Grenzabstand von hohen nadelbäumen?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Grenzabstand von hohen nadelbäumen?

Hallo Ihr Wissenden,
wir haben vor zwei Jahren ein Haus (Neubau mit Grundstück, ehem. landwirtschaftliche Fläche) in NRW gekauft. Zur Hausübergabe wurde vom Bauträger entlang unserer 40 m Nordgrenze der dort vorhandene und üppig wuchernde Baum- und Strauchbestand grenzmittig bis auf 4 m Höhe abgesägt. Die Nachbarn (insgesamt 7) knurrten. Nun ist es wieder so weit, einige Sträucher und vor allem ein strauchartiges Nadelgehölz (wohl 10 m hoch und 1 m Grenzabstand) stört uns doch sehr.
Darf ich oder muss ich selbst die Motorsäge anlegen? Gelten die Grenzabstände heute auch noch? Unser Grundstück war seit jeher Feld, den Bauern haben die geringen Pflanzabstände nie gestört! Wie sieht es aus, wenn nun die Wurzel rüberkommen? Unser Grundstück liegt teilweise bis zu 80 cm tiefer?
Besten Dank erstmal,
Franz Baumeister
  1. Hallo! :-)

    Ich kann Ihnen gerne die entsprechenden § des NRW-Nachbarschaftsrechts raussuchen ... gem. § 41/§ 42 und § 43NRW-Nachbarrechtsgesetz hätten die Grenzabstände zu der noch landwirtschaftlichen Fläche sogar verdoppelt werden müssen. Allerhöchstens jedoch auf 6 m Abstand zur Grenze.
    allerdings gibt es einen Ausschluss des Beseitigungsanspruches
    (...) ausgeschlossen wenn der Nachbar nicht innerhalb von 6 Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben hat.
    Bei einer Heckenanpflanzung sieht's nochmals anders aus. Dann hätte der Abstand von 2 m gereicht. Die Definition Hecke ist nicht genau geklärt. Aber das "Stutzen" des Bewuchses lässt darauf schließen, denn normalerweise "köpft" man ja keinen Baumbestand! :-)
    (Wie immer keine Rechtsberatung! ;-))
  2. Besten Dank

    Ich habe es nach rausgesucht; stimmt mich nicht froh. Die sechs Jahre sind allemal rum und nun wächst es munter weiter. Auch muss ich wohl überhängendes Zeugs in kauf nehmen. gibt es bei Wurzelwerk, dass meine gemauerte Böschungstütze durchdringt, wenigstens einen legalen Beseitigungsanspruch? Mach ich mich selber bei Nacht und Nebel ans Werk, gibt es ja doch nur wieder Ärger.
    Wie ist die allg. Meinung?
    Gruß aus NRW
    F. Baumeister
  3. @bei Schäden ...

    wäre es am elegantesten Sie würden den Schaden mit Fotos dokumetieren. Diese in Kopie dem Schreiben mit der Bitte um Beseitigung beifügen das Sie dem Eigentümer des Nachbargrundstücks zukommen lassen sollten. Per Einschreiben/Rückschein.
    Auf Reaktion warten. ca. 14 Tage. Wenn nichts passiert nochmals nachfragen und Frist setzen ca. 14. Tage ansonsten würden Sie selbst Hand anlegen ...
    Wenn nichts passiert abschneiden ...
    (Wie immer keine Rechtsberatung! ;-))
  4. Auf geht es

    zum Nachbarn. Ich werde es mal mit Vitamin B probieren und ihn mit einer Flasche Fiege (lecker Pils) an den Zaun locken. Vielleicht kommen wir als "zugezogene" so mal ins Gespräch.
    Besten Dank für Ihre Meinung!
    F. Baumeister

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