Abtrittserklärung beim Hausbau: Risiken, Alternativen & Bedingungen für Bauherren?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Abtrittserklärung beim Hausbau: Risiken, Alternativen & Bedingungen für Bauherren?

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit der Finanzierung vom Haus. Wir wollen das komplette Haus bar bezahlen bzw. das Sparbuch meiner Eltern wird geplündert. In Heutiger Zeit macht es einfach keinen Sinn zu sparen.

Mein Generalunternehmer bzw. Bauunternehmen will, dass ich eine Abtrittserklärung aus Guthaben unterschreibe. Davon habe ich natürlich vor dem Vertragsabschluss nichts gewusst. Alternative kann ich auch eine Bankbürgschaft machen und das will ich auf keinen Fall.

Die Abtrittserklärung hat diesen Text:

Dieses vorausgeschickt, trete/n ich/wir hiermit meinen/unseren Anspruch auf Auszahlung des vorgenannten Guthabens bis zur Höhe des vorgenannten Festpreises / Abtretungsbetrages erfüllungshalber an die Firma ... ab und weisen die Bank hiermit unwiderruflich an, das abgetretene Guthaben nur noch an die Firma ... auszuzahlen, und zwar jeweils nach Aufforderung des/der Bauherren gegen Vorlage von Teilrechnungen gemäß vertraglichem Zahlungsplan sowie gegen Vorlage von Mehrleistungsrechnungen. Die Teil- bzw. Mehrleistungsrechnungen werden vom Bauherrn abgezeichnet. Der Anspruch verringert sich um vorgenommene Zahlungen vorgenannter Rechnungen an die Firma ... Wenn und soweit die Bank das Guthaben ganz oder teilweise an mich/uns auszahlen sollte, verpflichte/n ich/wir mich/uns, die Firma ... hiervon unverzüglich zu unterrichten.

Mir wurde gesagt, dass so eine Abtrittserklärung unüblich ist, aber ein Haus bar zu bezahlen auch und nicht so oft vorkommt.

Problem ist nur, dass meine Hausbank keine Abtrittserklärung mit Bedingungen (wie in meinem Fall) macht.

Jetzt weiß ich irgendwie nicht weiter.

Kennt vielleicht irgendwer solche Abtrittserklärung und weiß vielleicht welche Bank so was mitmachen würde.

Vielen Vielen Dank

Gruß

  • Name:
  • Jan
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Eine Abtrittserklärung bindet Ihr Kapital und kann im Streitfall mit dem Bauunternehmen zu finanziellen Schwierigkeiten führen.

    🔴 Kritisch: Unklare Formulierungen in der Abtrittserklärung können zu unberechtigten Auszahlungen an das Bauunternehmen führen.

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    Eine Abtrittserklärung bedeutet, dass Sie als Bauherr einen Teil Ihres Guthabens (z.B. auf einem Sparbuch) an das Bauunternehmen abtreten, damit dieses im Gegenzug für erbrachte Leistungen direkt von Ihrer Bank bezahlt wird. Dies dient dem Bauunternehmen als Sicherheit.

    🔴 Gefahr: Eine unüberlegte Abtrittserklärung kann Ihre finanzielle Flexibilität einschränken und Sie im Streitfall mit dem Bauunternehmen in eine ungünstige Position bringen.

    Ich empfehle Ihnen, vor Unterzeichnung einer Abtrittserklärung folgende Punkte zu prüfen:

    • Alternativen: Gibt es Alternativen wie eine Bankbürgschaft? Diese könnte für Sie vorteilhafter sein, da Ihr Guthaben nicht direkt gebunden wird.
    • Prüfung des Zahlungsplans: Ist der Zahlungsplan im Bauvertrag klar definiert und nachvollziehbar? Die Abtrittserklärung sollte sich nur auf tatsächlich erbrachte Leistungen beziehen.
    • Mehrleistungsrechnungen: Wie werden Mehrleistungsrechnungen behandelt? Stellen Sie sicher, dass Sie diese prüfen und genehmigen müssen, bevor das Bauunternehmen darauf zugreifen kann.
    • Auszahlung des Guthabens: Die Abtrittserklärung sollte genau festlegen, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe das Guthaben an das Bauunternehmen ausgezahlt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abtrittserklärung und den Bauvertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben. Klären Sie alle offenen Fragen mit Ihrer Hausbank.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Abtrittserklärung
    Eine Abtrittserklärung ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der ein Gläubiger (Zedent) seine Forderung gegen einen Schuldner (Drittschuldner) an einen anderen Gläubiger (Zessionar) überträgt. Im Bauwesen wird sie oft als Sicherheit für Bauleistungen verwendet. Verwandte Begriffe: Zession, Forderungsabtretung, Sicherungsabtretung.
    Bankbürgschaft
    Eine Bankbürgschaft ist eine Garantie, die eine Bank für ihren Kunden (Bürgen) gegenüber einem Dritten (Gläubiger) übernimmt. Die Bank verpflichtet sich, für die Schulden des Kunden einzustehen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Avalkredit, Sicherheit.
    Zahlungsplan
    Ein Zahlungsplan ist eine detaillierte Aufstellung, die festlegt, wann und in welcher Höhe Zahlungen für bestimmte Leistungen oder Lieferungen fällig werden. Im Bauwesen ist er ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Verwandte Begriffe: Ratenzahlung, Abschlagszahlung, Fälligkeit.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer regelt. Er enthält unter anderem Regelungen zu Bauleistungen, Zahlungsmodalitäten, Bauzeit und Gewährleistung. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGBAbk.-Bauvertrag.
    Festpreis
    Ein Festpreis ist ein im Voraus vereinbarter Preis für eine bestimmte Leistung oder Lieferung, der unabhängig von tatsächlichen Kosten oder Aufwendungen gilt. Im Bauwesen bietet er dem Bauherrn Planungssicherheit. Verwandte Begriffe: Pauschalpreis, Einheitspreis, Angebotspreis.
    Mehrleistungsrechnung
    Eine Mehrleistungsrechnung ist eine Rechnung für Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang des Bauvertrags hinausgehen. Sie muss vom Bauherrn geprüft und genehmigt werden. Verwandte Begriffe: Nachtragsangebot, Zusatzleistung, Leistungsänderung.
    Abtretungsbetrag
    Der Abtretungsbetrag ist der Geldbetrag, der im Rahmen einer Abtrittserklärung von einem Gläubiger an einen anderen abgetreten wird. Er stellt den Wert der Forderung dar, die übertragen wird. Verwandte Begriffe: Forderungssumme, Zessionsbetrag, Wert der Abtretung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Abtrittserklärung im Bauwesen?
      Eine Abtrittserklärung ist eine Vereinbarung, bei der ein Bauherr einen Teil seines Guthabens an das Bauunternehmen abtritt, damit dieses im Gegenzug für erbrachte Leistungen direkt von der Bank des Bauherrn bezahlt wird. Dies dient dem Bauunternehmen als Sicherheit für seine Forderungen.
    2. Welche Risiken birgt eine Abtrittserklärung für den Bauherrn?
      Die größten Risiken sind der Verlust der finanziellen Flexibilität, da das Guthaben gebunden ist, und die Gefahr unberechtigter Auszahlungen an das Bauunternehmen, wenn die Abtrittserklärung unklar formuliert ist oder der Bauherr mit den erbrachten Leistungen nicht einverstanden ist.
    3. Welche Alternativen gibt es zur Abtrittserklärung?
      Eine gängige Alternative ist die Bankbürgschaft. Dabei stellt die Bank des Bauherrn eine Bürgschaft zugunsten des Bauunternehmens aus, die dieses im Falle von Zahlungsausfällen in Anspruch nehmen kann. Der Vorteil für den Bauherrn ist, dass sein Guthaben nicht direkt gebunden wird.
    4. Worauf sollte man bei einer Abtrittserklärung achten?
      Achten Sie auf eine klare Formulierung der Abtrittserklärung, die genaue Bedingungen für die Auszahlung des Guthabens festlegt. Prüfen Sie den Zahlungsplan im Bauvertrag sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Sie Mehrleistungsrechnungen prüfen und genehmigen müssen, bevor das Bauunternehmen darauf zugreifen kann.
    5. Was ist der Unterschied zwischen einer Abtrittserklärung und einer Sicherungsabtretung?
      Bei einer Abtrittserklärung tritt der Bauherr einen Teil seines Guthabens unwiderruflich an das Bauunternehmen ab. Bei einer Sicherungsabtretung wird das Guthaben nur zur Sicherheit abgetreten und fällt an den Bauherrn zurück, sobald die Forderungen des Bauunternehmens erfüllt sind.
    6. Kann man eine Abtrittserklärung widerrufen?
      Ein Widerruf ist in der Regel nur möglich, wenn ein Widerrufsrecht vereinbart wurde oder wenn ein wichtiger Grund vorliegt, beispielsweise wenn das Bauunternehmen seine Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.
    7. Was passiert, wenn das Bauunternehmen insolvent geht?
      Im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens kann es schwierig werden, das abgetretene Guthaben zurückzuerlangen. Es ist daher ratsam, sich vorab über die Bonität des Bauunternehmens zu informieren.
    8. Sollte man eine Abtrittserklärung immer ablehnen?
      Nicht unbedingt. Eine Abtrittserklärung kann für das Bauunternehmen eine wichtige Sicherheit darstellen und dazu beitragen, dass das Bauvorhaben reibungsloser abläuft. Es ist jedoch wichtig, die Risiken zu kennen und die Abtrittserklärung sorgfältig zu prüfen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bankbürgschaft als Alternative zur Abtrittserklärung
      Vor- und Nachteile einer Bankbürgschaft im Vergleich zur Abtrittserklärung beim Hausbau.
    • Der Zahlungsplan im Bauvertrag
      Wie ein klar definierter Zahlungsplan das Risiko bei Baufinanzierungen minimiert.
    • Sicherungsabtretung im Bauwesen
      Unterschiede und Gemeinsamkeiten zur Abtrittserklärung.
    • Insolvenz des Bauunternehmens: Risiken und Absicherung
      Was passiert mit dem abgetretenen Guthaben im Falle einer Insolvenz?
    • Prüfung von Bauverträgen durch einen Anwalt
      Warum eine rechtliche Prüfung vor Vertragsunterzeichnung sinnvoll ist.
  2. Guthaben-Zahlung beim Hausbau: Rechnungsstellung & Vertrag

    Foto von Josef Schrage

    Hallo, wir haben unser Haus auch komplett ...
    Hallo, wir haben unser Haus auch komplett Hallo,

    wir haben unser Haus auch komplett aus einem Bankguthaben bezahlen können.

    Alle Unternehmer und Handwerker haben ihr Geld unverzüglich sofort am Tage der Rechnungsstellung erhalten.

    Es gab keine Mehrpreise oder Nachforderungen da vorher alles sehr genau vertraglich festgelegt war.

    Einen Unternehmer oder Handwerker mit der besagten Forderung hätte ich vom Grundstück gejagt ...

    Gruß

  3. Generalunternehmer: Mittelherkunft & Bauvorhaben-Sicherung

    Wir bauen mit Generalunternehmer und vergeben ...
    Wir bauen mit Generalunternehmer und vergeben die Gewerke nicht selber an die Handwerker.

    Leider kann ich das Unternehmen nicht mehr zum Teufel jagen. Hätte mir vor dem Vertragsabschluss mal nachfragen sollen.

    Das Unternehmen will, dass die Mittel für das Bauvorhaben auch tatsächlich vorhanden sind und nicht anderweitig verwendet werden. Kann man irgendwie nachvollziehen.

    Hatte mal das Unternehme angeschrieben und habe folgende Antwort bekommen:

    ... selbstverständlich ist der Hausbauvertrag mit dem darin enthaltenen Zahlungsplan Grundlage für die Erstellung Ihres Objektes.

    Wie darin vereinbart treten wir mit jedem Gewerk in Vorleistung, d.h. wir erbringen eine Leistung und Sie erhalten anschließend die Abschlagsrechnung in der vereinbarten Höhe. Da wir diese Leistungen auf Ihrem Grundstück erbringen, geht alles, was direkt mit diesem Grundstück verbunden ist, entsprechend dem deutschen Grundbuchrecht unmittelbar in Ihr Eigentum über, unabhängig davon, ob Sie diese Leistungen bezahlen oder auch nicht.

    Deshalb vereinbaren wir ausnahmslos mit jedem Bauherren, dass uns eine Bestätigung eingereicht werden muss, aus der sich die Verpflichtung der Bank uns gegenüber ergibt, gemäß vertraglichem Zahlungsplan nach Zahlungsfreigabe durch Sie direkt an uns zu leisten. Da in Ihrem Fall die Finanzierung vollständig aus Eigenmitteln erfolgen soll, wird hier eine Abtretung des Guthabens erforderlich. Diese ist jedoch insoweit modifiziert, dass die Zahlungen nicht durch uns direkt bei der Bank abgerufen werden, sondern selbstverständlich nur nach Anweisung durch Sie. Es soll lediglich gewährleistet werden, dass die Mittel für das Bauvorhaben auch tatsächlich vorhanden sind und nicht anderweitig verwendet werden. Entsprechende Vordrucke dazu erhalten Sie im Planungsgespräch.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Vereinbarung treffen müssen. Dies soll kein Zweifel an Ihrer Bonität sein, nur bedeutet es auch für uns aus den bereits o.g. Gründen ein nicht unerhebliches Risiko, Bauleistungen ohne Absicherung auf fremdem Grund und Boden zu erbringen.

  4. Bankbürgschaft vs. Abtrittserklärung: Unternehmer-Sicht

    Foto von

    Das ist Nachvollziehbar
    zusätzlich würde mich als Unternehmer Ihre strikte Verweigerung eine Bankbürgschaft zuzulassen stutzig machen.

    Gruß

  5. Abtrittserklärung vs. Bankbürgschaft: Kosten & Kontrolle

    Eine Bankbürgschaft ist doch noch viel ...
    Eine Bankbürgschaft ist doch noch viel schlimmer als diese Abtretungserklärung mit der Bedingung, dass erst ausgezahlt wird, wenn ich zustimmte.

    Eine Bankbürgschaft kostet richtig Geld und für nichts. Die Bank hat Null Risiko. Außerdem habe ich bei eine Bankbürgschaft noch weniger Kontrolle über das Geld als bei dieser Abtretungserklärung.

    Was ist wenn die Firma insolvent geht, dann können Monate und Jahre dauern bis das Kapital freigeben wird. Oder wenn der Hausbauunternehmer seiner Nachbesserungspflicht nicht nachkommt, dann kann ich keine andere Firma mit der Mängelbehebung beauftragen und die Mängelbeseitigungskosten nach dorthin bezahlen.

    Ein normaler Finanzierungsnachweis würde der Firma auch reichen, aber den gibt es von der Bank nur mit einem Darlehen.

  6. Bauvertrag: Unternehmerwahl & Abtrittserklärung-Forderung

    Foto von wiki

    Ich würde einen solchen Unternehmer nicht ...
    Ich würde einen solchen Unternehmer nicht beauftragen
  7. Abtrittserklärung im Bauvertrag: Finanzierungsbestätigung

    der Vertrag ist schon unterschrieben und ...
    der Vertrag ist schon unterschrieben und so einfach kann man da nicht raus.

    Im Vertrag steht auch nicht von Abtrittserklärung. Sondern nur von ganz normalen Finanzierungbestätigung. Nur die Bank macht nur so einen Finanzierungsbestätigung wenn man den auch ein Darlehen hat.

  8. Eigenkapital-Nachweis: Bank wechseln für Finanzierungsbestätigung

    Foto von

    Finanzierungsbestätigung
    dann würde ich sofort die Bank wechseln, denn wenn du über so viel Eigenkapital verfügst um das Haus zu bezahlen, dann müsste dir die Bank eine entsprechende Bestätigung ausstellen, wenn nicht, Bank wechseln.
  9. Finanzierungsbestätigung: Eigenkapital vs. Hausdarlehen

    Ein Nachweis über ein Eigenkapital ist ...
    Ein Nachweis über ein Eigenkapital ist doch keine verbindliche zweckgebunden Finanzierungbestätigung, wie es beim einem Hausdarlehn der Fall ist.
  10. Baudarlehen: Baufortschritt, Sicherheit & Zahlungsabwicklung

    Bei einem Baudarlehen wird auch sichergestellt ...
    Bei einem Baudarlehen wird auch sichergestellt dass das Geld nur für den Bau verwendet wird. Die Firma möchte sich absichern dass je nach Baufortschritt genug Geld da ist, als Bauherr sichert man sich da ja auch ab. Wie das beide Seiten vernünftig regeln steht für mich in dem Text. Sicherung des Geldes und Auszahlung nach Baufortschritt durch den Bauherrn, also wo liegt das Risiko. Zur Not mal einen Notar fragen.
  11. Auftraggeber-Bedingungen: Unternehmerakzeptanz bei Hausbau

    Foto von

    eine Finanzierungsbestätigung
    es ist doch vollkommen belanglos, wenn der Unternehmer mit der Arbeit beauftragt werden will, hat der Unternehmer die Bedingungen des Auftraggebers zu akzeptieren, ansonsten wird ein anderes Unternehmen beauftragt
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Abtrittserklärung beim Hausbau: Risiken und Alternativen für Bauherren

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Vor- und Nachteile einer Abtrittserklärung beim Hausbau, insbesondere im Vergleich zu einer Bankbürgschaft. Bauherren sollten die Bedingungen genau prüfen und Alternativen in Betracht ziehen. Ein wichtiger Punkt ist die Absicherung des Baufortschritts und die Kontrolle über die Auszahlung des Guthabens. Die Wahl des richtigen Unternehmers und die Transparenz im Bauvertrag sind entscheidend.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Generalunternehmer: Mittelherkunft & Bauvorhaben-Sicherung sollte man sich vor Vertragsabschluss gründlich über das Unternehmen informieren, um spätere Probleme zu vermeiden.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Eigenkapital-Nachweis: Bank wechseln für Finanzierungsbestätigung wird empfohlen, bei Problemen mit der Finanzierungsbestätigung die Bank zu wechseln, wenn ausreichend Eigenkapital vorhanden ist.

    💰 Zusatzinfo: Eine Bankbürgschaft kann zusätzliche Kosten verursachen, wie im Beitrag Abtrittserklärung vs. Bankbürgschaft: Kosten & Kontrolle erläutert wird. Es ist wichtig, diese Kosten bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten den Bauvertrag sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um die Risiken einer Abtrittserklärung zu verstehen. Alternativen wie eine Bankbürgschaft sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden. Siehe auch Baudarlehen: Baufortschritt, Sicherheit & Zahlungsabwicklung für weitere Informationen zur Absicherung des Baufortschritts.

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