Rechtsfragen  -  L-Steine
BAU-Forum: Rund um den Garten

Rechtsfragen  -  L-Steine

Wir bauen gerade auf einem Grundstück, welches aus Entwässerungstechnischen Gründen ca. 1,50 m angehoben werden soll. Der Garten hinter dem Haus ist nur etwa 10 m tief und grenzt an ein Grundstück welches aber auf "normalem" Level, also nicht um 1,50 m angehoben ist. Die Stadt würde es gerne sehen, wenn wir eine Böschung erschaffen. Allerdings sehe ich es nicht so ganz ein, der geringen Tiefe an Garten hinter dem Haus (wenn man nun 2,50 m Terrasse abzieht bleiben 7,50 m) eine Böschungs zu schaffen, die einem dann vermutlich weitere 2 m an Nutzungstiefe wegnimmt.
Nun zu meiner Überlegung: Ich würde gerne um den Garten so groß wie möglich zu erhalten gerne als Abschluss zum Nachbarsgrundstück einen L-Stein setzen. Die Häuser, die links und rechts neben unserem gebaut werden, stehen vor dem gleichen Problem.
1. Ist es möglich, diesen Stein direkt anstatt eines Zaunes auf die Grundstücksgrenze zu setzen?
2. Bedarf es der Zustimmung des Nachbarn oder sogar einer Baugenehmigung?
Vielen Dank im Voraus
David Schwass
  • Name:
  • David Schwass
  1. Mal ganz abgesehen davon:

    Wenn ich Ihr Nachbar wäre, und Sie mir aus Eigennutz eine 1,50 m hohe Mauer vor die Nase setzen würden hätten Sie in mir auch bei Zulässigkeit einen echten Freund gewonnen. Denken Sie also auch an die Jahre der Nachbarschaft die da kommen werden.
  2. Aber wo ist der Unterschied zur Böschung

    frage ich mich H. Alde. Denn wenn Sie dem Nachbarn eine 1,5 m Hecke hinsetzen ist der Effekt doch der gleiche.
    Klar sieht eine Böschung schöner aus.
    L-Steine gibt. Heißt dann Mauerscheibe. z.B. von ehl. Passt dann auch von der Statik. Siehe Homepage von ehl
    Tipp: Sprechen Sie mit dem Nachbarn, vielleicht finden Sie eine gemeinsame Lösung. z.B. nur 1 m Mauer und dann die Böschung.
  3. Der Unterschied ist erheblich:

    Eine 1,50 m hohe massive Wand auf der Grenze wirkt doch wohl ganz anders als eine zurückspringende Böschung oder eine Hecke.
    Ich würde auch versuchen eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn zu finden (nachdem ich mein Vorhaben auf Zulässigkeit abgeklopft habe). Grds. kann ich die Intention des Fragestellers ja verstehen, aber als Nachbar würde ich es eben anders sehen. So wie die Planung jetzt aussieht wird dem Nachbarn die Grundstückserhöhung an und für sich (immerhin 1,50 m) und noch die Mauer zugemutet. Vielleicht sollte man etwas mehr Details über Lage (Bundesland, Grundstücksausrichtung (ist die "schöne" Seite betroffen) und Grundstücksgrößen erfahren.
  4. Beruhigen Sie sich!

    Der Nachbar des angrenzenden Grundstückes wird voraussichtlich nichts dagegen haben, da es sich hierbei um ein Grundstück von ca. 1000 m² Größe Handel. Des weiteren ist der Grenzbereich stark beflanzt ...
    Grüße David Schwass
    • Name:
    • David Schwass
  5. ein leckerli ...

    ist die Motivation: "aus Entwässerungstechnischen Gründen .. "
    dafür wird eine über- und unpropotionierte Sandburg geplant und die Genhemigungsbehörden
    sehen zu? armes Deutschland. alle Schwachmaten an Bord?

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