Wir wollen ein Haus kaufen. Kreditzusage haben wir. Notartermin Anfang Dezember. Kündigungsfrist der Wohnung bis 28.02.09 und wir wollen keine Doppelbelastung (letzte Miete fließt Anfang Februar). Die noch-Besitzer des Hauses können das Haus erst zum Ende Januar komplett geräumt haben. Wohnen allerdings nicht mehr im Haus. Wir müssten schon Mitte Dezember ins Haus und mit Umbau beginnen. Der Umbau kann gleichzeitig mit Hausräumung laufen. Was müssen wir nun beim Notarvertrag beachten, damit beide Parteien abgesichert sind und für uns nicht eine hohe Doppelbelastung eintritt? ich weiß einfach nicht weiter, die wollen dass der Kaufpreis schon Anfang Januar fließt aber da haben sie ja auch noch zu räumen.
Könnte man es im not. Kaufvertrag so vereinbaren:?
1.12.08 notarieller Kaufvertrag
15.12.08 schlüsselübergabe zum Modernisieren (nicht zum Einzug)
01.01.09 eventuell 20.000 Abschlagszahlung
31.01.09 Haus fertig ausgeräumt durch Verkäufer und komplette Übergabe?
31.01.09 gleichzeitig Restzahlung
28.02.09 Einzug
Ich habe eben keine Ahnung ob das so vereinbart werden könnte und was dagegen sprechen würde.
notarieller Kaufvertrag bei privatem Hauskauf
BAU-Forum: Baufinanzierung
notarieller Kaufvertrag bei privatem Hauskauf
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Als Verkäufer würd ich Ihnen was husten ...
Als Verkäufer würd ich Ihnen was husten erst Geld auf Anderkonto, dann dürfen Sie rein. -
nochmal notarieller Kaufvertrag
Ihre Antwort verwirrt mich ein wenig. Warum bin ich verpflichtet den vollen Kaufpreis zu zahlen, wenn die Verkäufer das Haus noch nicht ganz geräumt haben? Ich dachte mit einer Anzahlung und der Restzahlung mit Ende der Räumung sind beide Parteien auf der sicheren Seite? -
nochmal notarieller Kaufvertrag
Ihre Antwort verwirrt mich ein wenig. Warum bin ich verpflichtet den vollen Kaufpreis zu zahlen, wenn die Verkäufer das Haus noch nicht ganz geräumt haben? Ich dachte mit einer Anzahlung und der Restzahlung mit Ende der Räumung sind beide Parteien auf der sicheren Seite? -
Nö ...
Nö Gerade bei solchen Konstellationen ist schon sooooooooooooo viel passiert. Käufer, der nur renovieren will reißt Wand ein, Schade, war eine tragende, usw. usw.
Deswegen: wenn Sie rein wollen, dann Übergabe und Zug um Zug. Alles andere ist Müll -
Missverständnis
Sie "zahlen" nicht, wenn sie das Geld auf ein Notaranderkonto legen. Sie lagern es nur zwischen - beim Treuhänder. Zahlen tun Sie später, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, indem der Notar in Ihrem Auftrag das Geld an den Verkäufer überweist. Das ist dann Ihre Zahlung.
Durch Zwischenschaltung eines solchen neutralen Kontos ist das Geld in dem Niemandsland bis zur vollendeten Vertragsabwicklung für beide Seiten gesichert, und keine der beiden Parteien kann gleichzeitig das Geld unrechtmäßig verwenden. Der Notar wacht darüber, dass alles seinen rechtmäßigen Gang geht. -
das soll der Notar klären
wenn Sie einziehen wollen ohne zu zahlen, die Altbesitzer nicht raus wollen aber trotzdem schon Geld, gibt es logischerweise Differenzen.
Der Notar soll einen Vorschlag machen, wie beiden Parteien gedient wäre.
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