Grenzstein muss neu gesetzt werden
BAU-Forum: Rund um den Garten

Grenzstein muss neu gesetzt werden

Guten Tag, vor einiger Zeit hatte ich mein Problem in diesem Forum bereits geschildert. Allerdings finde ich den Eintrag nicht mehr. Problem ist, dass der Grenzstein zwischen meinem Grundstück und dem meines Nachbarn von Anfang an gefehlt hat. Wir wiesen den Bürgermeister mehrmals auf diesen Umstand hin, da wir das Land von der Gemeinde erworben hatten, jedoch ohne eine Reaktion. Nun möchte ich mein Grundstück einfrieden, da wir uns einen Hund kaufen wollen. Zu dem Zweck habe ich mir vom Katasteramt ein Schreiben senden lassen, aus dem hervorgeht, dass mein Grundstück 18,30 breit ist. Dieses Schreiben interessiert meinen Nachbarn nicht. Am Setzen eines neuen Grenzsteins hat er ebenfalls kein Interesse. Einen Zaun, so empfahl er mir würde er unter diesen Umständen nicht setzen, dass ich mir damit eine Menge Ärger einhandeln kann, wenn sich herausstellen sollte, dass ich mich mit meinem Zaun nicht auf der tatsächlichen Grenze befinde. Hinzu kommt, dass er sein Gelände um ca. 75 cm angehoben, eine Terrasse angelegt hat, um die ein Gehweg führt, welcher sich bereits, wie es jetzt aussieht, auf meinem Grundstück befindet. Verfahrene Situation. Ich habe vor, mein Haus im Grundstück einmessen zu lassen, und bei der Gelegenheit den fehlenden Grenzstein ersetzen zu lassen. Natürlich möchte ich, dass sich mein Nachbar an den Kosten für den Grenzstein zu 50 % beteligt. Wie ist die Rechtslage? Für Antworten vielen Dank im Voraus.
  • Name:
  • Mario Rutkowski
  1. Warum Grenzstein?

    Für eine kurzfristige Feststellung der Grenzecke reicht doch eine andere Markierung (Hülse oder Markierung) vollkommen aus. Wenn Sie sowieso vorhaben, Ihr Haus einmessen zu lassen reden Sie doch mit Ihrem Vermesser, wie die Rechtslage da liegt. Ich denke, dass die weniger aufwendigere Markierung auch weniger kostet.
  2. Vermessung wahrscheinlich notwendig

    Hallo Herr Rutkowski, wir mussten jetzt gerade unser Grundstück vermessen lassen. Unser Problem war ähnlich, es waren einfach keine Grenzsteine mehr da. Vom Kostenaspekt her gibt es zwei Varianten. Die erste ist das Setzen eines neuen Grenzsteines (Grenzherstellung) und die zweite nur eine Grenzanzeige. Rechtlich bindende Wirkung hat nur die Grenzfeststellung, welche natürlich teuerer ist. Im Kaufvertrag ihres Grundstückes müsste geregelt sein, wer die Kosten für Vermessungsleistungen etc. zu tragen hat. Wenn Sie ein vermessenes Grundstück gekauft haben, kann es sein, das Sie evtl. die Gemeinde für die Kosten verantwortlich machen können. Ob Sie ihren Nachbarn beteiligen können weiß ich nicht. Eine Vermessung sollten Sie auf jeden Fall durchführen lassen, um einem späteren Streit aus dem Weg zu gehen. Als Tipp noch, wenn Sie die Grenze vermessen lassen wollen, holen Sie sich auch mal ein Angebot von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Die sind evtl. etwas günstiger, brauchen aber länger, da sie die notwendigen Unterlagen vom Katasteramt erst nach ca. 4.. 6 Wochen bekommen (so war es jedenfalls in unserem Fall).
  3. Entschuldigung, Absender vergessen

    wie schon zu oft einfach Enter gedrückt. MfG Steffen
    • Name:
    • steffen

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