deshalb meine Frage: Wie lange muss ich noch auf die Rechnung warten, verfällt der Anspruch des Auftragnehmers irgendwann?
Gruß
J. Gauß
Rechnung steht schon über 1 Jahr aus,
BAU-Forum: Baufinanzierung
Rechnung steht schon über 1 Jahr aus,
-
Verjährung
Die Ansprüche verfallen nach drei Jahren.
MfG -
Sie "müssen" nicht warten
Sie können (dürfen) auch mal nachfragen vrs. anrufen.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Rechnung, Jahr". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Rechnung, Jahr" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Rechnung, Jahr" oder verwandten Themen zu finden.