Grenzbebauung Höhe zur nachbargrenze
BAU-Forum: Rund um den Garten
Grenzbebauung Höhe zur nachbargrenze
Hallo erstmal,
ich habe folgende frage:
in der LBOAbk. NRW steht unter Grenzbebauung "die MITTLERE Wandhöhe darf nicht mehr als 3 m betragen"
wenn ich eine Garage auf einem abschüssigen Gelände entlang der Grenze bauen möchte, kann ich dann die höhen der forderen und hinteren grenzpunkte aufsummieren und teilen und diesen Wert als < 3 m ansetzen?
ich habe folgende frage:
in der LBOAbk. NRW steht unter Grenzbebauung "die MITTLERE Wandhöhe darf nicht mehr als 3 m betragen"
wenn ich eine Garage auf einem abschüssigen Gelände entlang der Grenze bauen möchte, kann ich dann die höhen der forderen und hinteren grenzpunkte aufsummieren und teilen und diesen Wert als < 3 m ansetzen?
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genau richtig
Im § 6 Ihrer Landesbauordnung vom 01.03.2000 steht: "Bei geneigter Geländeoberfläche ist die im Mittel gemessene Wandhöhe maßgebend; diese ergibt sich aus den Wandhöhen an den Gebäudekanten oder der vertikalen Begrenzungen der Wandteile. " Also arithmetisches Mittel bilden.Weiterführende Links: