Wechsel zu anderer Bank trotz Grundschuld?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Wechsel zu anderer Bank trotz Grundschuld?

Hallo,
wir haben unser Haus durch 2 x Bauspardarlehen a 50 k und ein sparkassendarlehen über 70 k € finanziert. Der SKdarlehen lauft in ca. 5 Monaten aus (Zinsbindung) und ist im Grunbuch eingetragen als Grundschuld.
Meine Frage: ist es sinnvoll/möglich jetzt zu einer anderen Bank zu wechseln, wenn diese günstigere Konditionen bietet? Was passiert mit der Grundschuld?
Falls ein Wechsel sinnvoll ist: ausländische Banken z.B. Ungarn, Österreich bieten sehr gute Konditionen. Ist der weg ins Ausland empfehlenswert?
Danke im Voraus!
  • Name:
  • zoli75
  1. Ein Wechsel zu einer anderen Bank

    ist natürlich möglich. Ob es sinnvoll ist, hängt von den Konditionen ab. Die Grundschuld wird an die übernehmende Bank abgetreten, die dafür anfallenden Kosten müssen beim Konditionsvergleich berücksichtigt werden.
    Mit dem "Weg ins Ausland" wäre ich vorsichtig: was sind denn "sehr gute Konditionen" z.B. in Österreich? €-Darlehen sind dort kaum zinsgünstiger als hier  -  also kann es sich nur um Fremdwährungskredite handeln. Und da muss man sehr genau prüfen, auf was man sich einlässt.
  2. warum nicht komplett wechseln?

    Foto von Vinzenz Hillermann

    hallo
    sie haben bauspardarlehen und ein sparkassendarlehen dass in 5 Monaten Zinsbindung ausläuft.
    bauspardarlehen kann man jederzeit ablösen. da sie aber einen festen zins hat muss das gesamtpaket stimmen.
    sie brauchen jetzt auch kein forward mit Zinsaufschlag beantragen.
    gerne prüfe ich für sie die komplette Ablösung. hierzu bedarf es aber einiger inforamtionen.
    eines ist aber Fakt. wenn sie die bauspardarlehen lassen und die 70 k ablösen, dann hat die nachrangbank wegen dem bauspardarlehensvorrang schlechtere Konditionen.
    es wird dann auf ihren Antrag hin die nachrangige Grundschuld an den neuen Geldgeber abgetreten.
    von Auslandsfinanzierung mit 70 k würde ich ganz genau hinschauen
  3. Woraus ...

    Herr Hillermann schließen Sie, dass das umzuschuldende Darlehen im Nachrang gesichert ist? Es wäre ungewöhnlich, wenn die Bauspardarlehen die erste Rangstelle belegen würden. Dies ist also sicherlich kein Grund, diese in eine Anschlussfinanzierung mit
    einzubeziehen.

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