Wie bemisst sich genau der Grenzabstand von einer Hecke in Berlin?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Wie bemisst sich genau der Grenzabstand von einer Hecke in Berlin?

Liebe Teilnehmer,
Unser Nachbar hat vor ca. 3 Jahren (also noch kein Bestandsschutz) eine Thuja Hecke gepflanzt. Diese Hecke ist nach dem Schneiden ca. 2 m hoch. Es muss in Berlin daher ein Grenzabstand von mindestens 50 cm eingehalten werden. Wir haben dem Nachbar gebeten die Hecke soweit weg zu pflanzen, dass er sie von seiner Seite beschneiden kann. Leider ist die Hecke im unteren 1 Meterbereich bereits bis an unseren Zaun herangewachsen. Wenn man nun nur von der Mitte der Hecke ausgeht ist vielleicht der Abstand von 50 cm gerade so eingehalten worden. Dies ergibt doch aber keinen Sinn? . Ich gehe deshalb davon aus, dass man die spätere Seitenausdehnung (hat schließlich etwas mit dem Schnitt zu tun) beim Anpflanzen berücksichtigen muss und deshalb die Hecke zu dicht an unserem Zaun steht. Ich hasse Thuja Hecken und hätte am liebsten keine Hecke, sondern verschiedenartige Sträucher oder andere Pflanzen bevorzugt. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber ich kann nichts auf unserer Seite anpflanznen, wenn die Nachbarhecke von unserem Grundstück aus regelmäßig geschnitten werden muss. Wer kann mir helfen?
Viele Grüße aus Berlin
  1. Grenzabstände für Hecken in Berlin

    Hallo Frau Bötger,
    die unten angeführten Links führen Sie zu den entsprechenden Vorschriften des NachbarRG Berlin. Dort finden Sie auch, wie der Abstand zu messen ist (§ 30 NachbarRG Berlin).
    Aber eigentlich fragen Sie ja danach, ob Sie die Nutzung Ihres Grundstücks (durch Bepflanzung) an das Recht zum Betreten Ihres Grundstücks durch den Nachbarn anpassen müssen. Hierzu ein klares nein. Lediglich im Rahmen der jeweils vorhandenen (und sich über die Jahre entwickelnden ) Bebauung/Bepflanzung kann ein Nachbar das sog. Hammerschlags- und Leiterrecht (Hammerschlagsrecht, Leiterrecht) ausüben. Sie können also (wiederum unter Beachtung der Abstandsvorschriften) auf Ihrer Seite pflanzen, was Sie wollen. Wird der Nachbar durch Ihre Pflanzen gehindert, seine Hecke von Ihrem Grundstück aus zu schneiden, muss er es eben von seinem Grundstück aus tun, auch wenn es ggf. mühsam ist.
    Gruß, Christoph Jörß
    der nicht immer mit italienischer Feinkost gehandelt hat.

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