Rechtliche Seite Grenzmauer
BAU-Forum: Rund um den Garten

Rechtliche Seite Grenzmauer

Wir haben nun ein mittelgroßes Problem und bitten um Rat.
1978 erwarben meine Eltern ein Haus was zum damaligen Zeitpunkt 3 Jahre alt war, also BJ 75. Im Garten befindet sich eine Mauer, die von dem Nachbarn auf seinem Grundstück Anfang der 70er Jahre also vor dem Bau des Hauses gesetzt worden ist. Da bei dem Bau des Hauses wohl ein Planungsfehler der Stadt, was die Höhenlage angeht, vorlag, musste das Gelände vom damaligen Bauherr ca. 1 m angeschüttet werden. Dadurch wurde die Mauer nun nicht nur Mauer, sondern auch Stützmauer (Höhe ca. 2 m von Nachbarsseite und 1 m von unserer Seite). Nun, wie es kommen muss, verfällt eine Betonmauer nun mal im Laufe der Zeit und es zeigen sich mittlerweile deutliche Risse und Wölbungen, man muss schon eher sagen, die Mauer droht bald einzustürzen.
Der Nachbar besteht nun darauf, das wir die Mauer auf unsere Kosten ersetzen müssen, noch dazu auf unserem Grundstück. Ist das rechtens? Gibt es nicht so eine Art Gewohnheitsrecht, bzw. hätte der Nachbar nicht schon damals in den 70er Jahren anmelden müssen, das seine Mauer nicht als Stützmauer gebaut wurde und die Lasten nicht abfangen kann. Nun nach fast 30 Jahren will er eine neue Mauer und wir sollen sie bezahlen?
Über Tipps oder entsprechene links wären wir sehr dankbar.
  1. Mal im Ernst, Herr Geismann:

    Sie haben also 30 Jahre lang eine nicht von Ihnen und nicht zu diesem Zweck errichtete Mauer zum Abfangen Ihrer Geländeerhöhung genutzt. Grds. hätten Sie meines Wissens schon seinerzeit die Geländeerhöhung selbst und auf Ihrem Grund abfangen müssen.
    Nun wird die Mauer morsch (wäre eine Abfangvorrichtung auf Ihrem Grund vermutlich auch schon) und muss ersetzt werden. Ich sehe wirklich keinen Grund, warum Ihr Nachbar nun erneut für Ihre Zwecke aufkommen soll. Seien Sie froh, dass Sie über so lange Zeit das Geld gespart haben.
    • keine Rechtsberatung -
  2. Recht haben

    ist dass eine, Anstand die andere. Ich kann mich da Herrn Alde nur anschließen. Nun wollen Sie die Gutmütigkeit des Nachbarn auch noch bestrafen. Vielleicht sollte man sich hier mal etwas Gedanken machen darüber , was Sie anstelle des Nachbarn erwarten würden.
    "Was man nicht will, das man Dir tu, das Füg auch keinem Anderen zu! "
    Rechtlich könnten Sie vielleicht gar nicht so schlecht dastehn, aber das kann nur eine persönliche Rechtsberatung klären, ich kann und will das auch gar nicht machen.
  3. Auch ich ...

    schließe mich meinen Vorrednern an, wobei ich Herrn Düwels Beurteilung der rechtlichen Seite so nicht teile, im Gegenteil. Sie, Herr Geismann, müssen sich einmal folgendes vor Augen halten:
    Wenn damals dort keine Mauer, sondern ein simpler Zaun gestanden hätte, hätten Ihre Eltern die Anschüttung selbst abfangen müssen, nicht Ihr Nachbar! Ich kenne die damalige Situation nicht, aber wenn Sie heute eine Aufschüttung vornehmen, haben Sie alles zu unterlassen, was das Nachbar-Grundstück hierdurch beeinträchtigt. Dies ist damals nicht berücksichtigt worden. Den Vorteil hatten über Jahrzehnte hinweg Ihre Eltern und Sie, da ist es eigentlich nicht mehr wie Recht, dass Sie jetzt auch für die Instandhaltung/Ersatz sorgen.
  4. *gnaa*

    Ich habeda auch wirklich keine Ahnung von, dachte nur an die 30 Jahre. Vom reinen Menschenverstand hoffe ich ja mal auch, dass die Richtung eindeutig andersrum ist. Nun ja, vielleicht bekommen wir ja nochmal Bescheid was daraus geworden ist.

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