Einfriedungpflicht bzw. Beschaffenheit der Einfriedung! NW
BAU-Forum: Rund um den Garten

Einfriedungpflicht bzw. Beschaffenheit der Einfriedung! NW

Hallo,
wir haben ein kleines Problem. Unser Haus steht z.Z. im Rohbau. Die Häuser rechts und links sind bereits seit ca. 8 Monaten bewohnt. Linke Seite steht ein Doppelhaus, dessen Hälften vermietet sind. Die Grundstücke des Doppelhauses sind bereits eingefriedet, bis auf unsere gemeinsame Grenze. D.h. es wurde ein grüner Gitter-Metallzaun zu einer Seite, in der Mitte zwischen dem Doppelhaus und zu den hinteren Grundstücksgrenzen errichtet. Jetzt spricht man uns auf unsere Grenze an. Das Material sei bereits gekauft und man wolle jetzt den Zaun setzen.
Ich habe nun schon das Nachbarrechtsgesetz NW gelesen. Ich weiß, dass jeder Eigentümer eine Einfriedung verlangen kann (und damit auch zumindest anteilige Kostenübernahme für ortsübliche Einfriedung)
Prinzipiell wollen wir ja auch eine Einfriedung, aber uns genügt dieser Zaun eben nicht, wir möchten zumindest für die ersten paar Meter auch einen Sichtschutz, das heißt, wir möchten ca. 3 Lamellenzaunelemente setzen. Das wäre aber natürlich erst in ca. 1 Jahr nach Einzug relevant.
Wie ist jetzt vorzugehen? Wir wissen nicht, ob die Nachbarn den Zaun überhaupt auf die Grenze setzen wollen, oder daneben? Schriftlich wurde uns zumindest nichts angezeigt (wie im NachbG gefordert). Wäre bei Einigkeit ja auch nicht nötig gewesen.
Wir hatten ja gehofft, sie warten noch bis nächstes Jahr, dann hätten wir die komplette Einfriedung mit Holz (3 Lamellen und nachher passender Holzzaun) bezahlt, auf die Grenze gesetzt, und lediglich die Kosten für die Hälfte einer kostengünstigeren Einfriedung eingefordert! War so unser Gedankenspiel! Jetzt ist das Material allerdings schon gekauft, das wird also indiskutabel sein!
Kann jetzt von uns verlangt werden, dass dieser ekelige Zaun auf die Grenze gesetzt wird? Und nachher wollen sie dafür womöglich auch noch Geld von uns? Ich habe jetzt soweit entschieden, dass wir ihnen sagen, dass uns dieser Zaun nicht ausreicht und sie diesen dann höchstens komplett auf das eigene Grundstück setzen sollen, ich weiß aber nicht, wie das rechtlich aussieht. Wir würden dann an unserer Grenze nachher die Lamellen davor setzen? Jemand eine bessere Idee?
Gruß
Jeannetty
  • Name:
  • Jeannetty
  1. Friedliche Lösung

    Am besten ist immer, man einigt sich nachbarschaftlich, d.h. den Nachbarn ansprechen, welche Vorstellungen man hat und eventuell eine Kompromisslösung anstreben. z.B. die ersten Meter Lamellenzaun setzt ihr, den restlichen Zaun der Nachbar oder so ähnlich. Denkt daran, dass ihr für die nächsten Jahre/Jahrzehnte neben Euren Nachbarn leben müsst/dürft.
    Sollte das nicht möglich sein, bleibt nur der Blick ins Nachbarrecht NRW oder die Landesbauordnung. Da ist übrigens festgelegt, dass sich die Einfriedung den örtlichen Gegebenheiten anpassen sollte. Schaut also mal, wie das sonst so im Baugebiet gehandhabt wurde.
    In § 32 Nachbarrecht NRW heißt es:
    (1) Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks
    verpflichtet, sein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufriedigen. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, so sind deren Eigentümer verpflichtet,
    die Einfriedigung gemeinsam zu errichten, wenn auch nur einer von ihnen die Einfriedigung verlangt. Wirkt der Nachbar nicht binnen zwei Monaten nach schriftlicher Aufforderung bei der Errichtung mit, so kann der Eigentümer die Einfriedigung allein errichten; die in § 37 Abs. 1 geregelte Verpflichtung zur Tragung der Errichtungskosten wird dadurch nicht berührt.
    Im Klartext heißt das, das euer Nachbar nicht einfach einen Zaun kaufen kann, ihn auf die Grenze setzt und euch anschließend die Hälfte der Rechnung präsentiert, sondern er muss euch beteiligen. Das der Zaun schon gekauft ist, ist kein Argument. Den kann man in den allermeisten Fällen auch wieder zurückbringen. Wenn ihr ihm das schmackhaft machen könnt, klappt's ja vielleicht noch. Viel Glück.
    (keine Rechtsberatung)
    • Name:
    • Holger
  2. Gut

    dass ich nicht Ihr Nachbar bin. Der Grundstein für eine gute Nachbarschaft scheint schon gelegt!
    • Name:
    • N. Achbar
  3. Hallo Nachbar

    Diese Reaktion verstehe ich nicht. Ich wollte lediglich über die rechtliche Situation informiert sein, wenn das nächste Gespräch ansteht, natürlich versuchen wir uns zu einigen indem ich nicht wild mit Paragraphen um mich werfe. Aber zur Sache selbst stehe ich weiterhin wie oben, wie würden Sie das denn finden, wenn der Nachbar ohne einen Mucks vorher plötzlich irgendeinen hässlichen Zaun zieht, der noch dazu keine Funktion und keinen Sinn hat? Wer ist denn da der "nette" Nachbar? Die Häuser sind zudem vermietet, warum will der Eigentümer da unbedingt so einen Zaun hinstellen, von unserer Seite droht kein Ungemach und schon gar nichts, was durch diesen Zaum irgendwie abgehalten werden könnte. Er erfüllt in meinen Augen überhaupt keinen Zweck!
    Wir wollen den Nachbarn ja auch nichts schlechtes, im Gegenteil, hätten sie gewartet, wären wir nächstes Jahr hingegangen, hätte unsere Vorstellung präsentiert und gehofft, dass irgendeine Lamellen-Lösung gemeinsam vereinbart werden kann. Dann hätten wir nicht nur den Großteil (im Notfall auch alles) selbst bezahlt, sondern auch noch alles selbst errichtet, und der Nachbar hätte für kleines Geld und Null Arbeit eine zweckerfüllende und schönere Einfriedung gehabt!
    • Name:
    • Jeannetty
  4. Kenntnis von Gesetzen kann nicht schaden

    sollte man wohl nicht direkt mit anfangen, aber in diesem Fall wurden ja schon Fakten geschaffen, ohne das man sich unterhalten hat. Und wenn keine Einigung im persönlichem Gespräch erfolgt, dann sollte man probieren, auf einer sachlichen Ebene (Gesetz) das Problem zu lösen. Das funktioniert leider nicht immer, weil einige Nachbarn sich schon dadurch angegriffen fühlen.
    • Name:
    • SR
  5. fehlte noch was

    obwohl sie selber der Angreifer waren.
  6. Ojeh  -  ojeh,

    wenn jemand an einer Zwistigkeit unmittelbar beteiligt ist, so kann ich noch verstehen, wenn sich ihm der objektive Blick etwas verstellt und subjektive, d.h. auch emotionale Regungen, ins Spiel kommen. Was allerdings unbeteiligte Forumsteilnehmer veranlassen mag, hier dümmlich zu polemisieren, bleibt mir gänzlich verschlossen. Da will sich jemand, so stellt sich das für mich dar, nicht gerade über den Tisch ziehen lassen, sondern will auch seine Interessen angemessen berücksichtigt sehen, und dann wird er von einem gewissen Herrn Ach (t) bar als schlechter Nachbar diffamiert. Welche eine verkehrte Welt ...
    Nur weiter so! Aber dies hier ist nicht das einzige Forum, in dem ich mir entweder den Bauch halte vor Lachen, oder den Kopf schüttle vor Verzweiflung.
    Herzliche Grüße Günther Uhrig
    • Name:
    • Günther Uhrig Dipl. Ing. fh

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