Hanggrundstücksgrenze ... wer ist für die Befestigung verantwortlich
BAU-Forum: Rund um den Garten

Hanggrundstücksgrenze ... wer ist für die Befestigung verantwortlich

Hallo
... ich habe ein Hanggrundstück welches zum Nachbar laut Bauvorschritt ca. 2 m Höhenunterschied hat ... sprich die Kellerbodenplatte meines Nachbarn ist ca. auf Höhe meines Ergeschossbodenplatte (ein wenig drunter ).
Der Hang hat also eine Höhe von ca. 2 m. nach Fertigstellung des Hauses war dort ein gerader Schnitt (vertikal ) ... mein Nachbar hätte gerne gesehen, dass ich eine 2 Meter Stützmauer baue und sein Land nicht beeinträchtigt wird ... allerdings ist das teuer und hässlich. nach einigen Gesprächen haben wir uns geeinigt, dass ich eine mittelhohe Stützmauer baue mit darüber liegenden Hang (ca. 45 ° ) welchen wir uns teilen.
Nachdem der Landschaftsgärtner fertig war hatte ich eine Natursteinmauer mit ca. 120 cm Höhe und der Rest ist Hang wobei ungefähr 2 /3 auf meiner Seite sind.
Das gefällt Ihm nicht ...
Nun ich will hier mein ganzes Leben wohnen, und bevor ich in die Diskussion mit Ihm gehe wollte ich rechtliche Infos sammeln.
2 Dinge die ich gehört habe:
1. an der Grundstücksgrenze muss ich wieder auf Urnivau zurück!
2. der obrige Nachbar muss dafür sorgen, dass mir kein Dreck ins Grundstück läuft
... eigentlich habe ich keine Lust die Mauer höher zu machen ...
gibt es hier Tipps und Infos?
danke
Bernhard
  • Name:
  • bernhard Knott
  1. rechtlich

    Foto von Lieselotte Tussing

    gibt es da das Nachbarrechtsgesetz  -  einfach mal googlen ...
    und dann das passende Bundesland raus suchen.
    • Name:
    • Tu
  2. wie war denn ...

    wie war denn der ursprüngliche Höhenverlauf der Grenze? Dies ist für alle Entscheidungen ausschlaggebend!
    Hat Ihr Nachbar sein Grundstück "angehoben" oder haben Sie Ihres "abgesenkt"?
    Der jeweilige "Gegner" hat Anspruch darauf das der bisherige Geländeverlauf an seiner Grenze erhalten bleibt. Das heißt wenn Sie um 2 m abgesenkt haben dann ist die kpl. Böschung auf Ihrer Seite und Sie müssen eine Stützwand errichten.
    Hat der Nachbar sein Grundstück um 2 m angehoben so muss er eine Stützwand errichten bzw. ein Böschung auf seiner Seite anlegen.
    • Name:
    • ANDRE
  3. abgesenkt ...

    Hi ... der ursprüngliche Höhenverlauf war oben ...
    allerdings wurde ich natürlich durch den Bebauungsplan gezwungen so tief runter zu gehen ... (habe sogar Baustopp gehabt wegen zu hoch ...):-(
    Kann ja nicht sein, dass ich eine Mauer ziehen muss von der Höhe meines ersten Stockes (habe keinen 2 ten Bauen dürfen ... nur Kniestock 1,20 )
    Kann ich auch gleich in den Keller ziehen
    Danke
    Bernhard
    PS. der Nachbar hat mir ja auch zugesagt er würde einen Teil der Böschung übernehmen.
  4. @Knott

    Foto von Andrea Leidenbach

    Bitte erst wieder zurückgehen ins Forum und dann auf aktualisieren drücken, sonst kann ich am dran am bleiben am tun mit doppelt löschen :-)
    Danke
  5. Da hat Ihr Nachbar wohl recht

    Da Sie  -  warum auch immer  -  den Geländeverlauf geändert haben hat Ihr Nachbar grds. Anspruch auf eine Abstützung des Geländes auf Ihrer Seite der Grenze. Das Sie eine Mauer in Geschosshöhe nicht besonders schön finden ist nachvollziehbar, war Ihnen aber bei Auswahl und Überplanung des Grundstückes doch bereits bekannt.
    • keine Rechtsberatung -

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