Grundstücksbefestigung zum Nachbarn
BAU-Forum: Rund um den Garten

Grundstücksbefestigung zum Nachbarn

Wir bauen zurzeit in einem Neubaugebiet unser Einfamilienhaus. Unser linker Nachbar (östlicher Seite) liegt etwas höher mit seinem Grundstück als wir. Der Höhenunterschied wird sich auf ca. 40  -  50 cm einpendeln. Nun die Fragen.
1. Muss er sein Gelände so befestigen, das es nicht auf unser Grundstück abrutschen kann, z.B. mit L-Steine.
2. Wenn er es mit L-Steine befestigt, müssen diese auf seinem Grundstück gesetzt werden oder halbe halbe?
3. Muss er die vollen Kosten für die Befestigung übernehmen?
Übrigens steht an dieser Grenze zum Einen unsere Garage mit ca. 4,70 m Breite und weiter unten seine mit ca. 6 m. Es geht also nur um das Zwischenstück von ca. 11 m.
Für Tipps und Anregungen wären wir sehr dankbar.
Gruß
guido.geismann@planet-interkom.de
  1. Könnte Herr Schotten die Frage beantworten, wir haben dasselbe Problem

    ... wir haben genau dasselbe Problem.
    Unser Nachbar möchte auch, dass wir uns an seiner Grenzmauer seines höhergelegenen Grundstücks finanziell beteiligen.
    Angeblich muss man sich als Nachbar zu 50 % an der gemeinsamen Grundstücksgrenze in NRW beteiligen. (Stimmt das?) Muss man sich dann an der Mauer, die zugleich als Stütze dient beteiligen oder müssten wir uns nur an einem Zaun, den man auf die Stützmauer setzt beteiligen. Falls wir uns an dieser Mauer finanziell beteiligen müssten, wie sieht es mit der weiteren Gefährdungshaftung aus (z.B. im Falle der Unterspülung der Mauer,
    Erddruck, etc.). haften wir im Falle einer finanziellen Beteiligung i.S. einer Anerkennung ggf. automatisch immer in Zukunft mit?
    Danke für jeden Rat oder Hinweis!
    Gruß
    W. Schmitz
    • Name:
    • Reg2023-Herr W. Schmitz
  2. E-Mail Adresse vergessen anzugeben

    hhwwkk@aol.com
    Gruß
    W. Schmitz
    • Name:
    • Reg2023-Herr W. Schmitz
  3. Nachbarschaftsgesetz

    Meines Wissens muss derjenige, der das Terrain erhöht den Höhenunterschied auf seinem Grund und auf eigene Kosten abfangen.
    Was die Kosten der Mauer angeht, so gibt es zumindest in Schleswig-Holstein eine Regelung nach der sich die Nachbarn auf eine Form der Abtrennung einigen sollen. Ist dies nicht möglich, gibt es einen "Standardzaun", dessen Kosten dann zu Grunde gelegt werden. Möchte ein Nachbar etwas anderes, bleibt er auf der Differenz sitzen.
    Werfen Sie mal einen Blick in die Nachbarschaftsgesetze Ihrer Bundesländer.
    • keine Rechtsberatung -

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