Grunderwerbsteuer Ausbauhaus: Berechnung auf Grundstück & Bauträgerkosten in Rheinland-Pfalz?
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Grunderwerbsteuer Ausbauhaus: Berechnung auf Grundstück & Bauträgerkosten in Rheinland-Pfalz?

Hallo,

wir haben vor uns ein Ausbauhaus inklusive Grundstück (ca. 220.000 €) über einen Bauträger zu kaufen. Den Ausbau wollen wir dann teilweise selbst übernehmen und teilweise durch andere Firmen erledigen lassen (ca. 40.000 €). Stimmt es, dass wir die Grunderwerbssteuer dann auf den Preis fürs Ausbauhaus, also die 220.000 € zahlen müssen oder kann das FA auch Grunderwerbssteuer für das komplett fertiggestellte Haus verlangen?

Vielen Dank und viele Grüße

Bundesland Rheinland-Pfalz

  • Name:
  • Padde
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz wird auf den gesamten Kaufpreis des Grundstücks und des Hauses erhoben.

    Das bedeutet, dass die Steuerbasis nicht nur die Kosten für das Grundstück und den Bauträger (220.000 €) umfasst, sondern auch die Kosten für den Ausbau (40.000 €), selbst wenn dieser in Eigenleistung oder durch andere Firmen erfolgt. Die Grunderwerbsteuer wird also auf die gesamte Summe von 260.000 € berechnet.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genaue Berechnungsgrundlage mit dem Bauträger und einem Steuerberater, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grunderwerbsteuer
    Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist ein Prozentsatz des Kaufpreises. Die Höhe variiert je nach Bundesland. Verwandte Begriffe: Immobiliensteuer, Kaufnebenkosten, Steuerbescheid.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er verkauft in der Regel Grundstücke und Häuser schlüsselfertig oder als Ausbauhaus. Der Bauträgervertrag regelt die Rechte und Pflichten von Käufer und Bauträger. Verwandte Begriffe: Bauunternehmen, Projektentwickler, Generalunternehmer.
    Ausbauhaus
    Ein Ausbauhaus ist ein Haus, das in einem bestimmten Ausbaustadium verkauft wird. Der Käufer übernimmt den weiteren Ausbau in Eigenleistung oder durch Beauftragung anderer Firmen. Dies ermöglicht eine Kostenersparnis, erfordert aber auch Eigeninitiative und handwerkliches Geschick. Verwandte Begriffe: Fertighaus, Rohbau, Selbstbauhaus.
    Bemessungsgrundlage
    Die Bemessungsgrundlage ist die Basis, auf der eine Steuer berechnet wird. Bei der Grunderwerbsteuer ist dies in der Regel der Kaufpreis der Immobilie inklusive aller damit verbundenen Leistungen. Verwandte Begriffe: Steuerbasis, Berechnungsgrundlage, Wert der Leistung.
    Kaufvertrag
    Der Kaufvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der den Kauf einer Immobilie regelt. Er enthält alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, wie Kaufpreis, Zahlungsbedingungen und Übergabetermin. Verwandte Begriffe: Notarvertrag, Immobilienkaufvertrag, Vertragsurkunde.
    Rheinland-Pfalz
    Rheinland-Pfalz ist ein Bundesland in Deutschland. Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt aktuell 6,5 % des Kaufpreises einer Immobilie. Verwandte Begriffe: Bundesland, Deutschland, Steuerrecht.
    Eigenleistung
    Eigenleistung bezeichnet die Arbeitsleistung, die ein Bauherr oder Käufer selbst in den Bau oder Ausbau einer Immobilie einbringt. Diese Leistung kann Kosten sparen, wird aber bei der Grunderwerbsteuer nicht mindernd berücksichtigt. Verwandte Begriffe: Selbsthilfe, Handwerkerleistung, Bauleistung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
      Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis einer Immobilie erhoben. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland. In Rheinland-Pfalz liegt er aktuell bei 6,5 %. Die Steuer wird fällig, sobald der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde.
    2. Was gehört alles zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer?
      Zur Bemessungsgrundlage gehören alle Leistungen, die der Käufer dem Verkäufer für den Erwerb der Immobilie gewährt. Dazu zählen neben dem reinen Kaufpreis auch weitere Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb stehen, wie beispielsweise Zahlungen an den Bauträger für das Haus.
    3. Kann man die Grunderwerbsteuer umgehen?
      Eine vollständige Umgehung der Grunderwerbsteuer ist in der Regel nicht möglich. Allerdings gibt es Gestaltungsmodelle, bei denen beispielsweise bewegliches Zubehör separat ausgewiesen wird, um die Steuerlast zu reduzieren. Dies sollte jedoch immer mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
    4. Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?
      Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids vom Finanzamt fällig. Das Finanzamt setzt sich nach der Beurkundung des Kaufvertrags mit dem Käufer in Verbindung und fordert die Zahlung der Steuer.
    5. Gibt es Ausnahmen oder Befreiungen von der Grunderwerbsteuer?
      Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen und Befreiungen von der Grunderwerbsteuer. Diese gelten beispielsweise bei Erbschaften, Schenkungen oder bei Übertragungen innerhalb der Familie. Die genauen Voraussetzungen sind im Grunderwerbsteuergesetz geregelt.
    6. Was passiert, wenn die Grunderwerbsteuer nicht bezahlt wird?
      Wenn die Grunderwerbsteuer nicht fristgerecht bezahlt wird, kann das Finanzamt Mahngebühren und Säumniszuschläge erheben. Im schlimmsten Fall kann die Zwangsvollstreckung in die Immobilie erfolgen.
    7. Wie wirkt sich Eigenleistung beim Ausbauhaus auf die Grunderwerbsteuer aus?
      Auch wenn Sie beim Ausbauhaus Eigenleistungen erbringen oder andere Firmen beauftragen, mindert dies nicht die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Die Steuer wird auf den Gesamtwert des Grundstücks und des Hauses, inklusive der Ausbaukosten, berechnet.
    8. Welche Rolle spielt der Bauträgervertrag bei der Grunderwerbsteuer?
      Der Bauträgervertrag ist entscheidend für die Berechnung der Grunderwerbsteuer. Er legt fest, welche Leistungen im Kaufpreis enthalten sind und somit der Steuer unterliegen. Es ist wichtig, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls steuerlichen Rat einzuholen.

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  2. Grunderwerbsteuer RLP: Berechnung nur auf Kaufpreis – Ausbau irrelevant

    Wenn das Haus im Zustand 220.000
    gekauft wurde, kann auch nur für 220.000 Steuern verlangt werden. Den weiteren Ausbau geht das FA nichts an. Zumindest nicht für diese Steuer.

    Sonst würden die ja jährlich nach weiteren Ausbauten suchen.

    • Name:
    • Pauline Neugebauer
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Grunderwerbsteuer Ausbauhaus in Rheinland-Pfalz: Grundstück & Bauträgerkosten

    💡 Kernaussagen: Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz für ein Ausbauhaus bezieht sich auf den Kaufpreis des Hauses im erworbenen Zustand. Der spätere Ausbau durch Eigenleistung oder andere Firmen wird bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer nicht berücksichtigt. Das Finanzamt (FA) erhebt die Steuer nur auf den initialen Kaufpreis von Grundstück und Bauträgerkosten. Nachträgliche Ausbauten sind für die Grunderwerbsteuer unerheblich.

    ✅ Empfehlung: Wie im Beitrag Grunderwerbsteuer RLP: Berechnung nur auf Kaufpreis – Ausbau irrelevant erläutert, ist es wichtig, den Zustand des Hauses beim Kauf genau zu dokumentieren, um spätere Unklarheiten mit dem Finanzamt zu vermeiden. Dies kann durch detaillierte Kaufverträge und gegebenenfalls Gutachten erfolgen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Es ist ratsam, sich vor dem Kauf eines Ausbauhauses in Rheinland-Pfalz bezüglich der Grunderwerbsteuer von einem Steuerberater oder Fachanwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden und die Steuer korrekt berechnet wird.

    💰 Zusatzinfo: Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie. Sie wird auf den Kaufpreis von Grundstück und Gebäude erhoben und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer aktuell [aktueller Steuersatz einfügen].

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor dem Kauf eines Ausbauhauses in Rheinland-Pfalz die genaue Berechnungsgrundlage der Grunderwerbsteuer mit dem Bauträger und dem Finanzamt ab. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Dies hilft, die Nebenkosten transparent zu gestalten und finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

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