ich hatte etwas weiter unten bereits Fragen gestellt, die mir leider zum Teil unbeantwortet blieben.
Nun geht es in großen Schritten Richtung Hauskauf und ich bekomme mehr und mehr kalte Füße. So eine Entscheidung muss gut überdacht sein und ich bin mehr diejenige, die alles in trockenen Tüchern haben möchte.
Hier nochmal die Angaben des Darlehens, mit der Frage, ob die so günstig genug sind: Insgesamt lautet das Darl. über 250.000 € (107 % Finanzierung für Kauf- und Kauferwerbskosten)
DKB 175000
5,26 % nominalp. a
5,39 % effektiv p. a
15 Jahre Zinsbindung
Rate: 912,52 mon. nachschüssig
Sondertilgung: 5,0 % p.a., mind. 2.000 €
Bereitstellungszinsfrei: 6 Monate
Bereitstellungszins danach: 0,2083 % Monat
Tilgungssatz kann in der Zinsbindung 2 mal kostenfrei gewechselt werden
KFWAbk. Wohneigentumsprogramm
75.000
4,85 %
Bindung: 10 Jahre
Tilg. freie Anlauf. : 1 Jahr
Rate: 402,60 (1207,8 viertelj.)
Gesamtrate: 1.316
Nun haben wir den Vertrag von der DKB vor uns liegen. Alles recht unspersönlich via Internet (soll ja nicht so der Brüller zwecks späterer Betreuung sein).
Einige Dinge verstehe ich nicht (wir kaufen nicht so oft

(1) Die Kreditnehmer sind damit einverstanden, dass die DKB AG zum Zwecke der Eigenkapitalentlastung oder der Risikodiversifizierung das wirtschl. Risiko der Kreditgewährung ganz oder teilw. auf Dritte übertragen darf; dies kann z.B. durch Kreditdreivate, Veräußerung der Kreditforderung oder durch Kreditunterbeteiligungen erfolgen, wobei die Kreditforderungen - einschl. etwaiger zugehöriger Sicherheiten - in diesem Zusammenhang insb. auch abgetreten oder verpfändet werden können. Verfügungen über die Rechte aus diesem Vertrag sind auch zur Refinanzierung zulässig. Die DKB AG darf die hierfür erfolderlichen Informationenn an den Dritten sowie an solche Personen weitergeben, die aus techn. Gründen oder rechtl. Gründen in die Abwicklung der Übertragung einzubinden sind, z.B. Rating-Agenturen oder WPrüfer. Die Kreditnehmer5 befreien die DKB AG insoweit auch vom Bankgeheimnis. Des Weiteren darf die DKB AG das wirtschaftliche Risiko der Kreditgewährung in anonymisierter Form ganz oder teilweise auf einen Erwerber übertragen.
Hilfe! Was heißt das? Ist da für uns irgendein Risiko versteckt?
Noch eine Frage:
Wir haben das Angebot am 2.1 erhalten, sollen es bis 11.1 zurücksenden. Der Antrag für die KFW liegt bei.
Die Widerrufsbelehrung sagt jedoch, dass die Frist ab Erhalt diesen Schreibens gilt.
Aber das Komplettangebot liegt ja noch nicht vor, nur das von der DKB über 175 Teur?
Oder haben wir dann zwei Widerrufsfristen (DKB und KFW?)
Um Hilfe wäre ich sehr dankbar.
MAkira