Zugang zum Nachbargrundstück
BAU-Forum: Rund um den Garten

Zugang zum Nachbargrundstück

Wir haben auf unserem Grundstück einen Holzzaun aufgestellt. Dieser müsste nun gestrichen werden. Darf ich zu diesem Zweck das Nachbargrundstück, welches noch nicht eingezäunt ist betreten? Obwohl dieses Grundstück seid 5 Jahren bebaut ist, ist noch keine Gartenanlage durchgeführt, es wächst nur Unkraut.
Vor dem Streichen müsste dieses Unkraut gemäht werden. Wer muss dies tun?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich recht herzlich.
  • Name:
  • Agi
  1. Hallo Agi,

    Foto von Lieselotte Tussing

    der beste Tipp ist Reden mit dem Nachbarn!
    In den Nachbarrechtsgesetzen ist ein sogenanntes Hammerschlags- und Leiterrecht (Hammerschlagsrecht, Leiterrecht) zur Durchführung von Bau-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten (Instandsetzungsarbeiten, Unterhaltungsarbeiten) beinhaltet. Hierbei darf das Nachbargrundstück vorübergehend betreten und benutzt werden.
    Sie müssen dieses Vorhaben allerdings mindestens 2 Wochen vorher dem Eigentümer des Nachbargrundstückes anzeigen.
    Bezüglich des störenden Bewuchses kann ich leider keine Auskunft geben, denke aber, dass das Ihre Sache ist  -  selbstverständlich auch in Absprache mit Ihrem Nachbarn.
    Frage: Wie haben Sie eigentlich Ihren Zaun gebaut? Sind wirklich alle evtl. Fundamente auf Ihrer Seite, ohne Auskragung zum Nachbarn?
    Dies war keine Rechtsberatung, da ich kein RA bin!

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