Forward Darlehen, Rangabtretung
BAU-Forum: Baufinanzierung
Forward Darlehen, Rangabtretung
Hallo zusammen,
Aufgrund der noch günstigen Zinsen würde ich gerne meine aktuelle Hypothek in 3 Jahren ablösen, und daher nun ein Forward-Darlehen abschließen.
Kurz die Eckdaten:
Aufgrund der noch günstigen Zinsen würde ich gerne meine aktuelle Hypothek in 3 Jahren ablösen, und daher nun ein Forward-Darlehen abschließen.
Kurz die Eckdaten:
- 100 t € sollen 2010 abgelöst werden
- ein weiteres 30 t €-Darlehen läuft unabhängig bis 2014 bei derselben Bausparkasse=> Dafür wurde die Grundschuld im 1. Rang komplett an die Bausparkasse abgetreten.
Nun will die "neue" Bank anno 2010 den ersten Rang im Grundbuch; die bisherige Bank sollte auf den 2. Rang. D.h. es wären dann 100 t € (neue Bank) im 1. Rang und 30 t € (alte Kasse) im 2. Rang.
Jetzt die Frage: Macht die bisherige Kasse den Rangwechsel mit? Gibt es da irgendwelche Regeln/Vorgaben oder hängt das von der Willkür eines Beraters ab? Wie kann ich das Problem am geschicktesten angehen?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar,
Viele Grüße Oliver
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Vieles ist möglich
grundsätzlich müssen Sie aber davon ausgehen, dass Sie mit dem bisherigen Kreditgeber einen Kreditvertrag haben, dort steht, zu welchen Bedingungen (auch die Sicherheiten gehören dazu) ihnen der Kredit zur Verfügung gestellt wird. Sie können das nicht einseitig ändern.
Ihre Angaben sind nicht ausreichend um einen konkreten Vorschlag zu machen. -
Gesichert ist das Darlehen über die Grundschuld bzw. ...
Gesichert ist das Darlehen über die Grundschuld bzw. das Objekt Einfamilienhaus.
Doch kann die bisherige Kasse weiterhin auf dem 1. Rang beharren, wenn nur noch ein "kleiner" Betrag an Schulen vorhanden ist?
Der "große" Betrag wäre dann bei der neuen Bank.
Oder kann der 1. Rang ggf. zwischen 2 Banken "geteilt" werden?
Grüße Oliver -
beharren ja, denn das haben Sie unterschrieben ... wetten?
So lange auch nur noch ein Rest von einem € besteht, kann die Bank auf die vertraglich zugesicherten Sicherheiten bestehen bzw. beharren. Allerdings haben Sie auch ein Recht auf Rückgewährung, wenn besicherte Kredite nicht mehr valutieren, bzw. abgelöst werden.
Das ist doch alles nichts ungewöhnliches und kommt täglich tausendfach vor.
Der neue Kreditgeber hat hierfür 100 %ig einen Vorschlag. Fragen Sie doch einfach, denn er stellt die Bedingungen für seine Kreditvergabe. -
Grundsätzlich
hängt das vom Willen der Bausparkasse ab. Können tun sie es, da Bausparkassen auch im zweiten oder dritten Rang finanzieren.
Ich würde einfach Nachfragen, ob ein Rangrücktritt oder eine Teilabtretung an die neue Bank gewährt wird.
Und bedenken Sie, Sie haben es dort mit Menschen zu tun. So wie man in den Wald hineinschreit, schreit es auch wieder heraus.
Also nicht zu sehr auf etwas beharren, sondern eher versuchen diplomatisch vorzugehen. Hat mir bei vielen Kunden schon geholfen.
beste Grüße -
Ja, eine Rangabtretung ist möglich und wurde mir ...
Ja, eine Rangabtretung ist möglich und wurde mir schriftlich zugesichert.
Allerdings bekam ich weder telefonisch noch per E-Mail eine Antwort, erst per Brief wurde die Bausparkasse aktiv.
Danke für die Tipps und Infos,
Viele Grüße Oliver