Kaufabsichtserklärung: Bindend oder unverbindlich? Rechte, Pflichten & Risiken
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Kaufabsichtserklärung: Bindend oder unverbindlich? Rechte, Pflichten & Risiken

Wir beabsichtigen unser Haus in xxx aufzugeben und zu verkaufen und uns in xxxx eine Eigentumswohnung zu kaufen.

Der Verkäufer hat uns eine Kaufabsichtserklärung vorgelegt die wir beide unterschreiben sollen.

Frage: Ist eine Kaufabsichtserklärunmg bindend? Es könnte ja z.B. sein, dass eine Finanzierung nicht durchgeht. Meiner Meinung nach ist eine Kaufabsichtserklärung ist eine "reine Absichtserkärung"und so lange dies nicht burkundet ist wedder der Käufer noch der Verkäufer gezwungen diese durchzuführen.

Richtig?

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    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

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    Eine Kaufabsichtserklärung ist grundsätzlich nicht bindend. Sie dokumentiert lediglich die Absicht von Käufer und Verkäufer, einen Kaufvertrag abzuschließen.

    Allerdings können einzelne Klauseln, wie z.B. eine Reservierungsgebühr oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung, bindend sein. Es ist daher wichtig, die Kaufabsichtserklärung genau zu prüfen.

    Sollte die Finanzierung platzen, ist dies in der Regel kein Grund, um von einer bindenden Reservierungsvereinbarung zurückzutreten, ohne die Gebühr zu verlieren. Daher ist es wichtig, vor Unterzeichnung einer Kaufabsichtserklärung die Finanzierung abzuklären.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Kaufabsichtserklärung vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt prüfen, um die rechtlichen Konsequenzen vollständig zu verstehen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Kaufabsichtserklärung
    Eine Kaufabsichtserklärung (auch Absichtserklärung oder Letter of Intent) ist eine schriftliche Erklärung, in der Käufer und Verkäufer ihre Absicht bekunden, einen Kaufvertrag über eine Immobilie abzuschließen. Sie ist in der Regel nicht bindend, kann aber einzelne bindende Klauseln enthalten.
    Verwandte Begriffe: Absichtserklärung, Letter of Intent, Vorvertrag
    Bindungswirkung
    Die Bindungswirkung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, eine Vereinbarung einzuhalten. Im Zusammenhang mit einer Kaufabsichtserklärung bezieht sich die Bindungswirkung auf einzelne Klauseln, die für Käufer und Verkäufer rechtlich bindend sind.
    Verwandte Begriffe: Vertrag, Verpflichtung, Rechtswirkung
    Reservierungsgebühr
    Eine Reservierungsgebühr ist eine Gebühr, die der Käufer an den Verkäufer zahlt, um sich die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu reservieren. Die Reservierungsgebühr kann bindend vereinbart werden und ist im Falle eines Rücktritts vom Kauf in der Regel nicht erstattungsfähig.
    Verwandte Begriffe: Gebühr, Anzahlung, Reservierung
    Kaufvertrag
    Der Kaufvertrag ist die rechtlich bindende Vereinbarung über den Kauf einer Immobilie. Er enthält alle wesentlichen Bedingungen des Kaufs, wie z.B. den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten und den Übergabetermin.
    Verwandte Begriffe: Vertrag, Immobilienkauf, Übereignung
    Vertraulichkeitsvereinbarung
    Eine Vertraulichkeitsvereinbarung (auch Geheimhaltungsvereinbarung) ist eine Vereinbarung, in der sich die Parteien verpflichten, bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
    Verwandte Begriffe: Geheimhaltung, Verschwiegenheit, NDA
    Exklusivitätsvereinbarung
    Eine Exklusivitätsvereinbarung ist eine Vereinbarung, die dem Käufer das exklusive Recht einräumt, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu erwerben. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Immobilie in diesem Zeitraum nicht anderen Interessenten anzubieten.
    Verwandte Begriffe: Exklusivität, Vorrecht, Optionsrecht
    Rücktritt
    Der Rücktritt ist die einseitige Beendigung eines Vertrages. Im Zusammenhang mit einer Kaufabsichtserklärung kann der Rücktritt von einzelnen Klauseln oder von der gesamten Erklärung erklärt werden.
    Verwandte Begriffe: Kündigung, Widerruf, Anfechtung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Kaufabsichtserklärung?
      Eine Kaufabsichtserklärung (auch Absichtserklärung oder Letter of Intent genannt) ist eine schriftliche Erklärung, in der Käufer und Verkäufer ihre Absicht bekunden, einen Kaufvertrag über eine Immobilie abzuschließen. Sie ist in der Regel nicht bindend, kann aber einzelne bindende Klauseln enthalten.
    2. Welche Klauseln in einer Kaufabsichtserklärung können bindend sein?
      Bindend sein können beispielsweise Klauseln über eine Reservierungsgebühr, Vertraulichkeitsvereinbarungen oder Exklusivitätsvereinbarungen, die dem Verkäufer untersagen, die Immobilie anderen Interessenten anzubieten.
    3. Kann ich von einer Kaufabsichtserklärung zurücktreten?
      Da die Kaufabsichtserklärung in der Regel nicht bindend ist, können Sie grundsätzlich zurücktreten. Allerdings können Sie bei bindenden Klauseln, wie z.B. einer Reservierungsvereinbarung, verpflichtet sein, eine Gebühr zu zahlen, wenn Sie vom Kauf zurücktreten.
    4. Was passiert, wenn die Finanzierung platzt?
      Wenn die Finanzierung platzt, ist dies in der Regel kein Grund, um von einer bindenden Reservierungsvereinbarung zurückzutreten, ohne die Gebühr zu verlieren. Es ist daher wichtig, vor Unterzeichnung einer Kaufabsichtserklärung die Finanzierung abzuklären.
    5. Sollte ich eine Kaufabsichtserklärung unterschreiben?
      Ob Sie eine Kaufabsichtserklärung unterschreiben sollten, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es ist ratsam, die Erklärung vor Unterzeichnung von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um die rechtlichen Konsequenzen vollständig zu verstehen.
    6. Was ist der Unterschied zwischen einer Kaufabsichtserklärung und einem Kaufvertrag?
      Eine Kaufabsichtserklärung ist eine Vorstufe zum Kaufvertrag. Sie dokumentiert lediglich die Absicht, einen Kaufvertrag abzuschließen, während der Kaufvertrag die rechtlich bindende Vereinbarung über den Kauf einer Immobilie darstellt.
    7. Welche Vorteile bietet eine Kaufabsichtserklärung?
      Eine Kaufabsichtserklärung kann den Vorteil bieten, dass sie die Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer strukturiert und die wesentlichen Punkte des geplanten Kaufvertrags festhält. Sie kann auch dazu dienen, dem Käufer eine gewisse Exklusivität zu sichern.
    8. Welche Nachteile hat eine Kaufabsichtserklärung?
      Ein Nachteil kann sein, dass einzelne Klauseln bindend sein können und den Käufer verpflichten, eine Gebühr zu zahlen, wenn er vom Kauf zurücktritt. Zudem kann die Unterzeichnung einer Kaufabsichtserklärung den Verkäufer davon abhalten, andere Angebote einzuholen.

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      Welche Inhalte sind wichtig und wann ist er bindend?
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  2. Kaufabsichtserklärung: Bindung erst mit Notarvertrag

    ja
    Erst wenn man beim Notar unterschrieben hat, ist der Kauf fest, kann aber noch scheitern, wenn Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden. Dann aber zahlt der Schuldige die Mehrkosten. Ein Kauf ist formbedürftig. Nach dem Eintrag der Vormerkung kann man aber die Pferde nicht mehr wechseln, d.h. beide sind gebunden. Eine zweiseitige Absichtserklärung ohne Grundbucheintrag erfüllt das nicht.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Kaufabsichtserklärung: Vertragsstrafen & Rücktrittsrecht prüfen!

    was steht denn drin
    in der Absichtserklärung?
    • Fälligkeit und Höhe von Vermittlungsgebühren?
    • Vertragsstrafe bzw. Schadenersatz bei Rücktritt?

    Verbindlich ist, was sie unterschreiben. Wenn die Erklärung nur lautet "Wir würden 2020 gern eine ETW in XXX von Firma BauBoom kaufen. " und die Erklärung darüber hinaus keinerlei Vertragspflichten/Zwänge beinhaltet, dann ist sie auch nichts Wert.

  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Kaufabsichtserklärung: Bindend oder unverbindlich beim Immobilienkauf?

    💡 Kernaussagen: Eine Kaufabsichtserklärung ist in der Regel nicht bindend, die Bindung entsteht erst mit dem Notarvertrag. Vorher sollte man die enthaltenen Klauseln genau prüfen, insbesondere zu Vertragsstrafen und Rücktrittsrechten. Der Eintrag einer Vormerkung im Grundbuch ändert die Situation und bindet beide Parteien.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Kaufabsichtserklärung: Vertragsstrafen & Rücktrittsrecht prüfen! erwähnt, ist es entscheidend, den Inhalt der Absichtserklärung genau zu prüfen. Achten Sie besonders auf Klauseln zu Fälligkeit von Vermittlungsgebühren und möglichen Vertragsstrafen bei Rücktritt vom Immobilienkauf.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Kaufabsichtserklärung ohne Grundbucheintrag und ohne klare Vertragspflichten hat in der Regel keine bindende Wirkung. Erst der Notarvertrag besiegelt den Kauf, wie im Beitrag Kaufabsichtserklärung: Bindung erst mit Notarvertrag erläutert wird. Allerdings können auch nach dem Notartermin noch Probleme auftreten, wenn Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Kaufabsichtserklärung vor Unterzeichnung von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen, um die Risiken und Pflichten genau zu verstehen. Klären Sie alle Unklarheiten bezüglich der Bindungswirkung und möglicher Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Beachten Sie, dass eine Finanzierungszusage vorliegen sollte, bevor Sie eine Kaufabsichtserklärung unterschreiben.

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