Bank will 250 € Gebühr für Bearbeitung einer Schuldhaftentlassung
BAU-Forum: Baufinanzierung
Bank will 250 € Gebühr für Bearbeitung einer Schuldhaftentlassung
Meine Ex-Frau soll aus der Schuldhaft für ein DEVK Hypothekendarlehen entlassen werden. Eine entsprechenden Scheidungsvereinbarung wurde vor dem Notar getroffen.
Die DEVK hat mir nun einen Fragebogen geschickt der mit dem Hinweis schließt: "Wichtig: Für die Bearbeitung des Schuldnerwechsels bzw. Schuldhaftentlassung berechnen wir eine Gebühr von 250 €! "
Mich hat es fast aus dem Stuhl gehauen. Bevor ich mich nun über diesen elenden Service (bin Kunde dort seit 20 Jahren) beschwere, wollte ich mal fragen, ob solcherlei Bearbeitungsgebühr heute Usus ist?
Die DEVK hat mir nun einen Fragebogen geschickt der mit dem Hinweis schließt: "Wichtig: Für die Bearbeitung des Schuldnerwechsels bzw. Schuldhaftentlassung berechnen wir eine Gebühr von 250 €! "
Mich hat es fast aus dem Stuhl gehauen. Bevor ich mich nun über diesen elenden Service (bin Kunde dort seit 20 Jahren) beschwere, wollte ich mal fragen, ob solcherlei Bearbeitungsgebühr heute Usus ist?
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Gebühr für Schuldhaftentlassung
Hallo Joachim
In der Gebührentabelle jeder Bank steht die Höhe für die Schuldhaftentlassung (und alles andere )
Bei meiner 16 jährigen Zeit als Bankkaufmann war es so,- dass es einen Pauschalbetrag als Minimumkosten gab
- dass es auch die Regel gibt, 1 % des bestehenden Darlehens als Schuldhaftentlassungsgebühr zu verlangen.
EUR 250,- ist - so sieht es aus - der Mindestbetrag der Bank
Im Hintergrund muss die Bank ja bei einer Schuldhaftentlassung die Bonität des verbliebenen prüfen, evtl. das Objekt neu überrechnen lassen, usw.
Nicht so eng sehen.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.