Gefährlich? : "Mutterboden" mit Wellasbest Bruchstücken
BAU-Forum: Rund um den Garten

Gefährlich? : "Mutterboden" mit Wellasbest Bruchstücken

Hallo Bau-Forums-Freunde,
unser Haus ist fertig und nun bekommen die Außenanlagen den letzten Schliff. Unter anderem wurde so auch "Mutterboden" angefahren. Vom ersten Augenschein her alles OK. Bei der Gartenarbeit fallen mir nun  -  neben anderen Steinchen und Stöckchen  -  immer wieder größere und kleinere Bruckstücke von Wellasbest/Eternit-Platten auf. Ich habe mittlerweile schon eine stattliche Sammlung und frage mich nun ob es ein Gartentechnisches Geheimnis ist, dass dieses Zeug da drin ist oder wie ich das sonst deuten soll. Eigentlich bin ich von diesem Beiwerk nicht sonderlich begeistert, zumal man ja bei groberen Gartenarbeiten nicht auf jedes Steinchen achten kann (unsere Kleinen erst recht nicht) und sicher auch mal so ein Teil "zermalmt", was dann wohl nicht richtig gut wäre. Ist meine Vorsicht übertrieben und ich sollte einfach das Zeug so weit es geht absammeln und dann Rasen drauf und fertig?
Danke schon mal und bis bald.
Alex Brauer
  1. sitzt der Bauunternehmer schon

    hinter Gittern, oder warum wollen Sie das Zeug absammeln.
    Hier liegen gleich mehrere Verstöße vor:
    Immissionsschutz / Arbeitssschutz: offenbar wurde Asbestzement nicht gemäß den geltenden Bestimmungen abgebrochen (TRGS 519).
    Abfallrecht: Es handelt sich um eine künstliche Auffüllung oder der Asbestzement wurde vorsätzlich untergemischt, auf jeden Fall ist das kein Mutterboden.
    Der Bauunternehmer hat seine Leistung (Anlieferung von Mutterboden) nicht erfüllt.
    Wenn schon nachgebessert wird, sollte das seitens des Unternehmers geschehen. Auch wenn der Asbestzement keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gartennutzung hat steht zu befürchten, dass das Material auch noch andere Beimengungen enthält, die nicht offenbar und für die geplante Nutzung schädlich sind.
    Ich würde das Material wieder abfahren lassen.
  2. mmm ... das klingt ja sehr drastisch ...

    mmm ... das klingt ja sehr drastisch und leider bestätigen Sie meine Bedenken. Ich bin mir leider nur nicht so hundertzehn prozentig sicher ob die Bruchstücke aus dem Verfüllgrund darunter (größten teils Aushub) sind oder doch direkt mit der Muttererde geliefert wurden. Beides wäre wohl gleich schlecht ... ich bin unentschlossen ... 8-/
    Trotzdem erst mal Danke
    Alex Brauer
  3. ganz so drastisch

    war es nicht gemeint. Die sachliche Aussage bleibt allerdings bestehen. Wenn Sie selbst AZ-Bruchstücke in der Auffüllung haben, wäre nach und nach Auslesen wohl das Beste.
    Gefährdung durch Asbest besteht nurbei inhalativer Aufnahme. Weder kann Asbest durch Pflanzen aufgenommen werden noch schadet es, wenn Asbest oral aufgenommen wird. Außerdem gibt Asbestzement keine oder kaum lungengängige Fasern frei, wenn er nicht bearbeitet wird.
    Panik ist also sicher nicht angebracht.
  4. Materialprüfung?

    Also ich bin heute Abend gleich wieder in unseren Garten und habe mir das Ganze noch mal angeschaut. Prompt habe ich natürlich wieder ein paar Bruchstücke gefunden. Mich nervt die Geschichte ziemlich, da wir auch sonst schon so unsere Problemchen mit der ganzen Bau- und Gewährleistungsabwicklung hatten (aber das scheint ja fast normal zu sein).
    Ich bin mit eigentlich zu 99,5 % sicher, dass es sich um AZ handelt. Gibt es ein absolut untrügerisches Anzeichen für AZ? Kann man sich das irgendwo schnell und problemlos bestätigen lassen? Wie sieht es mit dem restlichen Boden aus? Ich bin auch auf Teerpappe und jede Menge kleiner Reste von Plaste-Plane oder Plastebändern gestoßen, abgesehen vom Porzellan und Glasbruch der dabei ist ... Lohnt sich für solch einen Fall ein Bodengutachten? Können die überhaupt so in die Breite analysieren? Ich habe den Kanal langsam voll ... immer wieder was Neues ...
    Danke für die bisherigen Rückmeldungen!
    Alex Brauer
  5. Ein diskreter Hinweis

    an den Unternehmer auf die abfallrechtlichen Verstöße solllte ausreichen. Das Material, was bei Ihnen offenbar abgeladen wurde, hätte seitens des Unternehmers (oder des Bauherren der ursprünglichen Baustelle) unbedingt untersucht werden müssen. Das so etwas vom Unternehmer selbst zusammengemischt wurde, kann ich mir kaum vorstellen.
    Wenn der Unternehmer also keinen Untersuchungsbericht (Analyse, Probenahmedokumentation) vorlegen kann, hat er sich der widerrechtlichen Beseitigung von Bauabfällen strafbar gemacht (und vielleicht noch mehr).
    Oder Sie gehen direkt den Weg über die zuständige Abfallbehörde; suchen Sie aber zuvor die genauen Vertragsunterlagen und möglichst Fotos vom Zustand davor und mögliche Zeugen zusammen.

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