"Verbauter" Zaun und Auffüllung
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"Verbauter" Zaun und Auffüllung

Hallo miteinander und der Bitte um Hinweis: Wir wohnen in einem noch sehr ländlichen Gebiet in Bayern  -  und besitzen seit ein paar Monaten- für uns ein Novum- einen direkten Nachbarn. An der Längsseite unseres Grundstückes befanden sich davor landwirtschaftlich genutzte Felder, die etwa 20 cm tiefer lagen als unser Grundstücksbodenniveau. Als Begrenzung (auf der Grundstücksgrenze) haben wir dort vor Jahren einen 1,20 m hohen Holzbohlenzaun (ohne gemauerten Untersockel) errichtet, mit außen längs angebrachten Bohlen. Unser neuer Nachbar ist seit etwas über einem Monat nun dabei seine Außenanlagen anzulegen. Da er sein Grundstück sehr stark aufgefüllt, von der gemeinsamen Ebene der vorbeiführenden Straße, gleich ab seiner Grenze beginnend bis zu seinem/unseren Grundstücksende von 30 cm bis zu knapp etwa 1,50 m aufsteigend  -  da er einen "Terrassengarten" anlegt, böschte er bis direkt zu unserem Zaun hin ab. Die ersten Regenfälle verschwemmten uns so nicht nur den Zaun den unteren Bereichen, sondern auch unser Grundstück. Darauf angesprochen, meinte Nachbar, dass Regen eine Naturgewalt sei, gegen die er diesbezüglich nichts zu unternehmen gedenke, Regenwasser läuft halt mal ab, und wenn in unser Grundstück, so habe er keinen Einfluss darauf. Seine Meinung änderte er erst als vor zwei Wochen nach einem Gewitter seine Böschung abrutschte, wobei natürlich auch unser Zaun in Mitleidenschaft gezogen wurde. Seine jetzige Variante daraufhin: Eine nicht gemauerte Stützmauer aus Hohlblocksteinen von unserem Zaun zwischen 5-7 cm entfernt und bis zum Grundstücksende bis zu drei Steinreihen hoch (durch seinen Auffüll-Anstieg bedingt) aufgeführt, sodass der Zaun nun an der höchsten Stelle bis zu 80 cm hoch "verbaut" ist. Dadurch ist eine Reparatur oder sonstiges für uns nicht mehr möglich. In dem so entstandenen "Stichkanal" am Zaun sammelt sich nun das Wasser, durchnässt die untersten Bohlen und Träger- oder läuft jetzt noch ungehinderter auf unser Grundstück. Nachbar sagt dazu, . dass er für diese Maßnahme die Genehmigung der zuständigen Stelle der Stadt/Gemeindeverwaltung bekommen hätte. Sollten wir Zaunbohlen herausmachen wollen, so müssten wir diese von unserer Seite her halt aussägen und neue ebenfalls auf unserer Seite anbringen. Zwei Fragen: Kann eine Verwaltung tatsächlich so etwas ohne Rücksprache mit uns genehmigen, auch wenn unser Zaun darunter Schaden leidet und das Regenwasser auf unser Grundstück abgeleitet wird? Kann in Bayern ohne geografische/topografische Notwendigkeit ein Grundstück in der Höhe aufgefüllt werden, sodass wie in unserem Fall die Oberkante des nachbarlichen Grundstückes etwa 1,50 m über unserm und dem allgemeinem Bodenniveau liegt? Infos und Hinweise dazu wären sehr nett. O. Grassl
  • Name:
  • O. Grassl
  1. Anschüttungen sind ab einer

    bestimmten Höhe genehmigungspflichtig. Da müsste Ihnen das Landratsamt Auskunft geben können. Ich weiß leider nicht ab welcher Höhe. Schauen Sie mal diesen Link an. Gilt zwar jetzt für BW unser Kreis, aber vielleicht hilft das schon mal weiter.
  2. Auskunft

    Hallo, schon mal ein Danke für Ihre Bemühung. Anruf bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde brachte hier (Bayern) folgendes  -  wie aus der sprichwörtlichen "Pistole" Geschossen: " Bis 500 m² Grundfläche und einer Auffüllhöhe (egal wegen was) bis zu 2 m grundsätzlich genehmigungsfrei. Zu Nachbarschaftsverhältnissen deswegen nichts bekannt, nur wäre zu unterscheiden, ob innerörtlich oder örtlicher Außenbereich (Einstufung trotz genauer Angaben nicht sofort möglich). Ansonsten kämen solche Anfragen normal nicht, da eigentlich das so streng nicht gehandhabt würde. Sachbearbeiter muss sich in diesem Falle erst mal kundig machen, könnte paar Tage dauern. Ich allerdings dürfte, ohne damit eine offizielle "Erlaubnis" zu haben normalerweise das Gleiche machen, womit ein Ausgleich geschaffen wäre ...
    Na ja.. gut zu wissen.

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