Baufinanzierung: Wann muss die 1. Rate gezahlt werden?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Baufinanzierung: Wann muss die 1. Rate gezahlt werden?

Hallo an alle!
Bzgl. der Zahlung der 1. Rate bei einer Baufinanzierung muss ich einmal nachfragen, wann diese gezahlt werden muss?
Wenn ich mir z.B. ein Haus bauen lasse und der Bauträger die Gesamtsumme nach Bauabschnitt bezahlen lässt, vergeht zwischen Zahlung des ersten und des letzten Abschlags eine Menge Zeit.
Wann muss ich als Kreditnehmer die 1. Rate an die Bank zahlen? Nach Zahlung des ersten oder des letzten Abschlags?
Wenn der Bau z.B. 6 Monate dauert, hätte ich 6 Monate lang eine Doppelbelastung (Miete und Kreditrate). Das ist schwer zu schaffen.
Dank im Voraus.
Gruß Jörg
  • Name:
  • Jörg
  1. Nach meiner Erinnerung

    fängt die Tilgung nach einem Jahr bzw. einem anderen im Vertrag festgelegten Zeitraum an (vermutlich identisch mit zinsfreiem Bereitstellungszeitraum). Zinsen sind zu zahlen (nur für den bereits abgerufenen Betrag) ab Auszahlungszeitpunkt.
    Wenn es schwierig werden könnte, vor Vertragsabschluss mit der Bank reden. Wenn die finanzieren wollen, wird der Vertrag an 12 Monaten zins- und tilgungsfrei nicht scheitern (wird natürlich etwas teurer sein).
    Zur Erinnerung: Ein Baudarlehen ist kein "hoheitlicher Akt" oder eine besondere Gunst der Bank, es ist möglich und sinnvoll, mit dem Geschäftspartner (= Bank) auch mal über Details zu verhandeln.
    Gruß
    Volker Leue
  2. Bauzeitzinsen

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo Jörg
    in deinem Artikel schreibst Du von zwei Sachen. Wann die erste Rate anfängt und wie es sich mit der Zinszahlung verläuft.
    Generell muss die finanzierende Bank immer auf die Doppelbelastung hinweisen. Die Doppelbelastung fällt während der Bauphase an.
    Nicht zu verwechseln mit den Bereitstellungszinsen.
    Bereitstellungszinsen zahlt man in der Regel für den NICHT abgerufenen Darlehensteil. Standard sind 3 Monate Bereitstellungszinsfrei.
    Hier jedoch will der Bauträger eine Auszahlung entsprechend dem Fortschritt der Bauarbeiten.
    Dann fängt natürlich die anteilige Zinszahlung an die Bank an.
    Die Tilgung gibt es nach Vollauszahlung.
    @Jörg:
    Für die 6 Monate musst Du Dir ein Puffer besorgen. Gerne können auch Finanzvermittler Dir genau die Belastung der Bauzeitzinsen berechnen. Oft wird dieser Betrag auch mit finanziert.
    Es kommt immer auf den Fall darauf an!
    Der Kunde zahlt immer den Anteil an Rate Zinsen den er während der Bauphase abruft.
    Ja, es ist möglich auch der Bank zu kommunizieren, dass keinerlei Zinszahlungen zu zahlen sind. Das ist aber dann eine
    Frage des Zinsaufschlages ob es sich lohnt.
  3. Angebot

    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Wir haben nun ein Angebot vorliegen, wo 2.000 € Puffer mit eingerechnet sind.
    Es wird das Geld von der Bank nach Fortschritt abgerufen und dafür muss ich dann die Zinsen zahlen.
    Mit der Tilgung fange ich nach Vollauszahlung an  -  habe ich das richtig verstanden?
  4. EUR 2.000

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Zu Deiner Frage Jörg: Mit der Tilgung fängst Du in der Regel nach Vollauszahlung an. Genau kann man das aber nur sagen, wenn man einen Blick in den Darlehensvertrag wirft.
    Zu den € 2.000 kann ich nur anmerken, dass das für nicht
    viel Bauzeitzinsen reicht. Es kommt aber auf Deine Finanzierung an. Hier fehlt Hintergrundwissen wie hoch die Baukosten sind. Wie der Finanzierungsplan aussieht, usw.
  5. laut Internetinformationen ...

    laut Internetinformationen heißt es:
    Bauzeitzinsen betreffen nur Bauherren. Mitunter vereinbart der Bauherr mit seinem Kreditinstitut die Abrufung einzelner Teilbeträge (Tranchen) des vereinbarten Kreditbetrages. Das ist für beide Seiten günstiger. Der Kreditnehmer bezahlt nur ca. 0,25 % Zinsen pro Monat für den nicht abgerufenen Restbetrag und die Bank kann mit diesen Reservebetrag noch wirtschaften.
    Erstmal Hallo und Danke für die Antworten!
    Bei mir ergibt sich folgende ungefähre Situation:
    200.000 € Darlehensbetrag
    6 Monate Bauzeit
    0,25 € je Monat
    6 Teilauszahlungen
    Bauzeit Restbetrag Bauzeitzinsen
    1. Monat 166.667,00 € 416,67 €
    2. Monat 133.334,00 € 333,34 €
    3. Monat 100.001,00 € 250,00 €
    4. Monat 66.668,00 € 166,67 €
    5. Monat 33.335,00 € 83,34 €
    6. Monat 0,00 € 0,00 €
    danach beginnt die Tilgung
    Kann man das so rechnen?
    Gruß
    Jörg
  6. Jörg Vermischt Du etwas?

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Ich glaube wir reden aneinander vorbei:
    Bauzeitzinsen sind für mich genau die Belastung die Du während der Bauphase hat. Für abgerufene Teilbeträgt zahlst Du Zinsen an die finanzierende Bank.
    Für den nicht abgerufenen Darlehensteil zahlst Du erst nach Ablauf der normalerweise 3 monatigen Bereitstellungszins freien Zeit dann die Bereitstellungszinsen.
    Jörg, wenn nach dem 1 Monat von € 200.000 noch € 166.667 übrig sind, dann sind € 33.333 ausgezahlt.
    Angenommen Dein Zins beträgt 5 %, dann zahlst Du für diesen Monat
    EUR 138,88 Bauzeitzinsen
    Nach dem zweiten Monat sind bereits € 133.334 ausgezahlt.
    Dann zahlst Du hier bereits für die ausgezahlten € 66.666 bereits monatlich € 277,78.
    Im 3 Monat sind € 99.999 ausgezahlt. Dann wären das bei den von mir angenommenen 5 % Zins monatliche Bauzeitzinsen von € 416,62.
    Im 4 Monat sind € 133.332 ausgezahlt. Dann wären das € 555,55 Bauzeitzinsen ab diesem Monat  -  jeden Monat!
    Im 5 Monat sind € 166.665 ausgezahlt. Dann wären das € 694,43 Bauzeitzinsen.
    Ab dem 6 Monat ist Vollauszahlung. Dann ist die monatliche Belastung bei 5 % Zins angenommen und 1 % Tilgung bei
    EUR 1.000
    Nun rechnet man die obigen Beträge allesamt zusammen was die Zinszahlung während der Bauphase angeht.
    Das sind dann ungefähre Bauzeitzinsen von € 2.080 und könnte somit in etwa hinkommen.
    Noch was unklar?
  7. Alles klar!

    Vielen Dank für Deine Mühe und Erklärung.
    Das hat mir weitergeholfen.

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