Kauf von Erbpach-Wohnung - Warum muss ich einen Grundstückspreis zahlen?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Kauf von Erbpach-Wohnung - Warum muss ich einen Grundstückspreis zahlen?
Schönen guten Morgen zusammen,
ich habe jetzt schon Stunden mit Suchen verbracht, jedoch leider keine Antwort gefunden.
Ich will eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg (Maisonette mit Keller und Garten) erwerben. Die Wohnfläche beträgt ca. 100 m² und der "Garten" hat angeblich ca. 60 m².
Dazu kommt noch ein "Keller-Geschoss" mit ca. 15 m² und ein Tiefgaragenstellplatz.
In dem erhaltenen Angebot steht nun, dass für den Grundstückspreis 7000 € extra Kosten anfallen, obwohl dies ein Erbbaurechts-Grundstück ist, bei welchem man meiner Meinung nach nur den Erbbauzins zahlen muss. Kann mir das jemand vielleicht genauer erklären?
Vielen Dank und viele Grüße
Volker
ich habe jetzt schon Stunden mit Suchen verbracht, jedoch leider keine Antwort gefunden.
Ich will eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg (Maisonette mit Keller und Garten) erwerben. Die Wohnfläche beträgt ca. 100 m² und der "Garten" hat angeblich ca. 60 m².
Dazu kommt noch ein "Keller-Geschoss" mit ca. 15 m² und ein Tiefgaragenstellplatz.
In dem erhaltenen Angebot steht nun, dass für den Grundstückspreis 7000 € extra Kosten anfallen, obwohl dies ein Erbbaurechts-Grundstück ist, bei welchem man meiner Meinung nach nur den Erbbauzins zahlen muss. Kann mir das jemand vielleicht genauer erklären?
Vielen Dank und viele Grüße
Volker
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Kauf Haus und Grundstück?
Hallo Volker
vielleicht handelt es sich hierbei um einen Kauf einer ETW und des antteiligen Gartenanteiles?
Dann aber - wenn es jetzt ein Erbpachtgrundstück ist - dann würde das Erbbaugrundbuch und das Wohnungsgrundbuch miteinander vereinigt. Sie kaufen dann quasi die Wohnung und den Gartenanteil von 60 m².
Um alle Irrtümer aus dem Weg zu räumen können Sie gerne mit
Detailinformationen auf mich zukommen.
Da ich auch in BW wohne wäre ein Sichtung der Unterlagen auch kein Thema