Blockhaus im Garten?!
BAU-Forum: Rund um den Garten

Blockhaus im Garten?!

Tja, ganz schön kompliziert: Also wir haben vor in unserem Garten ein Blockhaus aufzustellen (ca. 32-35 Kubikmeter umbauter Raum). So und jetzt kommt es, denn von den Maßen her würde dieses Haus ganz toll in eine Ecke des Gartens passnen (Nische). Wir haben zwei Nachbarn deren Grundstück an unseres grenzt um die Erlaubnis gebeten unser Blockhaus näher als 3 m an ihr Grundstück zu bauen und auch erhalten. Laut Auskunft des Bauamtes (NRW) ist dieses jedoch völlig egal, wir müssen auf jeden Fall jeweils 3 m vom Nachbargrundstück wegbleiben. Als Bemerkung kam dann noch, wir hätten genug Platz um das Blockhaus woanders hinzustellen am besten noch mitten drin im Garten. Nun haben wir noch einige andere Nachbarn gefragt wie die es denn gehandhabt haben und alle sagten sie hätten einfach so gemacht auch ohne Genehmigung des Bauamtes! Die Firma bei der wir das Blockhaus gekauft haben meinte auch, solange die Nachbarn mitspielen, wäre alles andere kein Problem. Oh Mann, kann mir bitte jemand einen Trick verraten wie man das Ganze doch noch mit Baugenehmigung aber ohne die 3 m Abstand hinsetzen kann. Vielen Dank im Voraus MfG c.roth@cityweb.de
  1. wieso eigentlic

    braucht man eine Baugenehmigung für ein Blockhaus? Es hat doch kein festes Fundament, oder? Oder andersherum: Ab welcher Größe/Bauart braucht man eine Baugenehmigung? Für eine "Holzhütte" doch nicht, oder? Vielleicht liege ich da ja falsch. Ich würde die Frage im Forum "Wer hat Erfahrung mit ... " stellen, das ist sehr gut besucht ...
  2. In NDS bis 15 qm2 genehmigungsfrei,

    in NRW soll das bis 30 qm2 möglich sein. Die Auskunft Ihres Bauamtes in NRW lautet so, weil Ihr Gartenhaus wohl kleiner ist. Wenn es auf Ihrem Grundstück noch keine Grenzbebauung gibt, dann können Sie das Ding möglicherweise sogar auf die Grundstücksgrenze setzen. So war das jedenfalls bei mir in NDS.
    Ich habe Aufgrund der unverhältnismäßigen Genehmigungskosten von dem Vorhaben erstmal abgelassen. Vielleicht gibt's in NDS ja mal Lockerungen.
    Im angegebenen Link findet man die Landes-Bauordnungen.
  3. Ob da ...

    Ob da mal wieder einer im Bauamt einen größeren Schein erwartet?
    Ich bitte um Verständnis, dass ich hier keinen Namen angebe.
  4. Den Eindruck hatte ...

    ich eigentlich nicht. Der Kostenballen setzte sich so zusammen:
    Antrag beim Ordnungsamt. (wollen dafür Geld)
    Von dort Weiterleitung ans Bauamt. (nochmal Geld)
    Statikunterlagen waren als Kopie vorhanden und wurden nicht akzeptiert. Originale mit Signatur des Architekten waren nötig. (nochmal Geld)
    Nach Fertigstellung wird vermessen und das Objekt im Ortslageplan eingezeichnet. (nochmal Geld, versteht sich)
    Das waren am Ende ein Stück über 1.000,-- DM. Bei einem Preis für das Holzhaus von knapp 3.000,-- DM war mir das ein bisschen dicke.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.