Hallo,
wir möchten auf meinem großen Grundstück in München ein Einfamilienhaus bauen. Altbebauung bleibt bestehen (Bewohner: Meine Eltern, sie haben lebenslanges Wohnrecht). Bauvorbescheid ist genehmigt (Teilung wurde leider nicht vorgesehen).
Nun soll für ein Darlehen eine Grundschuld eingetragen werden. Damit das Bauvorhaben zügig abgeschlossen werden kann, möchte ich das Grundstück erst nach der Fertigstellung des Einfamilienhaus teilen lassen. Ist dies möglich, wenn auf dem gesamten Grundstück eine Grundschuld eingetragen ist (Der Wert des Grundstückteiles ist immer noch viel höher als die Grundschuld)?
Kann ein Grundstück geteilt werden, wenn eine Grundschuld eingetragen ist?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Kann ein Grundstück geteilt werden, wenn eine Grundschuld eingetragen ist?
-
kann ...
Grundstück geteilt werden = ja
aber = Rechteinhaber aus der Grundschuld muss zustimmen.
Das es theoretisch geht bedeutet nicht, dass es praktisch dazu kommen "muss"
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Grundstück, Grundschuld". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Grundstück, Grundschuld" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Grundstück, Grundschuld" oder verwandten Themen zu finden.