Druckkesselimprägnierung für Gartenzäune  -  wie erkenne ich Fehler des Herstellers?
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Druckkesselimprägnierung für Gartenzäune  -  wie erkenne ich Fehler des Herstellers?

Im November letzten Jahres (2001) haben wir einen Holzzaun im Raum Brandenburg gekauft und montieren lassen. Es handelt sich bei der Ware -- laut Angabe des Herstellers im Prospekt -- um mit Korasit Kesseldruckimprägniertes Holz. Beim Kauf des Zaunes wurde uns vom Verkäufer (einem Fachhandel) bestätigt, dass es Aufgrund der Kesseldruckimprägnierung kein Problem sei, den Zaun trotz der schlechten Jahreszeit aufzustellen und erst im Sommer zustreichen.
Alle Zaunelemente haben die kalten Monate in der Tat auch gut überstanden. Nur eines ist bereits ergraut. Wasser perlt nicht mehr ab (wie an allen anderen Zaunelementen), sondern zieht in das Holz ein.
Ein Außemmitarbeiter der Herstellerfirma befand jedoch, dass dieses Zaunelement kleine grüne Punkte aufweise (was richtig ist) und somit ganz offensichtlich auch Kesseldruckimprägniert ist.
Daher meine Fragen:

1) Ist Kesseldruckimprägnierung tatsächlich lediglich ein Schutz gegen Pilzbefall und Insekten, oder auch gegen Feuchtigkeit?

2) Wie kann ich als Laie erkennen, ob dieses Zaunelement imprägniert ist oder nicht? Welche Möglichkeit habe ich, dieses ggf, rechtsverbindlich feststellen zu lassen?

3) Auf Ihrer Seite "Holzfragen" habe ich gelesen, dass man eine Bescheinigung über Holzschutzbehandlung fordern kann. Gilt dieses auch nachträglich? Würde mir eine solche Bescheinigung überhaupt behilflich sein?
Für Tipps und Antworten bedanke ich mich im Voraus

  • Name:
  • Annette Friedrichs
  1. Die Kesseldruckimprägnierung

    erkennt man an der unnatürlich "grünen" oder "braunen" Färbung des Holzes. Wenn also Ihr Holz grünlich "schimmert" ist es mit ziemlicher Sicherheit auch imprägniert.
    Die Imprägnierung ist in der Tat lediglich ein vorbeugender Schutz gegen Pilzbefall und z.T. auch Insekten.
    Selbstverständlich können Sie von der ausführenden Firma bzw. in diesem Fall wohl der Händler eine Imprägnierbescheinigung erhalten. Diese bekommt der Händler ohne weiteres vom Zaunhersteller/-imprägnierer. Der muss diese für die ausgeführten Imprägnierungen auf alle Fälle vorliegen haben (nicht für jedes Zaunfeld extra, aber für die generelle Arbeit).

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