Rechnung steht schon über 1 Jahr aus,
BAU-Forum: Baufinanzierung

Rechnung steht schon über 1 Jahr aus,

deshalb meine Frage: Wie lange muss ich noch auf die Rechnung warten, verfällt der Anspruch des Auftragnehmers irgendwann?
Gruß
J. Gauß
  • Name:
  • J. Gauß
  1. Verjährung

    Die Ansprüche verfallen nach drei Jahren.
    MfG
  2. Sie "müssen" nicht warten

    Sie können (dürfen) auch mal nachfragen vrs. anrufen.
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