Finanzierungszusage widerrufen: Widerrufsrecht, Fristen & Konsequenzen?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Finanzierungszusage widerrufen: Widerrufsrecht, Fristen & Konsequenzen?
ich brauche mal den Rat der Profis.
Wir wollten ein Einfamilienhaus kaufen.
Ein Notarvertrag ist auch schon anberaumt.
Wir haben eine Finanzierungszusage einer Bank vorliegen.
Wir können aber jetzt das Haus nicht mehr kaufen. Gründe zähl ich jetzt aber nicht auf.
Frage, können wir von der Finanzierungszusage zurücktreten. Gibt es hierfür auch ein Widerrufsrecht? Den Antrag haben wir vor 10 Tagen unterschrieben.
Danke für eine Antwort.
MfG
Bettina Schlüb.
-
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Ich verstehe, dass Sie eine Finanzierungszusage widerrufen möchten. Grundsätzlich haben Sie bei einer Finanzierungszusage ein Widerrufsrecht, das in der Regel 14 Tage beträgt. Die Frist beginnt, sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen von der Bank erhalten haben.
Wichtig: Prüfen Sie die Widerrufsbelehrung in Ihren Vertragsunterlagen genau. Fehlerhafte Belehrungen können die Widerrufsfrist verlängern.
Wenn Sie die Finanzierungszusage widerrufen, sollten Sie dies schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) tun. Geben Sie im Widerrufsschreiben das Datum der Zusage und Ihre Kontodaten für eventuelle Rückzahlungen an.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt oder einer Verbraucherberatung bezüglich Ihres Widerrufsrechts und der möglichen Konsequenzen beraten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Finanzierungszusage
- Eine vorläufige Bestätigung einer Bank, einen Kredit unter bestimmten Bedingungen zu gewähren. Sie ist in der Regel noch nicht bindend und kann widerrufen werden.
Verwandte Begriffe: Kreditvertrag, Darlehensvertrag, Vorvertrag. - Widerrufsrecht
- Das Recht eines Verbrauchers, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es dient dem Schutz des Verbrauchers vor übereilten Entscheidungen.
Verwandte Begriffe: Rücktrittsrecht, Kündigungsrecht, Bedenkzeit. - Widerrufsfrist
- Die Frist, innerhalb derer ein Verbraucher einen Vertrag widerrufen kann. Sie beträgt in der Regel 14 Tage und beginnt, sobald der Verbraucher alle erforderlichen Informationen erhalten hat.
Verwandte Begriffe: Bedenkzeit, Rücktrittsfrist, Kündigungsfrist. - Widerrufsbelehrung
- Die Information des Unternehmers an den Verbraucher über sein Widerrufsrecht, die Frist und die Modalitäten des Widerrufs. Sie muss klar und verständlich formuliert sein.
Verwandte Begriffe: Verbraucherinformation, AGB, Vertragsbedingungen. - Notarvertrag
- Ein Vertrag, der von einem Notar beurkundet wird. Dies ist bei bestimmten Rechtsgeschäften, wie z.B. dem Kauf einer Immobilie, gesetzlich vorgeschrieben.
Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Grundstückskaufvertrag, Beurkundung. - Schadenersatz
- Eine finanzielle Entschädigung für einen Schaden, der durch eine Vertragsverletzung oder eine andere rechtswidrige Handlung entstanden ist.
Verwandte Begriffe: Entschädigung, Schadensregulierung, Haftung. - Bearbeitungsgebühr
- Eine Gebühr, die eine Bank für die Bearbeitung eines Kreditantrags erhebt. Die Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren ist umstritten.
Verwandte Begriffe: Kontoführungsgebühr, Kreditkosten, Zinsen.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Kann ich eine Finanzierungszusage widerrufen?
Ja, in den meisten Fällen haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt, sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen von der Bank erhalten haben. - Was passiert, wenn ich die Widerrufsfrist verpasse?
Wenn Sie die Widerrufsfrist verpassen, sind Sie grundsätzlich an die Finanzierungszusage gebunden. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung. - Welche Kosten können bei einem Widerruf entstehen?
Die Bank kann unter Umständen Bearbeitungsgebühren oder Bereitstellungszinsen verlangen, wenn diese im Vertrag vereinbart wurden. Prüfen Sie die Vertragsbedingungen genau. - Wie widerrufe ich die Finanzierungszusage richtig?
Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Geben Sie im Schreiben Ihre Vertragsdaten und den Grund für den Widerruf an. - Was ist eine Widerrufsbelehrung?
Die Widerrufsbelehrung ist eine Information der Bank über Ihr Recht, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Sie muss klar und verständlich formuliert sein. - Was passiert mit dem Notarvertrag, wenn ich die Finanzierung widerrufe?
Der Notarvertrag ist unabhängig von der Finanzierungszusage. Sie müssen auch den Kaufvertrag widerrufen oder vom Kauf zurücktreten, um nicht schadenersatzpflichtig zu werden. - Kann die Bank Schadenersatz fordern, wenn ich die Finanzierung widerrufe?
Unter Umständen kann die Bank Schadenersatz fordern, wenn ihr durch den Widerruf ein Schaden entstanden ist. Dies ist jedoch von den Umständen des Einzelfalls abhängig. - Was ist der Unterschied zwischen einer Finanzierungszusage und einem Finanzierungsvertrag?
Eine Finanzierungszusage ist eine vorläufige Bestätigung der Bank, dass sie Ihnen einen Kredit gewährt. Ein Finanzierungsvertrag ist ein verbindlicher Vertrag, der die genauen Bedingungen des Kredits festlegt.
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Finanzierungszusage: Widerruf unter Umständen möglich
Ja ...
unter gewissen Umständen gibt es das. -
Finanzierungszusage: Website-Check für Vertragsdetails
Ich sollte jetzt auf die Website klicken 😉 ...
Ich sollte jetzt auf die Website klicken 😉 -
Widerrufsrecht: Frist und Bedingungen im Vertrag
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Finanzierungszusage: Selbstauskunft vs. Darlehensvertrag
Hallo Herr Ditmer ...
Hallo Herr Ditmer wir haben bisher nur den Selbstauskunftsbogen unterschrieben und daraufhin nur ein einfaches Schreiben erhalten wo uns mitgeteilt wurde das die Darlehensmittel zur Verfügung gestellt und durch Grundschulden auf dem Objekt abgesichert werden.
Auf der Selbstauskunft steht noch folgender Passus:
"Unterbleibt die Auszahlung des Darlehensbetrages aus einem Grund den die Bank nicht zu vertreten hat, bleiben ihr alle vertraglichen und gesetzlichen Rechte vorbehalten, insbes. gilt die Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung von min. 0,5 % p.a. der Darlehenssumme pro Jahr der Zinsfestschreibung als vereinbart.
Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein Widerrufsrecht hinsichtlich der Finanzierung zusteht (z.B. bei Neuabschluss von Verbraucherdarlehen ).
MfG
Bettina Schlüb. -
Finanzierungsantrag vs. Vertragsangebot: Der Unterschied
Was genau unterschrieben?
Hallo Frau Schlüb:
"Den Antrag haben wir vor 10 Tagen unterschrieben. "
Haben Sie nun den Antrag oder das Vertragsangebot, den Vertrag unterschriebe? Im ersteren Falle sehe ich kein Problem im zweiten: siehe Herrn Dittmers Antwort.
PS: mit "Kerry" verwandt? 🙂
MfG H.B. -
Finanzierungszusage: Anruf klärt Vertragsstatus
Sie brauchen nicht auf die Webseite zu clicken ...
Sie brauchen nicht auf die Webseite zu clicken rufen Sie einfach beim Finanzierer an, und fragen Sie, was Sie denn schon so alles für Verträge geschlossen haben.
Erst dann brauchen Sie ja auch widerrufen (deshalb ... kommt drauf an ...)
Und weil es drauf ankommt, unterscheidet man auch noch zwischen Finanzierungsanfrage, Finanzierungsangebot, Finanzierungszusage (die ist evtl. wieder von bestimmten Voraussetzungen abhängig ... kommt also drauf an ) Darlehensvertrag etc.
Entsprechend müssen Sie auch über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden sein.
Beim Finanzierer können Sie auch anfragen, wie lange Sie widerrufen können. Das ist "evtl. " Ihr Vertragspartner, der das andere Exemplar des Vertrages hat.
Lesen Sie einfach nur Ihre Unterlagen. Das Wichtigste steht dort drin.
So, damit Sie sich nicht belästigt fühlen, mal ohne Link zur Homepage -
Finanzierungszusage: Bereitstellung durch Grundschulden
Herr Berger, Herr Awi
Herr Awi, sorry aber Sie haben etwas geantwortet ohne erklärt zu haben, da kann man schon auf den Gedanken kommen 😉
Herr Berger, willkommen auch hier 😉
Und die Selbstauskunft wurde nur von meinem Mann unterschrieben sonst folgten keinerlei weiter Unterschriften und als Originalantwort erhielten wir folgenden Text:
Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr ...
gerne sind wir bereit, Ihnen zum Kauf einer Immobilie in ..., Darlehensmittel in Höhe von € ... zur Verfügung zu stellen.
Die Absicherung des Darlehens erfolgt durch Grundschulden auf dem oben genannten Objekt.
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen
Viele Grüße
... -
Finanzierungsangebot: Annahme entscheidend für Widerruf
es kommt drauf an, ob Sie das Angebot angenommen haben
das ist von hier aus nicht zu beurteilen.
Aber wirklich ... einfach anrufen, sonst verstreicht zu viel Zeit. -
Finanzierungszusage: Termin zur Klärung vereinbart
Noch nicht reagiert.
Auf das Bankschreiben haben wir bisher NICHT reagiert. Ich habe angerufen und für kommenden Donnesrtag einen Termin bei der Bank ausgemacht!
MfG
Bettina Schlüb. -
Finanzierungsantrag: Widerrufsfrist ab Antragstellung beachten
Unbedingt beim Finanzierer anrufen..
Wie Herr Witzgall schon erläutert hat, kommt es darauf an, was Sie unterschrieben haben. Wenn es sich um einen verbindlichen Finanzierungsantrag handelt, den die Bank durch Annahme bestätigt, läuft die Widerrufsfrist ab Antragstellung.
Deshalb einfach bei dem Finanzierer anrufen und klären. -
Finanzierungszusage: Widerruf wird beim Banktermin geklärt
Wird geklärt!
Wie gesagt am Donnerstag ist Termin bei der Bank und da kann ich noch widerrufen!
Lieben Dank für alle Antworten 🙂
MfG
Bettina Schlüb. -
Darlehenszusage: Widerrufsrecht ab Notarvertrag
So sieht es nun aus!
Hallo,
ich möchte Euch das heutige Bankgepräch nicht vorenthalten!
Bisher liegt mir das Angebot bzw. die Zusage zu bestimmten Konditionen der Bank vor d.h. Darlehnszusage und Zinssatz.
Die Darlehensverträge gehen erst raus wenn der Bank der Notarvertrag vorliegt und erst ab dann zählt das 14 tägige Widerrufsrecht! Momentan könnte ich mich als noch weiter umschaun 😉
Nochmals Danke für Eure Hilfestellung!
Ich benötigte noch einmal Eure Hilfe gehe aber dazu in den richtigen Thread.
MfG
Bettina Schlüb. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Finanzierungszusage widerrufen: Rechte, Fristen & Konsequenzen
💡 Kernaussagen: Der Widerruf einer Finanzierungszusage hängt vom Stadium des Vertrags ab. Ein Widerrufsrecht besteht meist erst ab Unterzeichnung des Darlehensvertrags, oft gekoppelt an den Notarvertrag. Vorherige Anträge oder Zusagen sind in der Regel unverbindlicher. Ein Anruf beim Finanzierer klärt den aktuellen Status und mögliche Fristen. Die Selbstauskunft allein löst noch kein Widerrufsrecht aus.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die Widerrufsfrist, sobald der Darlehensvertrag vorliegt. Details dazu finden Sie im Beitrag Widerrufsrecht: Frist und Bedingungen im Vertrag. Versäumen Sie die Frist, kann eine Nichtabnahmeentschädigung fällig werden.
✅ Zusatzinfo: Eine Finanzierungszusage kann an bestimmte Konditionen geknüpft sein. Klären Sie, ob die Zusage bereits verbindlich ist oder ob noch weitere Schritte erforderlich sind, wie im Beitrag Finanzierungszusage: Anruf klärt Vertragsstatus beschrieben.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zum Finanzierer auf, um den Status Ihrer Finanzierungszusage zu klären. Prüfen Sie, ob ein verbindlicher Antrag vorliegt oder bereits ein Vertragsangebot unterzeichnet wurde. Der Beitrag Finanzierungsantrag vs. Vertragsangebot: Der Unterschied hilft bei der Unterscheidung.
Die Diskussion zeigt, dass es entscheidend ist, den Unterschied zwischen einer ersten Finanzierungszusage und einem verbindlichen Darlehensvertrag zu kennen. Die Selbstauskunft ist in der Regel noch kein Vertrag. Erst mit dem Darlehensvertrag beginnt das Widerrufsrecht, wie im Beitrag Darlehenszusage: Widerrufsrecht ab Notarvertrag erläutert wird. Es ist ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen.
Die Teilnehmer des Forums raten dringend dazu, direkt mit der Bank zu sprechen, um Klarheit über den Status der Finanzierung zu erhalten. Dies ist besonders wichtig, um keine Fristen zu versäumen und unnötige Kosten zu vermeiden. Die Klärung, ob es sich um einen Antrag oder ein Angebot handelt, ist entscheidend für die weiteren Schritte, wie im Beitrag Finanzierungsantrag: Widerrufsfrist ab Antragstellung beachten hervorgehoben wird.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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