Pergola grenzt an Straße  -  Straße soll jetzt neu
BAU-Forum: Rund um den Garten

Pergola grenzt an Straße  -  Straße soll jetzt neu

Vor ca. 35 Jahren wurde entlang unseres Gartens der Feldweg als Anliegerstraße asphaltiert. Obwohl das Straßengrundstück direkt an unserem Zaun grenzt, wurde seither ein Streifen von ca. 60 cm weder asphaltiert, noch von der Gemeinde (in NRW) begrünt. Somit haben wir diesen schmalen Abschnitt damals mit Platten ausgelegt und vor ca. 12 Jahren gepflastert und der Straße angeglichen.
Vor ebenfalls mehr als 10 Jahren tauschten wir unseren einfachen Gartenzaun durch eine Pergola entlang dieser Straße. Heute will die Gemeinde die Fahrbahndecke komplett erneuern und auch die 60 cm mit asphaltieren. Meine Frage nun: Wer kommt für den Schaden auf, wenn die derzeitige Straße + Pflaster aufgenommen wird und unsere Pergola wegbricht, weil wir sie dann ihre Standfestigkeit verliert? Gibt es ein Gesetz, wo auf das ich mich berufen kann? DANKE!
  • Name:
  • A. Koeching
  1. Wo liegen die Fundamente?

    Liegen die Fundamente komplett auf Ihrem Grundstück, oder sind Sie mit den Pfosten auf die Grenze gegangen und das ganze ragt unterirdisch in den öffentlichen Straßenraum? Ist es bei Ihnen weiterhin legal eine Pergola auf der Grenze zu errichten?
  2. Antwort zu Fundamenten

    Die Pergola hat keine Fundamente. Sie liegt auf unserem Grundstück, aber direkt an der Grenze. Die Pergola ist nur mit Keilen in die Erde gerammt und daran festgeschraubt.
    Wenn aber die Straße erneuert wird und die Ausschachtungen bis genau an die Pergola gehen, wird diese wegbrechen.
  3. Hmmm ...

    Nach meinem laienhaften Verständnis der gesetzlichen Regelungen muss derjenige der eine Veränderung des Bodenniveaus herbeiführt bzw. Ausschachtungen macht dafür sorgen, dass bestehende Bauten nicht beschädigt werden. Wenn Sie die Pergola also legal errichtet haben, müsste demnach die Stadt für deren Sicherheit und Standfestigkeit garantieren.
    Sehen Sie doch noch mal unter dem nachfolgenden Link nach, ob Sie daraus sinnvolle Hinweise ziehen können.
    .-- keine Rechtsberatung --
  4. keine schlafenden Hunde wecken

    Ich würde die Pergola demontieren und mit der ausführenden Baufirma über die Einfriedung reden und neue Fundamente setzen lassen, das bringt mehr als der Sinn der Fragestellung.
    Wenn die Pergola abrutscht, was sie entweder illegal oder bautechnisch falsch ausgeführt.
    Das "abrutschen" wird auf jeden Fall passieren, wenn man einen Krieg mit Gesetzestexten beginnt.
    • Name:
    • Herr Klaus
  5. genehmigungsfreier Bau

    Die Pergola ist 2,50 hoch, aber besteht nur aus einer (Zaunhöhe) von 1 Meter. Dient also nicht als Sichtschutz. Sofern ich der BauO NRW entnehmen kann, ist eine Pergola eine genehmigungsfreie Anlage. Da sie nichts tragen muss, benötigt sie auch kein Fundament.
    Was ich eigentlich wissen möchte ist, wo und in welchem Gesetzbuch etwas über Bestandsschutz, Gewohnheitsnecht, Nießnutzrecht, etc. zu finden ist, oder worauf ich mich berufen kann. Die Gemeinde will die Pergola nicht abreißen und wir auch nicht. Aber wir wollen uns schützen und abklären, wer für Schaden aufkommen muss.
  6. Nachbarrechtsgesetz ...

    Foto von Lieselotte Tussing

    Sie müssen einen Mindestabstand halten, auch zu öffentlichen Bereichen.
    Und wo haben Sie denn den Unsinn her, wenn etwas nichts halten muss, braucht es auch kein Fundament? Sorry, aber das ist Blödsinn. Natürlich müssen Sie ein Fundament haben oder zumindest eine gescheite Unterlage, auf der Sie was aufschrauben können. Und hierzu reicht eine Gehwegplatte, in Sand verlegt, nicht aus. Und auch nicht der 6er Verbundstein.
    Ich würde es machen, wie Herr Klaus beschrieben hat ...
    • Name:
    • Tu
  7. Fundament?

    Nun, ich danke erstmal ganz herzlich für die schnellen Stellungnahmen. Ich werde mir die Antworten mal durch den Kopf gehen lassen.
  8. nochmal Fundamente:

    Unsere Pergola trägt auch nichts, steht aber auf Punktfundamenten aus Beton (80 cm tief, 30 cm Durchmesser). Dafür ist es aber auch eines der wenigen nicht windschiefen Bauwerke dieser Art in der Umgebung.
    Ich würde der Einfachheit halber auch die Pergola demontieren und anschließend neu aufbauen. Was meinen Sie wie das gute Stück anschließend aussieht, wenn Sie es stehen lassen und direkt daneben gebuddelt und asphaltiert wird (mal ganz abgesehen von der Standfestigkeit).
    Versuchen Sie mit der Gemeinde einen Kompromiss auszuhandeln (so in der Art: Sie bauen die Konstruktion für die Bauphase ab, und der Aufbau wird inkl. Fundament vom Gartenbau der Gemeinde übernommen). Wenn das nicht geht, setzen Sie Ihren Aufwand ins Verhältnis zu einer evtl. Auseinandersetzung mit der Gemeinde. Vermutlich werden Sie die Arbeiten dann doch selber machen.
  9. Merci

    Ja, ich denke, ich werde nicht umhinkommen, mit der Gemeinde im Guten einig zu werden. Hatte ich ja auch vor. Aber man will sich ja doch ein bisschen schlau machen.  -  DANKE nochmal und schönen Tag noch.

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