nachdem wir in vergangener Zeit schon eine Menge Tipps in diesem Forum gefunden haben, wollen wir nun noch eine konkrete Frage loswerden.
Für unser Häuschen benötigen wir eine Finanzierung über 160 T€. Diese würden wir nun wie folgt aufteilen wollen:
- 90 T€, 15 Jahre Zinsbindung, Zins 4,87 % eff.
- 45 T€, 15 Jahre Zinsbindung. Zins 4,87 % eff.
Die beiden Darlehen kommen von der gleichen Bank und werden zwei verschiedenen Wohnungen im Haus zugewiesen (unterschiedliche Tilgungen)
- 25 T€ KFWAbk. WEP, 10 Jahre Zinsbindung, Zins 4,47 eff.
Den KFW Anteil würden wir nur wegen der etwas günstigeren Zinsen nehmen und weil uns gerade am Anfang mit der Doppelbelastung (Miete während der Umbauphase u. Finanzierung) und mit einer Menge Nebenkosten im Zuge des Umbaus das eine tilgungsfreie Jahr evtl. entgegenkommt.
Aber was passiert nach 10 Jahren. Nach unserer Kalkulation würden vom KFW Kredit dann nach 10 Jahren noch etwas über 15 T€ bestehen. Wenn wir den dann nicht direkt ablösen können, müsste man neu finanzieren. Wie geht das dann? Für die drei Kredite gibt es nur eine Grundschuld (so wurde uns erklärt). Müssen wir dann die Weiterfinanzierung zwingend bei der KFW oder bei der Bank der beiden Hauptdarlehen machen? Denn jede andere Bank will ja vermutlich nicht oder nur mit Risikozuschlägen in den zweiten Rang und zudem würde ein neuer Grundschuldeintrag ja auch wieder Geld kosten. Oder kann der Anteil der Grundschuld des ersten Ranges auf eine andere Bank übertragen werden, sodass keine neue Grundschuld eingetragen werden muss?
Lohnt sich dann letztlich die Ersparnis durch den KFW Kredit überhaupt, oder sind die evtl. auftretenden Probleme so groß, dass Ihr uns raten würdet auf das KFW Darlehen zu verzichten und die 25 T€ mit in das 15 jährige Bankdarlehen zu packen?
Wie macht man das überhaupt, wenn man Darlehen auf verschiedene Zinsfestschreibungszeiten geteilt hat (Darlehen A und B bei der gleichen Bank, nur eine Grundschuld) und man nach Ablauf der kürzesten Zeit eine Anschlussfinanzierung von einer zweiten Bank möchte? Teilen sich dann die finanzierenden Banken den Rang 1 der Grundschuld oder muss dann die später hinzukommende Bank eine neue Grundschuld im Rang 2 erhalten?
Ui, der Text ist jetzt doch länger geworden als gedacht. Schon mal vielen Dank für Antworten, viele Grüße,
Michael