Anwuchsgarantie und LV-Texte
BAU-Forum: Rund um den Garten
Anwuchsgarantie und LV-Texte
Moin, ich habe nicht den "grünen Daumen", möchte daher meinen Snobismus austoben und einen Landschaftsgärtner mit der Bepflanzung des Grundstückes beauftragen. Um im Vorfeld auszuschließen, dass mir die teuren Obstbäume in der ersten Zeit eingehen, möchte ich für die ersten Jahre einen Pflegevertrag schließen, der auch eine Anwuchs'Garantie' beinhaltet. Also: Innerhalb des Pflegezeitraums Baum kaputt, dann Neulieferung.
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Kann mir jemand mit mustergültigen LVAbk.'s, Ausschreibungstexten und/oder Vertragsformulierungen im Bereich Landschaftsgärtnerarbeiten (ATV DINAbk. 18320) aushelfen? Vielleicht liegen ungenutzt die besten (rechtlich erprobten) Verträge/Formulierungen schon herum, und warten nur darauf, mir zugesandt zu werden
Vielen Dank
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Kann mir jemand mit mustergültigen LVAbk.'s, Ausschreibungstexten und/oder Vertragsformulierungen im Bereich Landschaftsgärtnerarbeiten (ATV DINAbk. 18320) aushelfen? Vielleicht liegen ungenutzt die besten (rechtlich erprobten) Verträge/Formulierungen schon herum, und warten nur darauf, mir zugesandt zu werden
Vielen Dank
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Kein LV
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Auch wenn man sie selber ein gebuddelt hat, ...
werden sie ersetzt. Sogar im Versandhandel. -
Sicher, JR?
Wer hat denn die Nachweispflicht, wenn nach 1 Jahr der Baum eingeht? Falsche Pflege oder schlechte Qualität? Können Sie mir den Versandhandel mal nennen? -
das würde mich auch sehr interessieren jr
Mit freundlichen Grüßen -
Welcher Versandhandel?
Ich habe online bisher nur bei Ahrens+Sieberz gekauft. Im Falle eines Mangels dann mit der DigiCam ein Foto von der Leiche gemacht und in einer eMail versichert, dass alles korrekt lief. Bisher alles prompt ersetzt bekommen.
Im Fachhandel habe ich z.B. sogar einen Rosenstock wieder zurückgebracht, weil dieser nicht die ausgewiesene Blütenfarbe hatte.
Nicht so zimperlich sein, bei Reklamationen. Der Lieferant steht in einer Qualitätsverpflichtung. -
Habe jetzt einmal meine Hauseigene Gärtnerin gefragt
innerhalb eines Jahres wird alles ersetzt was nicht angeht, also nicht durch Wühlmäuse oder ähnliches dahingerafft wurde.
Nach einer schriftlichen Garantie hat sie noch keiner gefragt, aber ich kennne auch viele Kunden von ihr, einen Ahorn hat sie drei mal ausgetauscht ohne Probleme.
Vielleicht einfach auch mal umhören wer in der Nachbarschaft viele Gärten angelegt hat und einen guten Ruf besitzt. -
JR-Nachtrag
Ich bezog mich auch nur auf eine "Anwachsgarantie". Ich bin und werde nicht auf die Idee kommen, nach dem Eingehen eines bereits sicher angegangenen Stammes diesen zu reklamieren. Lediglich dann, wenn nicht das wächst, was ich bestellt bzw. gekauft habe.
Die Pflege und die evtl. erforderliche Schädlingsbekämpfung aber obliegt, meiner Meinung nach, jedem selbst. Für einen fehlenden "grünen Daumen" kann der Lieferant nicht "geradestehen". -
Deshalb ja auch der Pflegevertrag.
Wenn nach Ablauf dieses Vertrages die Pflanze durch mein Unwissen eingeht, kann ich natürlich nicht reklamieren. Aber was ist, wenn die Pflanze (für mich als Garten-Doofie nicht erkennbare) Krankheiten hat, die sich erst nach langer langer Zeit bemerkbar machen? -
Alles im Pflegevertrag fixieren.
Diesen verhandeln Sie selbst mit Ihrem Dienstleister. Alle Wünsche und Notwendigkeiten da rein und mit beiderseitiger Unterschrift besiegeln. Ich habe keine Erfahrungen mit diesbezüglichen Fremdleistungen. Ich mache das gerne selber, auch wenn die Hände dabei auch mal kalt und/oder dreckig werden.
Viel Spaß im Grünen. -
Schauen sie sich mal die AGB
bei den einzelnen Gärtnereien im Internet an, die häufigste Formulierung ist
"Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen wird nicht übernommen. Wenn der Käufer ausdrücklich eine Anwachsgarantie verlangt, so kann die xxxxxxxxx hierfür einen gesonderten Betrag berechnen. Eine gewährte Anwachsgarantie erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Käufer den Pflanzen die für die Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteil werden lassen. Hierzu gehören insbesondere die richtige Pflanzzeit und -Tiefe, Düngung und Bewässerung etc.. Den Nachweis dafür hat der Käufer zu erbringen. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc., sind von der Garantie nicht umfasst".
Dann kann man ja einfach festhalten, dass für die Richtige Behandlung (dazu gehört auch die Pflanztiefe, also nicht selber einbuddeln) der Gartenbetireb zuständig ist. -
Danke AL
der Tipp mit den AGB's war super. Ich merke schon, dass ich mir da selbst etwas "stricken" muss. Werde mir demnächst mal einen Pflegevertrag für eine Grabstelle zuschicken lassen und den entsprechend für Garten umformulieren
Vielen Dank an alle -
Die Idee