Welchen Zauntyp kann Nachbar verlangen?
BAU-Forum: Rund um den Garten

Welchen Zauntyp kann Nachbar verlangen?

Man muss den Zaun zu seiner rechten selbst bauen, soviel weiß ich. Gibt es Vorschriften, wie dieser Zaun ausgeführt sein muss?
Wenn Nachbar nun will, dass es ein Wunderzaun aus Edelstahl sein soll, kann es das ja nicht sein. Verstehen tue ich unter einem Zaun das, was den Zweck erfüllt (Hund raushalten). Das tut ein Maschendrahtzaun.
  • Name:
  • Daniel
  1. kein Maschendrahtzaun!

    bringt Ärger, die Klatschpresse taucht auf und irgendwelche
    Möchtegernsänger machen auch noch ein Lied drüber. Oder wollen
    Sie unbedingt einen gewissen Raab zu Gast?
    • Name:
    • rp
  2. Nicht der Nachbar ...

    Nicht der Nachbar, sondern die Siedlungsstruktur einer Stadt oder Gemeinde, d.h. " eine der Umgebung angepasste " Gestaltung kann ihren Zauntyp bestimmen. Einfriedungen (klingt nach Friedhof!?) müssen der Umgebung angepasst sein, was immer das heißen und praktisch bedeuten mag. Der Nachbar kann einen Wunsch, aber kein Verlangen äußern ...
  3. Der Nachbar kann nur verlangen, dass

    eine Einfriedung gemacht wird. Wenn Sie z.B. einen Minizaun von 30 cm aus Maschendraht machen, wird das kaum irgendeine Ortsüblichkeit stören (weil kaum zu sehen). Und Sie haben trotzdem keine hohen Kosten ... ;-)
    • Name:
    • Werner
  4. Einfriedung mal anders

    • Aneinanderreihung von Findlingen
    • Ne Hecke tut es auch
    • Mauern
    • Holzpalisade

    Warum immer nur ZÄUNE?

  5. Wenn's denn tatsächlich

    ein Zaun aus Edelstahl sein soll und das ästhetische Empfinden des Nachbarn durch einen schnöden Maschendrahtzaun gestört würde, wäre er ja vielleicht bereit, die Mehrkosten zu tragen?! Dann wären ja alle zufrieden. Und ein ordinärer Knallerbsenstrauch macht sich auch an einem vornehmen Edelstahlzaun sehr gut.
    • Name:
    • Claudia
  6. nach (neueren) Gesetzen,

    so wurde ich neulich im Internet fündig, ist niemand mehr zum Zaunbau verpflichtet. Jedenfalls in Sachsen-Anhalt. Ist möglicherweise generell so. Ich weiß leider nicht mehr, WO ich das fand. Suchen Sie mal nach "Nachbarschaftsgesetz". Mein Nachbar fragte mich nach Grundstückskauf, wann wir den Zaun bauen wollen. Nachdem ich ihn auf die "rechte-Seite-Regel" aufmerksam machte und somit ER einen Zaun bauen müsste, entschied er sich dafür, nun (leider) doch keinen mehr zu wollen. Das INet erklärte mir dann, dass er das so sehen darf ... =:-(
    • Name:
    • L. Lehmer
  7. steht das im Land der Gesetze, Normen und Vorschriften irgendwo geschrieben?

    Das mit dem Zaun zur Rechten, oder ist das ein ungeschriebenes Gesetz :-)? Ulf Eberhard
  8. Zaun zu rechten Seite steht im NachbarGesetz

    zumindest hier in Niedersachsen. § 27 und folgende.
    • Name:
    • Werner
  9. Wird wohl Bundeslandabhängig sein ...

    Wird wohl Bundeslandabhängig sein oder wie L. Lehmer schreibt gar nicht mehr gültig. In Ba-Wü-Nachbarrechtsgestzt nichts gefunden ... Ulf

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