewertet wie normales "dichtes" Pflaster (steht auch so in der Satzung). Das mit den Rasengittersteinen hätten wir uns also sparen können ...
    Und das wird sicher nicht nur bei uns so sein.
  3. dazu noch ein Link

    ...
  4. Welche Handhabe habe ich um ihn wegzuschicken?

    Habe nämlich nachdem ich nun nochmal auf der Baustelle war gesagt, dass ich irgendwie ein schlechtes Gefühl bei dem Unterfüllmaterial habe. Dabei habe ich dann mal bewusst auf die Kabel, etc. geschaut und er meinte: "Die Kabel und der Plastik kommen natürlich weg, aber das andere ist völlig in Ordnung, ja sogar besser als nur Kies oder so. " Außerdem zeigte er mir den von der Erschließungsfirma vorbereiteten Bürgersteig. Hier liegt eigentlich auch nur "Bauschrott". Dieser ist allerdings geschredert.
    Habe ich denn irgEndeine Handhabe gegen den Krams. Im Vertrag habe ich natürlich nichts vereinbart, was solches Material betrifft. Da kann der Bauträger doch einfach sagen, dass er das immer so macht und Ende, oder?
    Hoffe Ihr habt einige Tipps für mich.
    • Name:
    • Thomas Bleiel
  5. Holzhammermethode

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Rufen Sie mal Ihren Entsorger oder die Umweltbehörde an und fragen nach der Rechtmäßigkeit (anonym natürlich). Stellen Sie sich vor, Ihnen unterstellt man dann als späteren Hauseigentümer, das sSie wissentlich gegen Umweltauflagen verstoßen haben (teuer)
  6. Antwort ...

    Foto von Lieselotte Tussing

    siehe Nr. 1, von Robert Worsch  -  Zitat: 'Bauschutt gehört auf die Deponie und niemals nicht unter eine Garagenzufahrt'
    Hintergrund ist vielleicht, dass Bauschutt teuer entsorgt werden muss und so spart es sich der Unternehmer ...
    Lehnen Sie ab!
    • Name:
    • Tu
  7. Bausschutt als Unterbau

    Wie sie auch gesehen haben kann Bauschutt, wenn er denn vorher durch eine Recyclinganlage gegangen ist, auch als Unterbau verwendet werden.
    Unbehandelt, so wie sie das Zeug beschrieben haben, gehört es eben genau in eine solche Anlage.
    Recyceltes Material für den Unterbau, Beton- oder Ziegelrecycling, muss übrigens dementsprechend auf dem Lieferschein erkenntlich sein und auch die Anforderungen an Unterbau-Material erfüllen. Diesen Lieferschein bzw. die entsprechende Zertifizierung wird Ihr Bauunternehmer für dieses Material sicher nicht ohne weiteres vorlegen können.
    Und wenn es schwierig wird, würde ich mal versuchen einen gemeinsamen Termin mit einem SV ihrer Wahl vorschlagen nach dem Motto  -  wer Unrecht hat bezahlt die letzte Runde. Hilft hier bestimmt und sollte auch keinen faden Beigeschmack erzeugen.
  8. Bauschutt / Recycling

    Im LAGA-Merkblatt: "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen" steht recht genau drin, was für Anforderungen Recycling (gebrochener und sortierter Bauschutt) erfüllen muss, um zum Wiedereinbau zugelassen zu werden. In den meisten Bundesländern fussen die geltenden Vorschriften zu 99 % auf diesem Merkblatt. Gutes Betonrecycling ist sicherlich ein guter Unterbau, Ziegelrecycling bedingt.
    Die zuständige obere Abfallbehörde (in Hessen Regierungspräsidium) kann Ihnen da sicherlich weiterhelfen.
    Zumindest sollte ein Herkunftsnachweis und eine Analyse (nach LAGA-Liste) vorliegen; um eine zu hohe Schadstoffbelastung auszuschließen. Nehmen Sie auch ruhig selbst eine Probe und sagen Sie dem Unternehmer, dass Sie die als Rückstellprobe aufbewahren und im Zweifelsfall untersuchen lassen werden. Das kann nie schaden.
    Ach ja, eine vernünftige Kornabstufung sollte das Recycling unabhängig von den Schadstoffgehalten auch haben, um verdichtbar zu sein.
  9. Falls Sie eine VOB Vertrag haben,

    haben Sie genug Handhabung den Bauschutt wieder abgraben zu lassen. Ich Glaube schon in der 18299 VOBAbk./C steht, dass die Baustoffe welche eingebaut werden geeignet und Neu sein müssen. Etwas weiter hinten steht dann in etwa-X1234Xwenn Receycling Material eingebaut wird, gilt dieses als Neu, wenn der Nachweis der Tauglichkeit erwiesen ist (oder so ähnlich). Dieses wird den AN schwer fallen.
  10. Ich habe keinen VOB Vertrag

    daher stellt sich die Frage, was ich dann machen kann. Im Vertrag ist soweit nicht geregelt, was es für ein Vertrag ist. Es handelt sich (so habe ich das verstanden) daher um einen BGBAbk.-Vertrag.
    Habe ich da auch irgendeine Handhabe? Aufbereitet wurde da jedenfalls nix. Ganze Ziegel sortieren die (scheinbar für andere Bauvorhaben) aus und ansonsten sieht das halt alles einfach so aus, wie man es sich vorstellt, halt eine abgerissene Wand. Kabelreste sind allerdings schon raus.
    Gruß
    Thomas Bleiel
    • Name:
    • Thomas Bleiel
  11. kompliziert

    ist das doch nicht.
    Was ist denn vereinbart für den Unterbau bzw. Garagenzufahrt?
    Verwendete Materialien müssen normativen bzw. qualitativen Vorgaben entsprechen bzw. Gleichwertigkeit besitzen. Hierfür gibt es Zertifikate, Prüfzeungnisse o.ä. und sowas MUSS ihnen der Bauunternehmer dann vorlegen können. Und wenn nicht, dann holt er dass Zeug ab und fertig. Ist doch nun schon alles gesagt. Wenn Sie selbst nicht weiter wissen oder unsicher sind, holen Sie sich jemand unabhängig zur Seite, der sich damit auskennt.
  12. nix vereinbart

    Wusste halt nicht, dass sowas von Relevanz ist. Aber ich werde wohl mal einen SV beauftragen, weitere Dinge meiner Baustelle abzunehmen.
    • Name:
    • Thomas Bleiel
  13. Frost

    da hat doch ganz klar wer versucht sich deponiegebühren zu sparen. (in Österreich auf jeden Fall illegal). außerdem würde ich im eigeninteresse das zeug entfernen lassen, weil ganze Ziegel wohl nur schwer verdichet werden können (bzw. gab es nach deiner Beschreibung ja nicht einmal den versuch) und zudem nicht Frostfest sind. und ein unverdichteter Unterbau für eine Zufahrt, an dem noch dazu der Frost nagen wird, wird dir über Jahrzehnte keine Freude bereiten.
    • Name:
    • Herr MarIrs

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