Mehrfamilienhaus auf Familiengrundstück mit Nießbrauch des Vaters finazieren
BAU-Forum: Baufinanzierung

Mehrfamilienhaus auf Familiengrundstück mit Nießbrauch des Vaters finazieren

Mein Vater schenkte meiner Schwester und mir je zu 1/4 ein Grundstück. 1/2 behielt er, sowie lebenslangen Nießbrauch. Bei Belastung des Grundstückts (evtl. durch die Folgen einer Scheidung, etc.) kann er die Schenkung wieder Rückgängig machen.
Darf ich und mein Mann einen Teil dieses Grundstück in Einvernehmen der Eigentümer mit einer 3-4 Familienwohnung bebauen?
Wie kann ich das Vorhaben finanziell absichern?
Alle Wohnungen sollen vermietet werden.
Der Nießbrauch ist Erstrangig.
Darf ich zu diesem Zweck Grundschuld eintragen lassen ohne Verlust des Grundstückes? Kann ich die einzelnen Wohnungen beleihen?
Vielen Dank im Voraus für den Rat.
  • Name:
  • V &weg
  1. Nießbrauch gilt auf allen Wohnungen

    Foto von Vinzenz Hillermann

    Hallo
    Der Nießbrauch ist ja wie man liest schon im Grundbuch eingetragen.
    Natürlich können Sie im Einvernehmen mit allen Eigentümern ein Haus oder Mehrfamilienhaus darauf bauen.
    Sie wollen alle Wohnungen vermieten?
    Dann wird im Rahmen einer Baufinanzierung Ihr Einkommen als
    Darlehensnehmerin (gegebenenfalls noch das von Ihrem Mann ) geprüft.
    Die anderen bestehenden Eigentümer unterschreiben bei Darlehensgewährung dann eine sogenannte " Eigentümererklärung "
    Das bedeutet nichts anderes, dass die Eigentümer damit einverstanden sind, dass das Grundstück mit einer Grundschuld belastet wird.
    Sie können auch aus bestehendem Eigenkapital ein Mehrfamilienhaus
    darauf bauen und dann einzelne Wohnungen beleihen.
    Das würde aber nur etwas bringen, wenn Sie dann eine Teilungserklärung machen  -  sprich mehrere Grundbücher werden angelegt.
    Dann sollte aber spätestens geklärt werden ob der Nießbrauch nur für 2 von 4 Wohnungen (Beispiel ) im ersten Rang eingetrgaen ist. In den anderen beiden Wohnungen erscheint er dann eben nicht.
    Diese Wohnungen können Sie problemlos beleihen.
    Ansonsten, wenn Sie vorhaben mit Fremdkapital ein Mehrfamilienhaus zu bauen, dann sollte vorher obiges geklärt werden. Wollen Sie keine Teilungserklärung machen und haben alle 4 Wohnungen in einem Grundbuch, dann geht eine Bankfinanzierung nur, wenn der Nießbrauch im Range zurücktritt!
    Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.
    Bei Rückfragen bitte kurz melden.
  2. Nießbrauch und Grundschuldverbot im Testament

    Der Nießbrauch meines Vaters und das Belastungsverbot der Eigentümer sind im Testament meiner Mutter (ehemalige Besitzerin) festgelegt worden.
    Wie kann dies Umgangen werden?
    Kann man trotzdem eine "Eigentümererklärung" rechtskräftig unterzeichnen.
    Wie viel % Eigenkapital des gesamten Bauvorhabens wird benötigt, sodass die Beleihung der einzelnen Wohnungen ohne Grundschuld genügt?
    Das Bauvorhaben trägt sich bei derzeitgen Zins von ca. 4 % selbst.
    Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
    • Name:
    • V &weg

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