Wer bezahlt die Vermessung wenn der Nachbar eine Grenzgarage errichten will?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Wer bezahlt die Vermessung wenn der Nachbar eine Grenzgarage errichten will?

Liebe Experten,
Wir haben Probleme mit der Grenzlinie. Die Grundstücke sind in Berlin, ca. 18 m breit und ca. 52 m tief. Jetzt ist der Nachbar der Meinung wir mussten ihm 10 cm im Bereich seiner Garage abgeben, unser Zaun wäre auf seinem Grundstück. Die Grenzsteine kann man gut sehen, beide Grundstücke wurden vor Jahren von unseren Vorbesitzern vermessen. Der Nachbar hat aber keinen richtigen Vermesser beauftragt. Eine Messung von Stein zu Stein ist angeblich nicht möglich, da Anpflanzungen und unser Zaun im Wege ist. Da es sich um seinen Kumpel handelt der kurz vor dem Abschluss steht möchten wir auch sicher sein, dass seine "Vermessung = Behauptung" stimmt. Können wir auf seine Kosten auf einen richtigen Vermesser bestehen? Müssen wir uns an den Kosten beteiligen wenn unser Zaun wirklich auf seinem Grundstück steht?
Welche Toleranzen sind möglich. Das Haus des Nachbarn stimmt anscheinend auch nicht mit seinem Vermessungsplan überein. Da wir bereits morgen verabredet sind, um nochmal zu messen, sind wir dringend auf Hilfe angewiesen. Bin für jede Antwort sehr dankbar.
Liebe Grüße
  1. Vermessungsamt / unabhängiges Vermessungsbüro

    Foto von Martin G. Halbinger

    Zu einer richtigen Vermessung gehört mehr als ein Maßband. Wenn die Maße zwischen den Grenzsteine nicht direkt gemessen werden können (wg. Hecke) gibt es mehrere fachlich richtige Messmethoden.
    Grundstücksteilung: Wer hat die Grenzen für Ihre damalige Grundstücksteilung eingemessen? Der Verkäufer selbst, ein Vermessungsbüro, das Katasteramt ...
    Grenzsteine Versetzen ist rechtswidrig.
    Wenn Ihr Nachbar seine Behauptung rechtskräftig bewiesen will, muss er das von einen gerichtlich bestellten Sachverständigen prüfen und bestätigen lassen.
    Bevor es Gerichtlich wird, sollten Sie nur die Messergebnisse eines unabhängigen Vermessungsbüros anerkennen (noch besser öffentlich bestellt und vereidigter SV). Vielleicht stimmt ja die andere Grundstücksgrenze nicht. Er will was von Ihnen, also sollten Sie auf verlässliche Angaben pochen.
    Auf welcher Grundlage legt er sich wegen der Maße fest? Auf amtliche Einmessprotokolle? Sind seine Grundlagen überhaupt rechtlich in Ordnung?
    Wenn Sie sich nicht anhand einer unabhängigen Vermessung einigen können, kann auch ein RA erforderlich werden.
  2. Aufgaben

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Warum müssen Sie auf seine Kosten einen Vermesser beauftragen? Er selbst muss messen lassen. Ihr Entgegenkommen sollte aber soweit gehen, dass Sie ihm schriftlich geben, dass ein öffentlicht bestellter! Vermesser Ihr Grundstück bei der Vermessung betreten darf. Das Recht hat er zwar sowieso, aber erst nach Anmeldung usw.. So ein Schreiben von Ihnen ist also trotzdem ein Entgegenkommen. Und nur auf der Basis einer öffentlich bestellten Vermessung kann man etwas von dem anderen erwarten  -  und Ihr Nachbar erwartet etwas von Ihnen  -  also muss er die Voraussetzungen dafür schaffen. Ob dann evtl. etwas von den Kosten für Sie abfallen könnte, wenn Sie teilweise im Unrecht sind, steht auf einem anderen Blatt.

    Da Sie beide sicherlich nicht an Kosten interessiert sind  -  gütlich mit dem Nachbarn einigen.

  3. Ergänzung

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Bei der Vermessung ist eine Toleranz von 5 cm (?) um den genauen Eckpunkt zulässig. Die Vermessung kann also wie das Hornberger Schießen ausgehen.
  4. Hier gibt es Infos ...

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    ein ähnliches Problem haben wir hier schon mal besprochen
    (siehe Link)
  5. wir möchten uns gütlich einigen können aber die Risiken nicht einschätzen

    Sehr geehrte Herren, vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Sehr geehrter Herr Halbinger,
    Ich gebe Ihnen recht, aber was sind das für fachlich richtige Methoden. Wie kann ich als Laie erkennen ob der Kumpel vom Nachbarn richtig misst? Der Kumpel ist ja weder uabhängig noch öffentlich bestellt.
    Wir wissen nicht wer damals die Grundstücksteilung eingemessen hat. Das ist bestimmt schon 30 Jahre oder mehr her. Wir haben das Grundstück erst seit 6 Jahren. Da stand bereits das Nachbar-Einfamilienhaus.
    Ich habe gerade mit dem zuständigen Vermessungsamt telefoniert und kann dort morgen vorbei schauen. Auch konnte man mir nicht sagen ob die Grenzsteine noch am richtigen Platz stehen. Mal angenommen sie stehen noch dort, wie ermittelt man die richtige Grenzlinie im Bereich der geplanten Garage. Kann das nicht nur ein ÖBVI? Der kostes aber richtig Geld.
    Wir möchten nicht auf Nachbars Kosten einen Vermesser beauftragen, sondern möchten wissen ob wir unsere Zustimmung zum Bau der Garage auf evtl. unserem Grundstück verweigern können, solange der Nachbar nicht anhand eines unabhängigen Vermessers beweisen kann, dass unser Zaun auf "seinem" Grundstück liegt und deshalb beseitigt werden muss. Der Nachbar will doch nur die Kosten sparen, aber wir haben die Unsicherheit. Wir wollen später auch ein neues Einfamilienhaus bauen und dann kommt es evtl. auf 10 cm an.
    Toleranz von 5 cm? Wo steht das geschrieben Herr Ebel?
  6. Kontrollrechnungen

    Foto von Martin G. Halbinger

    In dem man z.B. eine Paralelle misst, die vorher unter Beachtung der Winkel und entsprechend gründlich usw. konstruiert und mit mathematischen Methoden (Winkelsätze usw.) kontrolliert wird.
    Oder mit z.B. Theodoliten.
    Ebenso müssen Gefälle berücksichtigt werden, durch mehrfache Messungen das Ergebnis geprüft werden und eine Beurteilung der Mess- und Fehlertoleranzen gemacht werden. Mehr dazu von unseren Vermessungsingenieuren im Forum.
  7. aller kluger Rat

    hilft ihnen nicht, die gemessenen Angaben selbst zu prüfen. Deshalb ist für Sie nur eine Frage wichtig: Wem traue ich eine fachgerechte Vermessung zu?  -  Nur einem öffentlich bestellten Vermesser!
    Alles andere müssen Sie nicht anerkennen. Von einem werdenden Vermessungsingenieur kann nichts amtlich gemacht werden, und darum geht es doch. Der Nachbar will ohne ordentlichen Vermesser eine Garage 10 cm in ihr Grundstück bauen, mit der fadenscheinigen Begründung, dass sein Kumpel das schon richtig vermessen habe und Ihr Zaun an anderer Stelle ja auch auf seinem Grund verlaufe.
    Das eigentliche Problem: Wenn ein "richtiger" Vermesser kommt und feststellt, dass ihr Zaun auf Nachbars Grund steht, dann können Sie den ja schnell versetzen.
    ABER: Was wird, wenn kein "echter" Vermesser kommt und der Nachbar seine Garage auf Ihren Grund baut?  -  Die kann man nicht so schnell wieder wegrücken wie einen Zaun.
    Also aufgepasst. Untersagen Sie eine Grenzbebauung ohne amtliche Vermessung, zu dieser ist der Bauende auch verpflichtet.
  8. Was sagt denn der Augenschein?

    Mal ganz abgesehen von den Ausführungen der Fachleute: Was sagen Sie eigentlich zu der Aussage des Nachbarn? Haben Sie schon mal auf jeden der Grenzsteine an der betroffenen Grenze eine Stange lotrecht aufgerichtet und daran entlanggepeilt (einen Versatz des Zaunes müsste man deutlich erkennen können)? Oder zweifelt Ihr Nachbar die korrekte Position der Grenzsteine an?
    Beachten Sie bei der Beurteilung des Standortes auch das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes. Nach meiner Interpretation müsste der Zaun  -  wenn es sich um Ihren rechten Nachbarn handelt  -  nach den §§ 21 und 24 auf Ihrem Grundstück stehen.
  9. Theodolith ist vorhanden

    Einen Theodoliten hat der Kumpel wohl bei seiner Messung benutzt. Er hat 2 mal gemessen. Reicht das aus? Ab wann wurde oft genug gemessen?
    Vielen Dank für den Tipp mit dem Gefälle. Wir haben ein leichtes Gefälle, das Grundstück des Nachbarn liegt höher. Die Grundstücke sind nicht genau rechtwinklig, sondern hinten ca. 6-8 cm schmaler als an der Straße.
    Wenn ich Sie richtig verstehe, sollte der Nachbar doch einen unabhängigen Vermessungsingenieur beauftragen und wir sollten uns nicht auf die evtl. ungenaue Messung einlassen? . Es könnte ja immerhin sein, dass die Grenzsteine nicht am richtigen Standort sind.
    Übrigenz unser Grundstück wurde 1994 von einem ÖbVI vor Ort vermessen. Dies geschah wegen einem geplanten Neubau.
    Viele Grüße
  10. Versatz des Zaunes

    Den Versatz kann man nicht erkennen, der Zaun ist alt und die Pfähle sind teilweise schon durchgerostet. Der Zaun ist teilweise zu unserer Seite gebeugt. Wir wollen ihn nächstes Jahr erneuern. Es ist richtig, er musste eigentlich auf unserem Grundstück stehen. Wie Herr Tilgner schreibt (er hat mir aus dem Herzen geschrieben) können wir den Zaun jederzeit versetzen, die Garage jedoch nicht. Der Nachbar kämpft um jeden cm, obwohl das Bauamt dies gar nicht so genau nimmt. Da wir nicht beabsichtigen an seine Garage anzubauen, würde es auch nicht auffallen, wenn die Garage 10 cm von der Grenzlinie gebaut wäre, solange er nicht auf unserem Grundstück baut, stört uns das auch nicht.
  11. Umringmaße

    Wenn alle Grenzsteine vorhanden sind können Sie und Ihr Nachbar auch ggf. mit Hilfe der Umringmaße des Katasteramtes feststellen wo der Fehler liegen könnte. Normalerweise sollten ja im Katasteramt die Angaben der frührer Vermessung vorhanden sein, also auch der Abstand von Grenzstein zu Grenzstein. BeschaffenSie und Ihr Nachbar sich also vom Katasteramt eine Flurkarte mit diesen Maßen (kostet in Sachsen-Anhalt Flurkarte + ca. € 1,50 je einzelnes Maß. Dann messen Sie die Breite Ihres Grundstücks am vorderen, dann am hinteren Grenzstein, der Nachbar ebenso und vergleichen erstmal mit der vermaßten Flurkarte. Gibt es wirklich Abweichungen ist wohl eher ein Grenzfetstellungstermin als eine Neuvermessung erforderlich aber hier lieber mal die Profis fragen.
  12. Haben wir aber viele Hobbygeometer im Forum :-)

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    @Herr Tilgner: "Also aufgepasst. Untersagen Sie eine Grenzbebauung ohne amtliche Vermessung, zu dieser ist der Bauende auch verpflichtet. " Wo steht das geschrieben, können Sie uns bitte die entsprechende Stelle nennen?
    Meines Wissens ist bei Grenzbebauungen ein Sachverständiger gem. LBOVVO zu beauftragen, dies sind jedoch nicht nur ÖbVI, sondern auch andere Personenkreise, die über die geeigneten Fachkenntnisse verfügen. Ob der Kumpel des Nachbarn über diesen Sachverstand verfügt können wir von hier nicht beurteilen.
    Auf jeden Fall ist es Fakt, dass er für die ordnungsgemäße Vermessung haftet, die ER im Rahmen des Baus seiner Garage zu beauftragen hat. Dies war die Ausgangsfrage!
    Wenn nun der Nachbar aus welchen Gründen auch immer diese Vermessung anzweifelt, kann er ja seinerseits ein eigenes (unabhängiges) Vermessungsbüro beauftragen. Die Kosten hierfür trägt erstmal der Auftraggeber. Sollte sich ein Fehler herausstellen, sieht das vielleicht anders aus. Ich gebe Ihnen recht, dass es zu spät wäre, wenn dann die Garage schon falsch steht.
    Die Tipps zur "Selbstvermessung" der Grenzen halte ich für nicht hilfreich, denn ab welcher Abweichung wollen sie dann von einer falschen Lage der Grenzpunkte sprechen?
    Für die Lage der Garage sind die rechnerischen Koordinaten der Grenze maßgebend und nicht die Vorort sitzenden Grenzsteine, daher nützt nicht alleine das Fluchten der Grenze.
  13. Ich stimme Ihnen zu, Herr Cerny!

    Meine Idee mit den Pfosten sollte auch nur für einen ersten Augenschein dienen. Dass in jedem Fall eine Vermessung durch jemanden mit entsprechender Befähigung und Zulassung zu erfolgen hat ist für mich selbstverständlich.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN