Zaun des Nachbarn auf meinem Grundstück
BAU-Forum: Rund um den Garten
Zaun des Nachbarn auf meinem Grundstück
Hai allerseits,
nur eine kleine Frage. Unser Nachbar hat seinen Zaun erneuert, da wir jetzt unser Grundstück von Bäumen befreit haben und sein Zaun furchtbar aussah ) ) ) Nu hat er seinen Zaunpflöcke auf die Grundstücksgrenze errichtet und die Zaunlatten reichen ca. 10 cm. auf unserem Grundstück. Wir habe kein Problem damit, . die Frage ist nur, ob wir damit für die Pflege des Zaunes aufkommen müsse. Normal ja nur immer der Zaun zur rechten. Dieser Zaun liegt allerdings "hinter" unserem Grundstück.
Gruß Andreas
nur eine kleine Frage. Unser Nachbar hat seinen Zaun erneuert, da wir jetzt unser Grundstück von Bäumen befreit haben und sein Zaun furchtbar aussah ) ) ) Nu hat er seinen Zaunpflöcke auf die Grundstücksgrenze errichtet und die Zaunlatten reichen ca. 10 cm. auf unserem Grundstück. Wir habe kein Problem damit, . die Frage ist nur, ob wir damit für die Pflege des Zaunes aufkommen müsse. Normal ja nur immer der Zaun zur rechten. Dieser Zaun liegt allerdings "hinter" unserem Grundstück.
Gruß Andreas
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Wo wohnen Sie denn?
In S-H z.B. ist die Zaunpflege bei aneinander grenzenden Grundstücken unabhängig von der "Seite". Hier müssen sich die Nachbarn die Kosten für einen "ortsüblichen" Zaun und dessen Erhaltung teilen (auch wenn nur einer der Nachbarn diesen Zaun will). Gibt es nichts ortsübliches gilt ein 1,20 m hoher Maschendrahtzaun als ortsüblich. Will ein Nachbar etwas besseres, trägt er die Mehrkosten. Diese Regelung gilt übrigens auch mit Nachwirkung. Baut ein Nachbar also auf einem umgrenzten Grundstück neu, muss er evtl. die Kosten anteilig mit einem Abnutzungsabschlag übernehmen. -
Wohnort
ist Gemeinde Uetze in Niedersachsen. Der Zaun ist "nur" 50 cm. hoch. also nicht riesig. er besteht aus Holsplanken die relativ pflegebedürftig sind.
Gruß Andreas -
Leider noch nicht online
Ihre Landesväter haben es leider noch nicht geschafft Rechtsvorschriften online zu stellen. Mein Tipp: Gehen sie ins örtliche Bauamt und lassen Sie sich das Nachbarschaftsgesetz vorlegen. Es wird darin vermutlich eine Vorschrift über die Einfriedungspflicht (z.B. auch zur Gefahrenabwehr) geben. Viel Glück. -
Ansonsten:
Man kann das Werk samt Kommentar auch käuflich erwerben (siehe Link):Weiterführende Links:
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oder lieber doch online
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