Anteilige Kosten für den Gartenzaun, wenn Grundstück noch dem Bauträger gehört? (Nachbarrecht NRW)
BAU-Forum: Rund um den Garten

Anteilige Kosten für den Gartenzaun, wenn Grundstück noch dem Bauträger gehört? (Nachbarrecht NRW)

Guten Morgen zusammen,
zu meiner Überraschung habe ich festgestellt, dass es in NRW ein Nachbargesetz gibt, das die Verpflichtung auferlegt, dass, wenn einer einen Gartenzaun ziehen will, sich der Nachbar an den Kosten beteiligen MUSS.
Geradeaus habe ich keinen Nachbarn, mit denen von links wird es sicher kein Prob, die wollen auch einen Zaun.
Aber was mache ich rechts? Da habe ich bislang keinen Nachbarn. Das Grundstück ist noch nicht verkauft und gehört noch dem Bauträger.
Muss der sich dann an den Kosten des Zaunes beteiligen?
Wie gehe ich diplomatisch vor, wenn er sich weigert?
Er wird diese Kosten doch sicher auf den späteren Käufer umlegen.
Gruß Melissa
  • Name:
  • Melissa
  1. Wenn die Rechtslage wirklich so ist wie Sie sagen

    dann würde ich das so sehen, dass der Bauträger sich an den Kosten auch beteiligen MUSS. Denn er ist ja gegenwärtig Ihr Nachbar. Wenn er sich weigert, dann den Rechtsweg gehen (Anwalt etc.).
    (keine Rechtsberatung, nur Bauherrenmeinung!)

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