Erneuerung der Absicherungsmauer zum Nachbarn
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Erneuerung der Absicherungsmauer zum Nachbarn

Hallo zusammen,
wir haben ein mittelweile 100-jähriges Haus und Grundstück mit Hanglage in NRW. Auf der Grenze Richtung Osten steht eine Böschungsmauer in einer Höhe von 1,40  -  1,00 m. Da unser Nachbar tiefer liegt (das Haus wurde Ende der sechziger Jahre gebaut), war diese Absicherungsmauer notwendig. Wir sind Anlieger nach Süden und der Nachbar ist Anlieger einer anderen Straße nach Norden. Somit sind bei dem Bau beider Häuser keine Abtragungen oder Aufschüttungen in dem Sinne vorgenommen worden.
Letztes Jahr klagte mein Nachbar vor Gericht, weil ich auf dieser Böschungsmauer bzw. auf der ganzen Grundstücksgrenze, eine 1,5 m hohe Holzsichtschutzwand errichtet hatte. Somit war die Einfriedung des Grundstückes aus Sicht meines Nachbarn ca. 2,9 m hoch (Höchst zulässige Einfriedung nur 2,00 m gem. LBauOAbk. NRW), von uns aus aber nur 1,50 m. Das Gerichturteil gab uns nach Ende der Verhandlung recht, d.h. der Sichtschutzzaun darf stehen bleiben, muss aber im Bereich eines Fenster des Nachbarn um ca. 60 cm gekürzt werden (Breite 2,00 m). Die Weiterführung des Sichtschutzzaunes an der Grundstücksgrenze wurde uns in einer Länge von ca. 12,00 m gestattet.
Jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage. Die Böschungsmauer ist in einem Teilbereich (ca. 10,00  -  11,00 m ) schon über 70 Jahre alt und aus Ziegelmauerwerk. Dieser Bereich droht nun einzustürzen (auf das Grundstück des Nachbarn). Ich will nun diesen Bereich erneuern und anschl. selbstverständlich die Sichtschutzwand wieder aufstellen. Die alten Höhen möchte ich beibehalten. Was muss ich tun, um diese Arbeiten auszuführen? Muss ich meinem Nachbar davon in Kenntnis setzen (die Arbeiten sollen von meiner Grundstücksseite aus erfolgen). Spielt die Ausführung der neuen Mauer eine Rolle? Muss ich eine eine Beweissicherung durchführen (Fotos von der Nachbarseite kann ich nicht machen  -  nur von oben), weil es ja kein Neubau, sondern nur eine Reparatur ist und wenn ja, wie? Wie sieht es mit den Kosten aus?
Für Antworten, Hinweise und Anregungen wäre ich sehr dankbar, da ich den Ärger vom letzten Jahr nicht nochmal haben möchte. Mit meiner Nachbarin, ältere Dame, kann man nachdem Sie die Gerichtsverhandlung verloren hatte, überhaupt nicht mehr reden.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Sabine
  • Name:
  • Sabine Müller

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