"Lärmschutz"
BAU-Forum: Rund um den Garten

"Lärmschutz"

Wie wir nach den Bauvorschriften auch zum Teil verpflichtet sind,
örtlicher Bebauungsplan, muss zu südewestlicher Seite,
wenn dort eine Terrasse, Balkon o.ä. angesetzt ist,
eine "Lärmschutz"Vorrichtung "gebaut" werden.
was empfiehlt sich da, außer die einfach Palisaden-Indianer-Zäune! Wir haben nur ein kleines Grundstück von
400 m² so das man sich ja nicht völlig zumauern mag!
Danke im Voraus
A. Kuhlmann
  • Name:
  • A. Kuhlmann
  1. Gar nichts ...

    • Die Kreativität mancher Landratsämter scheint auch vor der Physik nicht halt zu machen:

    Um auf Ihrem 4 ar Grundstück einen effekiven Schallschutz herzustellen, sollten Sie besser auf Ihr Haus verzichten ... Kurzum: Ich halte es für kaum möglich, eine Terrasse, auf der man ja auch noch was von der Landschaft sehen will, schallzuschützen.

    • Natürlich werden Baugebiete heute so konzipiert, dass man sich nahezu auf dem Schoss sitzt. Dies ist zum einen durch die hohen Grundstückspreise, aber auch durch zu geringe Freiflächen zwischen den Baugrundstücken bedingt. Die Gemeinden wollten auch das letzte bisschen Bauland noch aus einer Umlegung rauspressen und keinesfalls Geld für die Pflege von Freiflächen ausgeben, die ein Baugebiet auflockern könnte (es gibt Ausnahmen, aber leider selten). Diese Art der Bebauung bringt zweifellos auch mehr akkustische Nähe, was sich aber nur durch nachbarschaftliche Absprachen regeln lässt.
    • Ich habe vor kurzem mit meinem Landratsamt Kontakt gehabt. Dort erfuhr ich, dass beim Bauen im Kenntnisgabeverfahren es keine Frist gibt, bis zu der ein Bau beendet sein muss (baut man mit Baugenehmigung, d.h. roter Punkt, so muss der Bau in drei Jahren stehen). D.h. im Klartext, dass man auch die letzte Bauphase des Schallschutzes bis ins Jahr 3000 verzögern kann.
    • Was ich selber machen würde (aber natürlich nicht rechtlich Ihnen raten darf): Ich würde ein paar "Schallschutzbüsche" auf dem Bauantrag einzeichnen, sofern das LRA das annmahnt (sonst nicht). Büsche oder Hecken sind vermutlich auch kein schlechter Weg, Schall zu dämmen. Ob ich das dann ausführe, würde ich mir allerdings überlegen. Sollte das LRA sich dann doch an mich wenden mit Hinweis auf die Büsche, könnte ich die Ausführung immer noch nachholen. Wobei die Wahrscheinlichkeit dafür aber wohl sehr gering ist.

    Viele Grüße


Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN