Errichtung eines Gartenhauses in Bayern
BAU-Forum: Rund um den Garten
Errichtung eines Gartenhauses in Bayern
Hallo,
Ich besitze eine Doppelhaushälfte in Bayern. Nun möchte ich in einem Eck des Gartens ein Gartenhaus errichten (an der Grenze zum Doppelhauspartner). Dafür plane ich ein Haus der Größe 3*3 m ohne festes Fundament (nur Gartenplatten als Unterlage.
Leider werde ich aus der Bayr. Bauverordnung nicht schlau, da ich das Amtsdeutsch nicht verstehe.
Meine Fragen:
1. Brauche ich dafür eine Baugenehmigung?
2. Muss ich Abstandsflächen einhalten?
3. Muss die Baulinie beachtet werden?
4. Gilt ein solches Gartenhaus überhaupt als Gebäude?
5. Ist das Einverständnis der Nachbarn erforderlich? Im Bebauungsplan wird zwar von Nebengebäuden gesprochen, aber nicht genau beschrieben, was ein Nebengebäude ist. Wer hat Erfahrung mit diesem Thema und kann mir helfen? Danke im Voraus