Qualität bzw. Aussehen eines Zaunes
BAU-Forum: Rund um den Garten

Qualität bzw. Aussehen eines Zaunes

Hallo zusammen,
unser Nachbar meint leider, dass er exakt auf die Grenze hinter seine Hecke einen "Lattenverschlag" als Zaun anbringen möchte, um uns vor seinem Hund zu schützen.
Wäre ja nicht mal viel einzuwenden, wenn der Zaun nicht nur aus geschmacklosen Dachlatten (Baumarktqualität für ca. 2 € die Latte) bestehen würde.
Weiß jemand, was zumutbar ist und was nicht?
Gibt es evtl. eine Beschränkung, dass der Zaun z.B. zur Pflege so zugänglich sein muss, dass er von seinem Grundstück "dran kommen muss". Jetzt muss er sowohl zum Aufbau als auch zur Pflege auf mein Grundstück.
Übrigens, bin aus Ba-Wü.
  • Name:
  • blumi
  1. Vielleicht passt der Link:

    Versuchen Sie mal den u.g. Link zu Ihrem Nachbarschaftsgesetz. M.E. darf der Zaun schon Aufgrund der Bauart und der Tatsache der mangelnden Pflegbarkeit so nicht gebaut werden.
    Viel Glück.
    • keine Rechtsberatung -
  2. Eine Broschüre des Justizministers Ba-Wü..

    ergänzt die Artikel von DeJure. Einige wichtige Zitate:
    Gegenüber anderen Grundstücken können tote Einfriedungen bis zu
    einer Höhe von 1,50 m ohne Abstand errichtet werden ...
    Für tote Einfriedungen, die nicht wenigstens 0,50 m von der Grenze entfernt sind, ist ergänzend vorgeschrieben, dass Zäune so eingerichtet sein müssen, dass die Ausbesserung von der Seite des Eigentümers aus möglich ist ...
    Diese Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes müssen dann nicht eingehalten werden, wenn ein Bebauungsplan (oder eine vergleichbare Satzung) bindende Festsetzungen über den Standort von Hecken oder Einfriedungen enthält.
    3. Hammerschlags- und Leiterrecht (Hammerschlagsrecht, Leiterrecht)
    Wenn baurechtlich zulässige Arbeiten ohne Benutzung des Nachbargrundstücks, zum Beispiel durch das Aufstellen von Gerüsten oder Geräten nicht oder nur mit unzumutbaren Aufwendungen durchgeführt werden können, hat der bauende Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Benutzung des Nachbargrundstücks (§ 7 c NRG).
    Zitat Ende
    Gepflegt wird also von der Nachbarseite (bei max. 1,50 m ja möglich). Gibt es einen Abschnitt "Einfriedungen" im B-PlanAbk.?
    Wenn ich ergänzend hinzufüge, dass nichts über die stilistische, handwerkliche oder ästhetische Ausführung einer toten Einfriedung (= Zaun) zu finden war, können sie sich vorstellen, was für Chancen sie in einem Rechtsstreit hätten.
  3. Danke für die Infos

    Hallo, ich will mich ja nicht streiten, sondern nur mal die rechtliche Lage abklären, damit man ein vernünftiges Gespräch führen kann.
    Ich sehe schon, wenn nicht Dachlatten, fällt ihm als nächstes ein Maschendrahtzaun ein und das sieht auch nicht vernünftig aus.
    Muss er also tatsächlich den Zaun von seiner Seite aus pflegen können, was ja durch die Hecke gar nicht möglich ist. Das würde ja bedeuten, gar kein Zaun!
    • Name:
    • blumi

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN