Guten Tag!
Wir planen einen Neubau mit 100 % Finanzierung. 185 T € sollen finanziert werden.
Folgender Finanzierungsplan: 83 T € sowie 22 T € über BHW Bausparverträge. Und 80 T € über die LTH (Landestreuhandstelle Hessen)
Die Zusage der BHW erhielten wir sofort, bei der LTH wurde ein Antrag gestellt. Jegliche Unterlagen von Finanzierung und Hausplanung waren gefordert.
Um mit dem Bau beginnen zu können, erhileten wir eine "vorläufige Zusage" der LTH, welche laut ihren Richtlinien eine "Finanzsicherheit" gibt.
Wir unterschrieben nicht nur das BHW Darlehen, sondern auch den Bauvertrag sowie den Grundstückskauf! Architektenleistung und Bodengutachten wurden bereits erbracht.
Jetzt, vier Wochen später, bekamen wir Post von der LTH, dass das Darlehen nur gewährt wird, wenn die BHW im Grundbuch mit 25 T € vom ersten Rang abtritt. Der 2. Rang mit 80 T € wäre ihnen zu risikoreich.
Die BHW will jedoch nicht vom 1. Rang abtreten, somit wird die LTH uns den Kredit entziehen.
Welche Möglichkeiten haben wir uns gegen die LTH zu wehren? Immerhin haben wir eine "vorläufige Zusage" erhalten.
In der wurde keine Bedingung eines Rangabtrittes gesetzt.
Und wie können wir unseren Bau dennoch finanzieren?
Kennt sich vielleicht jemand mit einem solchen Fall aus?
Die einzige Lösung die unser BHW-Finanzberater sieht, ist die 25 T € auf ein 2. Objekt zu sichern. Gibt es noch eine andere Lösung?
Um Ratschläge wäre ich dankbar!
MfG
Kollmann
Finanzierung über Landestreuhandstelle Hessen
BAU-Forum: Baufinanzierung
Finanzierung über Landestreuhandstelle Hessen
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Förderfähige Bauvorhaben
Eine Vollfinanzierung mit Landesfördermitteln ist so gut wie nicht möglich, da die Förderbedingungen eine entsprechende Eigenkapitalquote voraussetzen. Zwar kann man hier ggf. auf Eigenkapitaldarlehen zurückgreifen, ob die Gesamtfinanzierung dann jedoch noch tragbar und vor allem günstige ist, ist zu bezweifeln.
Bei der Bank für Infrastruktur (LTH) liegt die EKAbk.-Quote bei mindestens 10 %. Somit war Ihr Antrag/ Ihre Gesamtfinanzierung von Beginn an nicht genehmigungsfähig.
Eine vorläufige Zusage ist keine endgültige Zusage. Sie ermöglicht Ihnen lediglich mit den Investitionsvorhaben vor Förderzusage beginnen zu können, ohne sich den Anspruch auf Fördermittel zu verwirken. Die LTH hat Sie, wenn auch vielleicht nur im "Kleingedruckten", auf die verbundenen Risiken des sofortigen Baubeginns vor endgültiger Zusage hingewiesen.
Die Bausparkassen finanzieren i.d.R. bis 72/80 % der realistischen Gestehungskosten. Somit ist eine auch nur anteilige Vorrangeinräumung der LTH durch das BHW nicht möglich.
Was können Sie tun? Prüfen Sie, ob Ihr Darlehensvertrag mit dem BHW eine Ausstiegsklausel bei Fördermittelverweigerung enthält. Ist dem so, sollten Sie eine vernünftige solide Vollfinanzierung neu planen. Andernfalls sollten Sie von einem erfahrenen Finanzierungsspezialisten ein Eigenkapitalbeschaffungsdarlehen in Höhe der geforderten Quote der LTH prüfen lassen. Diese Darlehen sind zwar Aufgrund der Laufzeitenbeschränkung und Aufgrund des Ausfallrisikos und den damit verbundenen Zinsaufschlägen teurer, jedoch immer noch besser als das gesamte Projekt mit Pferdefuß sterben zu lassen. 25 t€ kosten überschlägig 270/300 €. Die Fördermittel der LTH werden dann um 25 t€ gekürzt und die Förderbedingungen sind sodann auch erfüllt.
Fazit: Eine Vollfinanzierung weist einige sehr wichtige Besonderheiten auf und erwartet fundierte Fachkenntnis. "So schnell nebenbei" ist sie nicht gemacht. Wer eine Vollfinanzierung plant sollte daher auf Spezialisten zurückgreifen.
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